…Gatte der Bw hätte nach den deutschen Rechtsvorschriften iVm der VO 1408/71 Anspruch auf deutsches Kindergeld gehabt. Ob er oder die Bw einen diesbezüglichen Antrag gestellt haben, ist irrelevant. Entscheidend ist der Anspruch. Art 10 Abs 3 DVO 574/72 lautet: "(3) Werden nach…
…2008 den Antrag auf Auszahlung des Differenzbetrages gemäß der VO 1408/71, Art. 76, für das Jahr 2007. Das Finanzamt erließ am 29. April 2008 einen Differenzzahlungsbescheid und gab dem Antrag nach der Verordnung (EWG) Nr 1408/71 und der Durchführungsverordnung (EWG) Nr 574/72…
…Träger, der die Geldleistungen vorläufig gezahlt hat." Art 10 VO 574/72 trug die Überschrift "Vorschriften für das Zusammentreffen von Ansprüchen auf Familienleistungen oder -beihilfen für Arbeitnehmer und Selbständige" und dessen Absatz 1 Buchstabe a) lautete: "(1) a) Der Anspruch auf Familienleistungen oder -beihilfen, die…
Ungarn ist im Beschwerdefall nach Art 68 VO 883/2004 demnach nicht berechtigt, von der Kindesmutter das Kindergeld zurückzufordern, damit Österreich seiner vorrangigen Verpflichtung zur gänzlichen Leistung der Familienbeihilfe nach dem FLAG entsprechen kann (EuGH 25.04.2024, Rs C-36/23, Rn 68). Aus…
…die mitgliedstaatlichen Rechtsvorschriften diesen Umstand als Anspruchsvoraussetzung für die Familienleistung definieren, macht keinen Beschäftigungsstaat nach eigenem Recht. Im Anwendungsbereich der alten VO 1408/71 und VO 574/72 hat das Unionsrecht diese Anordnung getroffen, um zu erreichen, dass die Zuständigkeit auf Familienleistungen sich nicht ändern…
…für die Gewährung dieser Leistungen zuständige Mitgliedstaat nach Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung EWG 574/72 des Rates vom 21. März 1972 über die Durchführung der VO EWG 1408/71 in der durch die Verordnung EG 410/2002 der Kommission vom 27…
…für die Gewährung dieser Leistungen zuständige Mitgliedstaat nach Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung EWG 574/72 des Rates vom 21. März 1972 über die Durchführung der VO EWG 1408/71 in der durch die Verordnung EG 410/2002 der Kommission vom 27…
…Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Europäischen Gemeinschaft zu- und abwandern und der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 bestehe grundsätzlich Anspruch auf Familienleistungen im "Beschäftigungsland" auch für Kinder, die sich ständig in einem anderen EU-Land aufhielten. Die vom Bw. in Österreich auf Basis…
…574/72 des Rates vom 21. März 1972 über die Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, anzuwenden. Die inhaltlich im Wesentlichen gleichlautenden Bestimmungen der VO…
…der Rechtsvorschriften eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten zustehen, den Rechtsvorschriften des Wohnmitgliedstaats.... Art. 13 VO 883/2004 lautet: Artikel 13 Ausübung von Tätigkeiten in zwei oder mehr Mitgliedstaaten (1) Eine Person, die gewöhnlich in zwei oder mehr Mitgliedstaaten eine Beschäftigung ausübt, unterliegt: a) den Rechtsvorschriften…
…1 anwenden, als ob Leistungen in dem ersten Mitgliedstaat gewährt würden." Art 10 VO 574/72 trug die Überschrift "Vorschriften für das Zusammentreffen von Ansprüchen auf Familienleistungen oder -beihilfen für Arbeitnehmer und Selbständige" und lautete auszugsweise: "(1) a) Der Anspruch auf Familienleistungen oder -beihilfen, die…
…ausschließlich innerstaatliches Recht anzuwenden ist, oder ob - für den hier zu entscheidenden Fall (noch) - die europarechtlichen Bestimmungen der VO(EWG) 1408/71 (im Weiteren "VO" genannt) und der VO(EWG) 574/72 (im Weiteren "DVO" genannt) diesem vorgehen. Gegenständlich steht fest, dass weder die Berufungswerberin…
…EWG) Nr. 574/72 für die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit beim Bf vor. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 09.01.2020 wurde der Beschwerde gegen die Bescheide über die Festsetzung des Dienstgeberbeitrages (DB) und des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag (DZ) sowie betreffend Haftung für Lohnsteuer gemäß § 82 EStG…
…eines Kindes in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums nach Maßgabe der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen dem ständigen Aufenthalt eines Kindes in Österreich gleichzuhalten. Unionsrecht Für den Zeitraum Jänner 2008 bis April 2010 sind die Bestimmungen der Verordnung (EWG) 1408/71 sowie der Durchführungsverordnung (EWG) 574/72 anzuwenden…
…ruht der Anspruch auf die nach den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaats gegebenenfalls gemäß Artikel 73 bzw. 74 geschuldeten Familienleistungen bis zu dem in den Rechtsvorschriften des ersten Mitgliedstaats vorgesehenen Betrag." Weiters sieht Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe a der VO Nr. 574/72 u. a…
…der Familienbeihilfe. Es ist daher zu prüfen, ob ein Anspruch nach dem Unionsrecht besteht. Gemäß Artikel 10a der Durchführungsverordnung (EWG) Nr. 574/72 sind folgende Vorschriften anzuwenden, wenn für einen Arbeitnehmer oder Selbständigen während eines Zahlungszeitraums, wie er in den Rechtsvorschriften eines oder zweier beteiligter…
…ist Art. 76 auf den vorliegenden Fall nicht anzuwenden. Art. 10 der Durchführungsverordnung (DVO), der Verordnung (EWG) Nr. 574/72, ist dagegen anwendbar, wenn das Risiko einer Kumulierung des Anspruches aus Art. 73 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 und des Anspruches auf Familienleistungen nach…
…zuständige Mitgliedstaat nach Art. 10 Abs. 1 lit. a der VO (EWG) Nr. 574/72 des Rates vom 21. März 1972 über die Durchführung der VO Nr. 1408/71 in der durch die Verordnung (EG) Nr. 410/2002 der Kommission vom 27. Februar 2002 geänderten…
…Art 76 bzw. 79 der VO (EWG) Nr. 1408/71 im Zusammenhang mit Art 10 DVO (EWG) 574/72 beim Zusammentreffen von Ansprüchen auf die österreichische Familienbeihilfe und auf Ansprüche auf eine Familienleistung eines EU/EWR-Mitgliedstaates für Kinder, die sich ständig in einem EU…
…für die Gewährung dieser Leistungen zuständige Mitgliedstaat nach Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung EWG 574/72 des Rates vom 21. März 1972 über die Durchführung der VO EWG 1408/71 in der durch die Verordnung EG 410/2002 der Kommission vom 27…