…dass diese mangels Stimmrecht und Gewinnbezugsrecht keinen Wirtschaftsgutcharakter hätten, weshalb Veräußerungen bzw. daraus resultierende stille Reserven steuerneutral bleiben müssten. Weiters sei aus dem maßgeblichen Hauptversammlungsbeschluss vom 01. Jänner 2000, worin die Stabilerhaltung des Börsenkurswertes als Zweck des Ankaufs der eigenen Aktien genannt werde, eindeutig abzuleiten…
…1 Z 4 zusammengefasst, wodurch dieser zweckneutrale Erwerb nunmehr im Abs. 1 Z 8 geregelt ist. Überdies wurde das Gleichbehandlungsgebot auf alle Fälle des Erwerbs und der Veräußerung eigener Aktien ausgedehnt (nunmehriger Abs. 1b). Durch das Handelsrechts-Änderungsgesetz (HaRÄG, BGBl I 2005/120) erfolgte überdies…
…Schreiben vom 31. Jänner 2012 ausgeführt, im berufungsgegenständlichen Jahr 2002 Dividenden aus US-amerikanischen und kanadischen Aktien ("Staaten mit großem Informationsaustausch") sowie Dividenden aus japanischen und schweizerischen Aktien ("Staaten mit kleinem Informationsaustausch") erhalten hat. Zum einen handelt es sich dabei um Dividenden, die über Investmentfonds…
…funktionierenden Wertpapiermarkt erfolgende Ankäufe eigener Aktien sind zu aktivieren und im Umlaufvermögen bzw. Anlagevermögen getrennt auszuweisen. Aus eigenen Aktien stehen der AG keine Rechte, insbesondere auf Gewinnausschüttung, zu, es gelten für sie die allgemeinen bilanzsteuerrechtlichen Regeln. Eine anschließende Veräußerung dieser Aktien über den Wertpapiermarkt stellt…
…AktG § 192 Rz 12). Der Einziehung der eigenen Aktien geht somit ein Erwerb dieser Aktien voraus (vgl. § 192 Abs. 1 AktG); dem Erwerb gegen Zahlung eines Entgelts (vgl. § 192 Abs. 2 AktG) steht die Veräußerung der Aktien durch den jeweiligen Aktionär gegenüber. Einkünfte aus Spekulationsgeschäften…
…1988 dar? Bezugsrechte stellen nach der Lehre einen Bestandteil des Aktienstammrechtes dar. Sie verselbständigen sich, wenn der Aktionär an einer Kapitalerhöhung nicht teilnehmen will und das Bezugsrecht veräußert (vgl. Rz 6667 EStR 2000). Bilanztechnisch ist die Veräußerung eigener Bezugsrechte als Abgang zu zeigen, es vermindert…
…an die Generalversammlung, den verfügbaren Bilanzgewinn 2011 auf neue Rechnung vorzutragen. Weiters wurde der Antrag auf Ausschüttung von CHF 0,75 pro Aktie für 1.224.085.391 Namensaktien (nach Abzug eigener Aktien) aus Reserven aus Kapitaleinlagen iHv CHF € 918 Mio. beantragt. Der Bestand…
…Dezember 1995 durch Einbringung gem. Art III UmgrStG gegen Hingabe eigener Aktien in die F-AG aufgenommen, wodurch die Gesellschaft infolge Vereinigung aller Anteile in der Hand des Geschäftsherren de facto erloschen sei. Eine betriebliche Tätigkeit an der eine sinnvolle Beteiligung als Mitunternehmer möglich gewesen…
…bei der Veräußerung eigener Gesellschaftsrechte und bei Leistungen, soweit sie erforderlich sind: a) Zur Deckung der Überschuldung einer inländischen Kapitalgesellschaft, b) zur Deckung eines Verlustes am Grundkapital einer inländischen Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien oder am Stammkapital einer inländischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Im Berufungsverfahren…
…Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen. Gemäß § 13 Abs. 2 BewG ist für Aktien, für Anteile…
…Veräußerung von Fondsanteilen außerhalb der einjährigen Spekulationsfrist erfolgte, war ein Realisierungsvorgang steuerneutral. Rz 155: Ein Anteil an einem Investmentfonds (unabhängig davon, ob es sich um einen Anteil an einem inländischen oder um einen Anteil an einem ausländischen Investmentfonds handelt) ist ein Wirtschaftsgut (ein Forderungswertpapier eigener…
…dass daraus umfangreiches Insiderwissen hervorgeht. Es wurden zugleich mit der Anzeige nicht nur die HV-Protokolle, sondern auch die Aufstellung über eine Veräußerung der Aktien im Februar 2001 vorgelegt. Was weiters den Inhalt der HV-Protokolle selbst betrifft, so geht hieraus hervor, dass der Bw…
…dass die Tochtergesellschaft die (verschmelzungsbedingt für eine juristische Sekunde erworbenen eigenen) Anteile sofort - mit Wirksamkeit der Verschmelzung - Zug um Zug zur Abfindung der Gesellschafter der übertragenden Muttergesellschaft verwendet (so genannter Durchgangserwerb). Dazu normiert § 224 Abs. 3 AktG, dass eine Gewährung von Aktien zu unterbleiben hat…
…insbesondere durch lukrative Veräußerung der Wertpapiere, leicht zu verkraften sind. Auch das im soeben zitierten E verwiesene E vom 30. September 1998, 97/13/0035 gibt für die Einordnung von Aktienbesitz nichts her: Die dort belangte Behörde hatte im angefochtenen Bescheid ohne weitere Begründung das…
…veräußern. Das hierfür notwendige Kapital sollte durch Ausgabe von Genussrechten ("Equity Participation Rights", EPR) aufgebracht werden. Die Beschwerdeführer SW zeichneten mit Datum 9.2.2008 jeweils zwei solcher EPR a EUR 500.000 (= je 1 Mio). Durch "glückliche Umstände" (!?) konnte der Weiterverkauf der Aktien…
…veräußern. Das hierfür notwendige Kapital sollte durch Ausgabe von Genussrechten ("Equity Participation Rights", EPR) aufgebracht werden. Die Beschwerdeführer SW zeichneten mit Datum 9.2.2008 jeweils zwei solcher EPR a EUR 500.000 (= je 1 Mio). Durch "glückliche Umstände" (!?) konnte der Weiterverkauf der Aktien…
…Beim Aktienbesitz und dessen Bewirtschaftung handle es sich um die Verwaltung eigenen Privatvermögens, sofern nicht gewerblicher Wertpapierhandel vorliege, was im gegenständlichen Fall ausgeschlossen werden könne. Aktien würden im Rahmen einer Verwaltung eigenen Vermögens typischerweise angeschafft, um daraus laufend Kaptalerträge (Dividenden) und Kursgewinne bei der Veräußerung…
…erfolgt kein Einsatz von eigenen Geldmitteln, der Mitarbeiter erhält den Bruttogewinn (Differenz zwischen Options- und aktuellem Marktpreis der Aktie), der Optionswert fließt automatisch an den Konzern zurück, der Bruttogewinn aus der Transaktion wird als Vorteil aus dem Dienstverhältnis steuerpflichtig. Es wurden somit keine Aktien erworben…
… 30 EStG setzt die Anschaffung und Veräußerung eines Wirtschaftsgutes voraus. Die zu Grunde liegenden Vereinbarungen (schuldrechtliche Geschäfte) müssen grundsätzlich auf die Übertragung des Eigentums an einem Wirtschaftsgut gerichtet sein (Doralt, Rz 18 ff zu § 30) Die gegenständlichen Aktien sind mangels Werthaltigkeit nicht bewertbar und daher…
…veräußern. Das hierfür notwendige Kapital sollte durch Ausgabe von Genussrechten ("Equity Participation Rights", EPR) aufgebracht werden. Die Beschwerdeführer SW zeichneten mit Datum 9.2.2008 jeweils zwei solcher EPR a EUR 500.000 (= je 1 Mio). Durch "glückliche Umstände" (!?) konnte der Weiterverkauf der Aktien…