…für den Hälfteanteil ihres ehemaligen Lebensgefährten in ihr alleiniges Zahlungsversprechen übernommen hat, ergibt sich damit ein Widerspruch zum Vertragstext. Da bei der Beurteilung eines der Schenkungssteuer unterliegenden Erwerbsvorganges keineswegs allein vom Urkundeninhalt auszugehen ist, sondern der tatsächliche Inhalt des Erwerbsvorganges zu erforschen ist (VwGH 29…
…lautet: "(1) Für die Festsetzung der Gebühren ist der Inhalt der über das Rechtsgeschäft errichteten Schrift (Urkunde) maßgebend. Zum Urkundeninhalt zählt auch der Inhalt von Schriften, der durch Bezugnahme zum rechtsgeschäftlichen Inhalt gemacht wird. (2) Wenn aus der Urkunde die Art oder Beschaffenheit eines Rechtsgeschäftes…
…Exemplare auf deutsch und zwei Exemplare auf russisch; jeweils in russisch und deutsch für jede Seite) zusammengestellt. Alle Exemplare haben die gleiche Rechtskraft". 2.) Aufgrund obigen Urkundeninhaltes wurde für 3 Gleichschriften vom Vertrag mit dem bekämpften Bescheid die Gleichschriftengebühr gem. § 25 GebG vorgeschrieben. In der…
…erwogen: Gemäß § 17 Abs. 1 GebG 1957 ist für die Festsetzung der Gebühren der Inhalt der über das Rechtsgeschäft errichteten Schrift (Urkunde) maßgebend. Zum Urkundeninhalt zählt auch der Inhalt von Schriften, der durch Bezugnahme zum rechtsgeschäftlichen Inhalt gemacht wird. § 17 Abs. 2 GebG bestimmt weiter…
…Gemäß § 17 Abs. 1 GebG 1957 ist für die Festsetzung der Gebühren der Inhalt der über das Rechtsgeschäft errichteten Schrift (Urkunde) maßgebend. Zum Urkundeninhalt zählt auch der Inhalt von Schriften, der durch Bezugnahme zum rechtsgeschäftlichen Inhalt gemacht wird. § 17 Abs. 2 GebG bestimmt weiter, dass…
…1) Für die Festsetzung der Gebühren ist der Inhalt der über das Rechtsgeschäft errichteten Schrift (Urkunde) maßgebend. Zum Urkundeninhalt zählt auch der Inhalt von Schriften, der durch Bezugnahme zum rechtsgeschäftlichen Inhalt gemacht wird. Der Inhalt der Schrift der Auflösungsvereinbarung vom 29.05.2015 unter Bezugnahme…
Da zum Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenschuld weder der umsatzabhängige Bestandzins noch die Nebenkosten mit ihren genauen Beträgen feststanden, erfolgte vom Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel zu Recht eine vorläufige Festsetzung mit geschätzten Beträgen. Der umsatzabhängige Bestandzins wurde dabei vom Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern…
…1) Für die Festsetzung der Gebühren ist der Inhalt der über das Rechtsgeschäft errichteten Schrift (Urkunde) maßgebend. Zum Urkundeninhalt zählt auch der Inhalt von Schriften, der durch Bezugnahme zum rechtsgeschäftlichen Inhalt gemacht wird. Der Inhalt der Schrift der Auflösungsvereinbarung vom 29.05.2015 unter Bezugnahme…
Da zum Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenschuld weder der umsatzabhängige Bestandzins noch die Nebenkosten mit ihren genauen Beträgen feststanden, erfolgte vom Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel zu Recht eine vorläufige Festsetzung mit geschätzten Beträgen. Der umsatzabhängige Bestandzins wurde dabei vom Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern…
…1) Für die Festsetzung der Gebühren ist der Inhalt der über das Rechtsgeschäft errichteten Schrift (Urkunde) maßgebend. Zum Urkundeninhalt zählt auch der Inhalt von Schriften, der durch Bezugnahme zum rechtsgeschäftlichen Inhalt gemacht wird. Der Inhalt der Schrift der Auflösungsvereinbarung vom 29.05.2015 unter Bezugnahme…
Nach diesem § 33 TP 5 Abs. 1 GebG beträgt die Gebühr für Bestandverträge nach dem Wert im Allgemeinen 1 v.H.. Der Begriff des „Wertes“ ist im Gesetz nicht definiert, jedoch hat der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Judikatur die Auffassung vertreten, dass zum „Wert“ alle jene…
…Vertreter oder an einen Dritten. Gemäß § 17 Abs. 1 GebG ist für die Festsetzung der Gebühren der Inhalt der über das Rechtsgeschäft errichteten Schrift (Urkunde) maßgebend. Zum Urkundeninhalt zählt auch der Inhalt von Schriften, der durch Bezugnahme zum rechtsgeschäftlichen Inhalt gemacht wird. Gemäß § 17 Abs…
…Bf. und Kündigungsverzicht der Bestandgeberin lt. Anlage A) gebührenrechtlich entgegen der Selbstberechnung ein Vertrag mit bestimmter und anschließender unbestimmter Dauer vor. Die Auffassung der Bf., wonach aufgrund des undeutlichen Urkundeninhaltes gemäß § 17 Abs. 2 GebG auf den Vertragswillen abzustellen sei, teilt die Prüferin nicht. Da…
…Rechtsgrundlagen Gemäß § 17 GebG ist für die Festsetzung der Gebühren der Inhalt der über das Rechtsgeschäft errichteten Schrift (Urkunde) maßgebend. Zum Urkundeninhalt zählt auch der Inhalt von Schriften, der durch Bezugnahme zum rechtsgeschäftlichen Inhalt gemacht wird (Abs. 1). Wenn aus der Urkunde die Art oder…
…April 2005 betreffend Rechtsgebühr zu ErfNr*****/2005, StNr*** entschieden: Den Berufungen wird Folge gegeben und die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Entscheidungsgründe 1. Rechtsvorgang/Urkundeninhalt: Am 23. Dezember 2003 unterzeichneten die A. (mit Sitz in Polen - kurz A.) als Kreditgeberin und die BW-ALT (mit Sitz…
…Schreibweise, in der die Schrift abgefasst ist, noch auf die Absicht des Verfassers an, ob er ein Rechtsgeschäft bezeugen wollte oder nicht. Rz 1086: Zum Urkundeninhalt zählt auch der Inhalt von Schriften, der durch Bezugnahme zum rechtsgeschäftlichen Inhalt gemacht wird, wie zB allgemeine Geschäftsbedingungen, unabhängig…
… 888-896). Gemäß§ 17 Abs. 1 GebG ist für die Festsetzung der Gebühren der Inhalt der über das Rechtsgeschäft errichteten Schrift (Urkunde) maßgebend. Zum Urkundeninhalt zählt auch der Inhalt von Schriften, der durch Bezugnahme zum rechtsgeschäftliehen Inhalt gemacht wird. § 19 Abs. 2 GebG lautet: "Werden…
…hat. Aus diesem Grunde ist die Hausverwaltungin ihrem Nachtrag zur Gebührenanzeige vom 30. April 1998 zu Recht von einer "nicht termingerechten " Gebührenanzeige ausgegangen. Nach dem maßgeblichen Urkundeninhalt ist die Gebührenschuld am 20. Jänner 1998 entstanden. Anhaltspunkte für die Feststellung, das Rechtsgeschäft sei zivilrechtlich…
…cit. vorgeschrieben worden sei. Begründend dazu führte das FA aus, dass nach dem Urkundeninhalt ein Kreditvertrag als Konsensualkontrakt zustande gekommen sei, weshalb die mangelnde Zuzählung ebenso unbeachtlich sei wie der Umstand, dass die Ausführung des Rechtsgeschäftes unterblieben war. Unter teilweiser Wiederholung ihres bisherigen Vorbringens stellte…
…nicht für den ganzen gewählten Zeitraum gebunden sein, musste angesichts des oben wiedergegebenen klaren, eindeutigen und zu keinen Zweifel Anlass gebenden und damit maßgebenden Urkundeninhaltes ins Leere gehen. Diese Ansicht des Gerichtes wird noch durch den Umstand bestärkt, dass die Ehegatten Mustermann sowohl die einzigen…