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Findok · BFG-Entscheidungen

BFG RV/7105252/2016

VO 883/2004 - Haushaltszugehörigkeit

geltende FassungBescheidbeschwerde - Einzel - ErkenntnisRV/7105252/2016vom 21.11.2017Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Revision wird zu der sich für die Monate 06/2012 bis 12/2012 stellenden Frage, ob bei Abweisung eines Antrags eines Familienangehörigen auf Familienleistungen anstelle eines Abweisungsbescheides ein Feststellungsbescheid zu erlassen ist, wenn dieser Antrag nach Art. 60 Abs. 1 dritter Satz VO 987/2009 als Antrag eines anderen Familienangehörigen, der bisher nicht am Verfahren beteiligt war, zu berücksichtigen ist, zugelassen. Hierzu ist eine Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht ersichtlich. (BFG vom 15.11.2016, RV/7103786/2015). Die Revision wird hinsichtlich der Monate 01/2012 bis 05/2012 nicht zugelassen, da diesbezüglich keine zu lösende Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vorliegt. Die entscheidungsrelevanten Fragen sind durch den klaren Regelungsinhalt der angeführten gesetzlichen Bestimmungen geklärt. Die Beurteilung von Tatfragen ist einer Revision nicht zugänglich.         Salzburg-Aigen, am 21. November 2017  

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
BFG-Entscheidungen
Dokumenttyp
Bescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis
Geschäftszahl
RV/7105252/2016
ECLI
ECLI:AT:BFG:2017:RV.7105252.2016
Stammnummer
117009
Gültig
21.11.2017 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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