…Verbot für die Mitgliedstaaten auf, türkische Staatsangehörigen, für die die Bestimmung gilt, hinsichtlich des Arbeitsentgelts und der sonstigen Arbeitsbedingungen aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit zu diskriminieren. Der Anspruch auf die Gewährung der Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig in einem Nichtmitgliedsstaat aufhalten, ist jedoch unabhängig von der…
…an die Staatsangehörigkeit anknüpfende steuerliche Diskriminierung und normiert, dass unter dem Vorbehalt der Gegenseitigkeit die Staatsangehörigen eines Vertragsstaates im anderen Vertragsstaat unter gleichen Verhältnissen nicht ungünstiger behandelt werden dürfen als die Staatsangehörigen des letzteren Staates. Entscheidend ist somit, ob eine Benachteiligung aufgrund der "Staatsangehörigkeit" vorliegt…
…Art 18 EGV) Freizügigkeit der Arbeitnehmer (Art 39 ff EGV) Niederlassungsfreiheit (Art 43 ff EGV) Dienstleistungsfreiheit (Art 49 ff EGV) Allgemeines Verbot der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit (Art 12 EGV) Die Rechte, die sich aus dem Freizügigkeitsabkommen ergäben, dürften nur nach Maßgabe der öffentlichen Ordnung…
…Art 18 EGV) Freizügigkeit der Arbeitnehmer (Art 39 ff EGV) Niederlassungsfreiheit (Art 43 ff EGV) Dienstleistungsfreiheit (Art 49 ff EGV) Allgemeines Verbot der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit (Art 12 EGV) Die Rechte, die sich aus dem Freizügigkeitsabkommen ergäben, dürften nur nach Maßgabe der öffentlichen Ordnung…
…sondern eine Gleichbehandlung der eigenen Staatsangehörigen und jener des anderen Vertragsstaates innerhalb des jeweiligen Vertragsstaates, also ein Verbot der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, vereinbart. Voraussetzung zur Anwendung des Art. 24 DBA D ist, dass der Staatsbürger des anderen Vertragsstaates unter genau denselben Bedingungen tätig wird…
…in der Beschwerde behauptet - eine „Gleichbehandlung in beiden Staaten“, sondern eine Gleichbehandlung der eigenen Staatsangehörigen und jener des anderen Vertragsstaates innerhalb des jeweiligen Vertragsstaates, also ein Verbot der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, vereinbart. Voraussetzung zur Anwendung des Art. 24 DBA-BRD sei, dass der Staatsbürger…
…des Abkommens enthält nach ihrem klaren Wortlaut ein Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsbürgerschaft. Die Regelung folgt Artikel 24 des OECD-Musterabkommens. Diese Regelung untersagt lediglich eine an die Staatsangehörigkeit anknüpfende steuerliche Diskriminierung gegenüber den eigenen Staatsangehörigen unter gleichen Verhältnissen, insbesondere hinsichtlich der Ansässigkeit…
…2 AEUV, subsidiär in Art 18 AEUV verankerte Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit dahin auszulegen, dass es einer nationalen Norm wie § 13 Abs 1 Entwicklungshelfergesetz in der bis 31.12.2018 geltenden Fassung BGBl I 187/2013 (in der Folge: alte Fassung, aF…
…dass von einer Diskriminierung die zu einer Verletzung der Grundfreiheit führen kann, dann gesprochen wird, wenn Gebietsfremde und Inländer unterschiedlich behandelt, also unterschiedliche Vorschriften auf gleichartige Sachverhalte angewandt werden. Dies ist zB der Fall, wenn die unterschiedliche Behandlung aufgrund fremder Staatsangehörigkeit erfolgt oder die (begünstigende…
…dass von einer Diskriminierung die zu einer Verletzung der Grundfreiheit führen kann, dann gesprochen wird, wenn Gebietsfremde und Inländer unterschiedlich behandelt, also unterschiedliche Vorschriften auf gleichartige Sachverhalte angewandt werden. Dies ist zB der Fall, wenn die unterschiedliche Behandlung aufgrund fremder Staatsangehörigkeit erfolgt oder die (begünstigende…
…der Entscheidung lautet lediglich: "Voraussetzung für die Vergabe einer Konzession ist, dass diese in Entsprechung des Transparenzgebotes, das sich aus den Art. 43 EG und 49 EG (nunmehr Art. 49 und 56 AEUV) sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz und dem Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit…
…der Entscheidung lautet lediglich: "Voraussetzung für die Vergabe einer Konzession ist, dass diese in Entsprechung des Transparenzgebotes, das sich aus den Art. 43 EG und 49 EG (nunmehr Art. 49 und 56 AEUV) sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz und dem Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit…
…das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit als Grundrecht verankert. Zum anderen garantiert Art 21 GRC in seinem Abs 1 Schutz vor Diskriminierungen aufgrund von personengebundenen Merkmalen, insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der…
…oder studieren, wie sie es gegenwärtig nach dem Unionsrecht tun. Dabei gilt das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit und das Recht auf Gleichbehandlung gegenüber den Staatsangehörigen des Aufnahmestaates in vollem Umfang. Es gelten lediglich die sich aus dem Unionsrecht ergebenden bzw. im Abkommen…
…Erfordernis internationaler Ausschreibung Voraussetzung für die Vergabe einer Konzession (hier der Konzession zum Betrieb eines Pokersalons) ist, dass diese in Entsprechung des Transparenzgebotes, das sich aus den Art 49 und 56 AEUV sowie dem Gleichheitsgrundsatz und dem Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit ergibt…
…Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten auf die türkischen Arbeitnehmer und auf deren Familienangehörige, der das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit enthält, verbietet es einem Mitgliedstaat, den Anspruch eines türkischen Staatsangehörigen, dem er den Aufenthalt in seinem Hoheitsgebiet gestattet hat, der…
…des Abkommens enthält nach ihrem klaren Wortlaut ein Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsbürgerschaft. Die Regelung folgt Artikel 24 des OECD-Musterabkommens. Diese Regelung untersagt lediglich eine an die Staatsangehörigkeit anknüpfende steuerliche Diskriminierung gegenüber den eigenen Staatsangehörigen unter gleichen Verhältnissen, insbesondere hinsichtlich der Ansässigkeit…
…oder studieren, wie sie es gegenwärtig nach dem Unionsrecht tun. Dabei gilt das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit und das Recht auf Gleichbehandlung gegenüber den Staatsangehörigen des Aufnahmestaates in vollem Umfang. Es gelten lediglich die sich aus dem Unionsrecht ergebenden bzw. im Abkommen…
…Erfordernis internationaler Ausschreibung Voraussetzung für die Vergabe einer Konzession (hier der Konzession zum Betrieb eines Pokersalons) ist, dass diese in Entsprechung des Transparenzgebotes, das sich aus den Art 49 und 56 AEUV sowie dem Gleichheitsgrundsatz und dem Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit ergibt…
…und dem Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit ergebe, anhand einer Ausschreibung zu erfolgen hat. Dementsprechend steht das Unionsrecht einer Vergabe sämtlicher Konzessionen für den Betrieb von Spielbanken im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats, die ohne Ausschreibung erfolgt, entgegen (vgl. 09.09.2010 in der Rs…