…die Abgrenzung zwischen "normalen" AIF im Sinne des AIFMG und AIF in Immobilien auf die Definition der "Veranlagungsgemeinschaft in Immobilien" im Sinne des § 14 KMG zurückzugreifen; dies entspricht der Voraussetzung des § 48 Abs. 5 Z 1 AIFMG. Ein Fonds ist demnach ein "AIF in Immobilien"…
…bildet einen Auffangtatbestand, der ausländische Veranlagungsgemeinschaften in Immobilien rechtsformunabhängig erfasst, wenn die Regelungen des § 40 ImmoInvFG nicht schon gemäß § 42 Z 1 ImmoInvFG zur Anwendung gelangen. Damit wird eine wirtschaftliche Definition des ausländischen Immobilienfonds im Gesetz verankert. Rz 118: Die steuerlichen Vorschriften des § 40 ImmoInvFG…
…Teil formalrechtlich und zum Teil wirtschaftlich (im Gesetz werden diese als "ausländische Kapitalanlagefonds" bezeichnet). Zudem enthält die Bestimmung auch eine negative Abgrenzung zu AIF in Immobilien sowie zu Veranlagungsgemeinschaften in Immobilien (siehe dazu auch oben, Rz 87 ff). Rz 92: Als ausländische Investmentfonds gelten: OGAW…
…Nr. 80/2003) hat sich auch die steuerliche Behandlung von ausländischen Immobilienfonds-KGs geändert. Denn gemäß § 42 ImmoInvFG sind nunmehr die Bestimmungen dieses Gesetzes auch auf ausländische Immobilien-Investmentfonds anzuwenden, wobei als ausländischer Immobilien-Investmentfonds jede einem ausländischen Recht unterstehende Veranlagungsgemeinschaft in Immobilien gilt, die…
… 7 Abs. 3 KStG 1988 fallenden Körperschaft vergleichbar sind (vgl. aber Rz 116); österreichische Immobilienspezialfonds gemäß § 1 Abs. 3 ImmoInvFG; jede einem ausländischen Recht unterstehende Veranlagungsgemeinschaft in Immobilien, unabhängig von ihrer Rechtsform, deren Vermögen nach dem Gesetz, der Satzung oder tatsächlichen Übung nach den Grundsätzen…
…352/1993, zugrunde liegende Konzeption unterwirft bei Vermögensveranlagungen in ausländischen Investmentfonds im Ergebnis nicht nur die tatsächlichen Ertragsausschüttungen, sondern auch den in den zugeteilten Vermögenszertifikaten eintretenden Wertzuwachs der österreichischen Besteuerung. Lediglich bei ausländischen Immobilienveranlagungsgemeinschaften treten diese Rechtswirkungen nicht ein. Eine Veranlagungsgemeinschaft in Immobilien liegt gemäß §…
…1994: Die Bw. wurde mit einem Grundkapital von 1,000.000 S gegründet, um mit dem Anlegerpublikum eine Veranlagungsgemeinschaft in Immobilien zu bilden Die Bw. nimmt (als Geschäftsherr) Anleger als atypisch stille Gesellschafter in ihr Unternehmen auf. Solcherart entsteht eine Publikumsgesellschaft, deren Kapital künftig nahezu…
…auf ausländische Immobilienfonds anzuwenden, als welcher, ungeachtet der Rechtsform, jede einem ausländischen unterstehende Veranlagungsgemeinschaft in Immobilien unterliegt, die nach Gesetz, Satzung oder tatsächlicher Übung nach den Grundsätzen der Risikostreuung im Sinne dieses Gesetzes errichtet ist. Zwar ist der Begriff eines ausländischen Kapitalanlage- bzw Immobilienfonds anders…
…solche gilt, ungeachtet der Rechtsform, jedes einem ausländischen Recht unterstehende Vermögen, das nach dem Gesetz, der Satzung oder der tatsächlichen Übung nach den Grundsätzen der Risikostreuung angelegt ist. Veranlagungsgemeinschaften im Sinne des § 42 des Immobilien-Investmentfondsgesetzes sind ausgenommen." Die §§ 2, 46, 186 Abs. 1 und…
…sich aus den besonderen Veranlagungsbestimmungen sowohl Einschränkungen als auch Erweiterungen (zB Erwerbsmöglichkeit von Immobilienfonds). Ein Pensionsinvestmentfonds ist kein OGAW iSd OGAW-RL (§ 168 dritter Satz InvFG 2011). Konkret sehen die besonderen Veranlagungsvorschriften des § 171 InvFG 2011 Folgendes vor: Höchstens 50% des Fondsvermögens dürfen in Wertpapieren…
…und Veranlagungsgemeinschaft der übrigen Rentenversicherten rechtswidrig begünstigen. Es gibt daher keinen plausiblen Grund, warum der Versicherung dies tun soll. Dem Versicherungsgeschäft (hier der Rentenversicherung) liegt eine genaue Berechnung zugrunde, die bei der FMA eingereicht worden ist. Aus dem Versicherungsrecht folgt auch die Verpflichtung, dass in…
…solche gilt, ungeachtet der Rechtsform, jedes einem ausländischen Recht unterstehende Vermögen, das nach dem Gesetz, der Satzung oder der tatsächlichen Übung nach den Grundsätzen der Risikostreuung angelegt ist. Veranlagungsgemeinschaften im Sinne des § 42 des Immobilien-Investmentfondsgesetzes sind ausgenommen." Die §§ 2, 46, 186 Abs. 1 und…
…das als Sondervermögen der Kapitalanlagegesellschaft gehaltene Immobilienvermögen als eigenes (körperschaftsteuerfreies) Körperschaftsteuersubjekt ("Zweckvermögen") betrachtet wird, entfalten im Geltungsbereich der österreichischen Rechtsordnung keine Wirkung. Eine Erfassung thesaurierter Gewinne in den Händen der österreichischen Anleger als "ausschüttungsgleiche Erträge" erfolgt nicht, da solche Erträge von Veranlagungsgemeinschaften in Immobilien gemäß …
…das nach dem Gesetz, der Satzung oder der tatsächlichen Übung nach den Grundsätzen der Risikostreuung angelegt war. Veranlagungsgemeinschaften in Immobilien iSd § 14 des Kapitalmarktgesetzes waren ausgenommen. Nach Art. 63 Abs 1 AEUV (ex Art 56 Abs 1 EGV) sind alle Beschränkungen des Kapitalverkehrs zwischen den…
… 22 Abs. 1 KStG 1988 ist. c) Der Organismus ist im Ausland Gegenstand einer umfassenden persönlichen oder sachlichen Befreiung. (2) Abs. 1 gilt nicht für Veranlagungsgemeinschaften in Immobilien im Sinne des § 42 des Immobilien-Investmentfondsgesetzes. " Diese Fassung kommt für Geschäftsjahre von Kapitalanlagefonds, die nach dem…
…das nach dem Gesetz, der Satzung oder der tatsächlichen Übung nach den Grundsätzen der Risikostreuung angelegt war. Veranlagungsgemeinschaften in Immobilien iSd § 14 des Kapitalmarktgesetzes waren ausgenommen. Nach Art. 63 Abs 1 AEUV (ex Art 56 Abs 1 EGV) sind alle Beschränkungen des Kapitalverkehrs zwischen den…
…Befreiung. (2) Abs. 1 gilt nicht für Veranlagungsgemeinschaften in Immobilien im Sinne des § 42 des Immobilien-Investmentfondsgesetzes." Durch diese Gesetzesänderung kommt die investmentfondsspezifische transparente Besteuerungssystematik inländischer Kapitalanlagefonds - das sind OGAW und AIF - unabhängig von deren Rechtsform zur Anwendung. Auch die Besteuerung ausländischer Kapitalanlagefonds wurde im…
Immobilienfonds sind nach österreichischem Steuerrecht transparent (§ 40 ImmoInvFG); dies betrifft gemäß § 42 ImmoinvFG auch ausländische Immobilieninvestmentfonds. Als solche gelten ungeachtet der Rechtsform alle einem ausländischen Recht unterstehenden Veranlagungsgemeinschaften in Immobilien, die nach den Grundstützen der Risikostreuung im Sinn des ImmoinvFG errichtet sind. Beteiligt sich daher…
…einem ausländischen Recht unterstehende Vermögen, das nach dem Gesetz, der Satzung oder der tatsächlichen Übung nach den Grundsätzen der Risikostreuung angelegt ist. Veranlagungsgemeinschaften in Immobilien im Sinne des § 14 des Kapitalmarktgesetzes sind ausgenommen. (2) Unterbleibt für ausländische Kapitalanlagefonds ein Nachweis, so wird der ausschüttungsgleiche Ertrag…
…der Satzung oder der tatsächlichen Übung nach den Grundsätzen der Risikostreuung angelegt ist. Veranlagungsgemeinschaften in Immobilien im Sinne des § 14 des Kapitalmarktgesetzes sind ausgenommen. Der Unabhängige Finanzsenat legt seiner Entscheidung folgenden Sachverhalt zugrunde. Die Privatstiftung (im folgenden Bw.) war im berufungsgegenständlichen Zeitraum zu jeweils 100…