4. Besondere Bestimmungen Ursprungswaren der Türkei Auf Grund des BeschlussesBeschlusses Nr. 1/2006 des Ausschusses für die Zusammenarbeit im Zollwesen EG-Türkei vom 26. September 2006, zur Festlegung der Durchführungsvorschriften zu dem Beschluss Nr. 1/199995 des Assoziationsrates EG Türkei wurde mit Wirkung-Türkei, (kundgemacht…
…in einem einzigen Land oder Gebiet vollständig gewonnen oder hergestellt worden sind, gelten als Ursprungswaren dieses Landes oder Gebiets. (2) Waren, an deren Herstellung mehr als ein Land oder Gebiet beteiligt ist, gelten als Ursprungswaren des Landes oder Gebiets, in dem sie der letzten wesentlichen…
…worden sind. Für die Bestätigung dieses "veterinärrechtlichen Ursprungs" reichen bereits die einfachsten Zerlegungsvorgänge aus. Tatsächlich erfolgt durch Veterinärärzte keine ursprungsrechtliche Prüfung im Sinne des Zollkodex (vgl. dazu die für den Gegenstand sinngemäß verwertbaren Ausführungen im Erkenntnis des VwGH vom 13.9.2004, Zl. 2002/17…
…worden sind. Für die Bestätigung dieses "veterinärrechtlichen Ursprungs" reichen bereits die einfachsten Zerlegungsvorgänge aus. Tatsächlich erfolgt durch Veterinärärzte keine ursprungsrechtliche Prüfung im Sinne des Zollkodex (vgl. dazu die für den Gegenstand sinngemäß verwertbaren Ausführungen im Erkenntnis des VwGH vom 13.9.2004, Zl. 2002/17…
…worden sind. Für die Bestätigung dieses "veterinärrechtlichen Ursprungs" reichen bereits die einfachsten Zerlegungsvorgänge aus. Tatsächlich erfolgt durch Veterinärärzte keine ursprungsrechtliche Prüfung im Sinne des Zollkodex (vgl. dazu die für den Gegenstand sinngemäß verwertbaren Ausführungen im Erkenntnis des VwGH vom 13.9.2004, Zl. 2002/17…
…worden sind. Für die Bestätigung dieses "veterinärrechtlichen Ursprungs" reichen bereits die einfachsten Zerlegungsvorgänge aus. Tatsächlich erfolgt durch Veterinärärzte keine ursprungsrechtliche Prüfung im Sinne des Zollkodex (vgl. dazu die für den Gegenstand sinngemäß verwertbaren Ausführungen im Erkenntnis des VwGH vom 13.9.2004, Zl. 2002/17…
…worden sind. Für die Bestätigung dieses "veterinärrechtlichen Ursprungs" reichen bereits die einfachsten Zerlegungsvorgänge aus. Tatsächlich erfolgt durch Veterinärärzte keine ursprungsrechtliche Prüfung im Sinne des Zollkodex (vgl. dazu die für den Gegenstand sinngemäß verwertbaren Ausführungen im Erkenntnis des VwGH vom 13.9.2004, Zl. 2002/17…
…worden sind. Für die Bestätigung dieses "veterinärrechtlichen Ursprungs" reichen bereits die einfachsten Zerlegungsvorgänge aus. Tatsächlich erfolgt durch Veterinärärzte keine ursprungsrechtliche Prüfung im Sinne des Zollkodex (vgl. dazu die für den Gegenstand sinngemäß verwertbaren Ausführungen im Erkenntnis des VwGH vom 13.9.2004, Zl. 2002/17…
…worden sind. Für die Bestätigung dieses "veterinärrechtlichen Ursprungs" reichen bereits die einfachsten Zerlegungsvorgänge aus. Tatsächlich erfolgt durch Veterinärärzte keine ursprungsrechtliche Prüfung im Sinne des Zollkodex (vgl. dazu die für den Gegenstand sinngemäß verwertbaren Ausführungen im Erkenntnis des VwGH vom 13.9.2004, Zl. 2002/17…
…worden sind. Für die Bestätigung dieses "veterinärrechtlichen Ursprungs" reichen bereits die einfachsten Zerlegungsvorgänge aus. Tatsächlich erfolgt durch Veterinärärzte keine ursprungsrechtliche Prüfung im Sinne des Zollkodex (vgl. dazu die für den Gegenstand sinngemäß verwertbaren Ausführungen im Erkenntnis des VwGH vom 13.9.2004, Zl. 2002/17…
…worden sind. Für die Bestätigung dieses "veterinärrechtlichen Ursprungs" reichen bereits die einfachsten Zerlegungsvorgänge aus. Tatsächlich erfolgt durch Veterinärärzte keine ursprungsrechtliche Prüfung im Sinne des Zollkodex (vgl. dazu die für den Gegenstand sinngemäß verwertbaren Ausführungen im Erkenntnis des VwGH vom 13.9.2004, Zl. 2002/17…
…worden sind. Für die Bestätigung dieses "veterinärrechtlichen Ursprungs" reichen bereits die einfachsten Zerlegungsvorgänge aus. Tatsächlich erfolgt durch Veterinärärzte keine ursprungsrechtliche Prüfung im Sinne des Zollkodex (vgl. dazu die für den Gegenstand sinngemäß verwertbaren Ausführungen im Erkenntnis des VwGH vom 13.9.2004, Zl. 2002/17…
…oder zerlegt worden sind. Für die Bestätigung dieses "veterinärrechtlichen Ursprungs" reichen bereits die einfachsten Zerlegungsvorgänge aus. Tatsächlich erfolgt durch Veterinärärzte keine ursprungsrechtliche Prüfung im Sinne des Zollkodex (vgl. dazu die für den Gegenstand sinngemäß verwertbaren Ausführungen im Erkenntnis des VwGH vom 13.9.2004, Zl…
…Lieferantenerklärung nach den von der Bf. zitierten Abkommen vorgelegen, so dass die Ursprungseigenschaft auch im Sinne der präferentiellen Ursprungsregeln nicht nachgewiesen sei. Im Übrigen würde die Beweisführung im Rahmen der Präferenzabkommen keine Änderung hinsichtlich der Beurteilung des nichtpräferentiellen Ursprungs erbringen. Zu den Beweismitteln der Verwendungsnachweise…
…worden sind. Für die Bestätigung dieses "veterinärrechtlichen Ursprungs" reichen bereits die einfachsten Zerlegungsvorgänge aus. Tatsächlich erfolgt durch Veterinärärzte keine ursprungsrechtliche Prüfung im Sinne des Zollkodex (vgl. dazu die für den Gegenstand sinngemäß verwertbaren Ausführungen im Erkenntnis des VwGH vom 13.9.2004, Zl. 2002/17…
…mit den Ausfuhren, also die Verjährung allenfalls unterbrechende Handlungen vorgenommen haben, für die die in Rede stehende Erstattung gewährt worden war. Die Kommission hat sich zur Anfrage hinsichtlich der Auslegung der Ursprungsregeln nach den Ausführungen der Bf. nicht geäußert. Mit Eingabe vom 18. November 2004…
und aus Art. 13 Abs. 9 der VO (EWG) Nr. 2759/75 wiederum ergibt sich, dass eine Erstattung nur dann gewährt wird, wenn ua. nachgewiesen wird, dass es sich um Erzeugnisse mit Ursprung in der Gemeinschaft handelt. Marktbeteiligte müssten aus der Sicht einer Zusammenschau der…
…mit den Ausfuhren, also die Verjährung allenfalls unterbrechende Handlungen vorgenommen haben, für die die in Rede stehende Erstattung gewährt worden war. Die Kommission hat sich zur Anfrage hinsichtlich der Auslegung der Ursprungsregeln nach den Ausführungen der Bf. nicht geäußert. Mit Eingabe vom 18. November 2004…
und aus Art. 13 Abs. 9 der VO (EWG) Nr. 2759/75 wiederum ergibt sich, dass eine Erstattung nur dann gewährt wird, wenn ua. nachgewiesen wird, dass es sich um Erzeugnisse mit Ursprung in der Gemeinschaft handelt. Marktbeteiligte müssten aus der Sicht einer Zusammenschau der…
…mit den Ausfuhren, also die Verjährung allenfalls unterbrechende Handlungen vorgenommen haben, für die die in Rede stehende Erstattung gewährt worden war. Die Kommission hat sich zur Anfrage hinsichtlich der Auslegung der Ursprungsregeln nach den Ausführungen der Bf. nicht geäußert. Mit Eingabe vom 18. November 2004…