…an die belangte Behörde. Nach mehrfacher Fristverlängerung erstattete die belangte Behörde am 15. Juni 2026 eine Stellungnahme und führte aus, dass kein grenzüberschreitender Sachverhalt iSd VO 883/2004 vorliege, weil der Bf. ("Wohnort des Kindes") zu Studienzwecken allein keinen grenzüberschreitenden Sachverhalt auslöse. Es sei davon…
…Juli 2022 forderte die belangte Behörde (bB) die den beiden Töchtern der Beschwerdeführerin (Bf) gemäß VO (EG) Nr. 883/2004 gewährte Differenzzahlung iHv 236,40 € und den den Töchtern der Bf gewährten Kinderabsetzbetrag iHv 229,50 € für den Zeit-raum April bis Juni…
…die gleichgestellte Situation vorliegt, als solche gilt". Daneben fingiert Art. 11 Abs. 2 VO 883/2004 unter den dort genannten Umständen das Vorliegen einer Beschäftigung bzw selbstständigen Erwerbstätigkeit, wenn infolge der Beschäftigung bzw selbständigen Erwerbstätigkeit eine Geldleistung bezogen wird. Diese Fiktion bewirkt, dass auch während…
…daher in Österreich steuerlich zu erfassen. Der gewöhnliche Ort ihrer Arbeitsausübung sei in Österreich. Die VO 883/2004 verfüge eindeutig über die Gleichbehandlung aller im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates erwerbstätigen Personen und verordne, die Anwendung der Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates vorzusehen, in dem die betreffende Person eine…
… iii) bei Ansprüchen, die durch den Wohnort ausgelöst werden: der Wohnort der Kinder. Bei Zusammentreffen von Ansprüchen werden gemäß Art. 68 Abs. 2 (EG) VO 883/2004 die Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften gewährt, die nach Abs. 1 Vorrang haben. Ansprüche auf Familienleistungen nach anderen widerstreitenden…
…3 lit. a VO 883/2004 sind somit während dieser Monate die Rechtsvorschriften Ungarns anzuwenden. Für die Monate 01/2014 bis 12/2015 ist noch zu untersuchen, inwieweit neben der Erbringung von Sprachdienstleistungen am Standort der A und der D4 in Österreich auch eine Tätigkeit…
…Mitgliedstaaten eine selbständige Erwerbstätigkeit ausübt, unterliegt nach Art. 13 Abs. 2 VO 883/2004 a) den Rechtsvorschriften des Wohnmitgliedstaates, wenn sie dort einen wesentlichen Teil ihrer Tätigkeit ausübt b) den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates, in dem sich der Mittelpunkt ihrer Tätigkeiten befindet, wenn sie nicht in…
…ist, ist der Beschäftigungsstaat. Subsidiär wird an den Wohnmitgliedstaat angeknüpft. (Pletzenauer in DrdA 2010, 443). 3.4 Wohnmitgliedstaat Die VO 883/2004 definiert den Wohnmitgliedstaat nicht unmittelbar. Wohnmitgliedstaat ist jener Staat, in dem sich der Wohnort einer Person befindet. (BFG vom 21.11.2017, RV…
…FLAG, Rz 39 und 40 zu § 53). Im gegenständlichen Fall bezog der Bf als ungarischer Staatsbürger die mit dem strittigen Bescheid zurückgeforderten Differenzzahlungen im Sinne der VO 883/2004 für seine zwei Kinder. Der Bf, seine Ehegattin und die Kinder hatten ihren Familienwohnsitz in Ungarn…
…02/2013. Mit Bescheid vom 12.09.2016 wurde der Antrag vom 08.03.2016 auf Ausgleichzahlung für die Kinder A und B unter Hinweis auf die VO 883/2004 mit folgender Begründung ab 08/2013 abgewiesen: Vorrangig müsse grundsätzlich jener Mitgliedstaat die Familienleistungen gewähren…
…1 Abs. 1 lit. 1 VO 883/2004 die Lebenshaltungskosten des Kindes erfragt worden sowie um einen Nachweis über die Zahlungen der behaupteten monatlichen Unterhaltsleistungen von 220,-- Euro an die Großmutter (lt. Schreiben vom 14.05.2013) bzw. der geleisteten Unterhaltszahlungen von 400,-- Euro (lt…
…bei Abweisung eines Antrags eines Familienangehörigen auf Familienleistungen anstelle eines Abweisungsbescheides ein Feststellungsbescheid zu erlassen ist, wenn dieser Antrag nach Art. 60 Abs. 1 dritter Satz VO 987/2009 als Antrag eines anderen Familienangehörigen, der bisher nicht am Verfahren beteiligt war, zu berücksichtigen ist, zugelassen…
…01.07.2013 bis dato, die sie in Ungarn übernommen habe) ausschließlich in Österreich aus. Die VO 883/2004 verfüge eindeutig über die Gleichbehandlung aller im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates erwerbstätigen Personen und verordne, die Anwendung der Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates vorzusehen, in dem die betreffende Person…
…nichts anderes bestimmt ist, dürfen Geldleistungen, die nach den Rechtsvorschriften eines oder mehrerer Mitgliedstaaten oder nach dieser Verordnung zu zahlen sind, gemäß Art. 7 VO 883/2004 nicht auf Grund der Tatsache gekürzt, geändert, zum Ruhen gebracht, entzogen oder beschlagnahmt werden, dass der Berechtigte oder…
…und im Sommersemester 2011/12 keine Prüfungen abgelegt hat. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 2. April 2012 mit folgender Begründung ab: "Gemäß den Bestimmungen des Familienlastenausgleichsgesetzes und der EU-VO 883/2004 besteht Anspruch auf Familienbeihilfe bzw. Ausgleichszahlung innerhalb der EU-Mitgliedstaaten…
…Österreich sei daher aufgrund der VO (EG) 883/2004 auch in diesen Zeiträumen nicht zuständig gewesen. Mit Schriftsatz vom 07.08.2015 wurde der Bf von der Vorlage der Beschwerde verständigt und ihm der Vorlagebericht zur Kenntnis gebracht. In dem an den Bf gerichteten Vorhalt…
Die Beschwerde ist daher hinsichtlich der Monate 01/2010 bis 12/2011 als unbegründet abzuweisen. 4 Revision: Gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes ist nach § 133 Abs. 4 erster Satz B-VG die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung…
…somit Österreich nach Artikel 68 Abs. 1 lit. b Ziffer i) und iii) der VO 883/2004 nicht mehr prioritär zur Gewährung der Familienleistungen verpflichtet. Gemäß § 10 FLAG 1967 wird die Familienbeihilfe für jeden Monat gewährt, in dem die Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt werden…
…so gelten nach Art. 68 Abs. 1 VO 883/2004 folgende Prioritätsregeln: a) Sind Leistungen von mehreren Mitgliedstaaten aus unterschiedlichen Gründen zu gewähren, so gilt folgende Rangfolge: an erster Stelle stehen die durch eine Beschäftigung oder eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausgelösten Ansprüche, darauf folgen die durch…
…die erste Auszahlung (je nach Lebensalter der Kinder rückwirkend bis Jänner 2011) im Jänner 2014 erfolgte. 3. Rechtslage: Nach Art 2 Abs 1 VO(EG) 883/2004 (folgend VO genannt) gilt diese Verordnung für Staatsangehörige eines Mitgliedstaats, Staatenlose und Flüchtlinge mit Wohnort in einem Mitgliedstaat…