…um einen Abtretungspreis von S 500.000.- zur Gänze an den Berufungswerber ab. In Punkt Sechstens dieses Abtretungsvertrages wurde auch ein Untershaltsverzicht vereinbart. Ierklärte sich mit Erhalt des Abtretungspreises mit allen Ansprüchen, welche sich im genannten Scheidungsverfahren insbesondere aus dem Ehegesetz ableiten könnten, abgefunden zu…
…dass eine Ausgleichszahlung geleistet werde, jedoch stehe dies keinesfalls ausschließlich in einem inneren Zusammenhang mit der Liegenschaft. Zwischen den Parteien seien mehrere verfahren geführt worden, es sei ein Unterhaltsverzicht vereinbart worden etc. Im Punkt X. des Scheidungsvergleiches sei ausdrücklich vereinbart worden, dass sämtliche wechselseitigen Ansprüche…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Mag. Ilse Rauhofer, die Richterin Mag. Diana Sammer, sowie die fachkundigen Laienrichter Christian Sambs und Gerhard Holub in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***NOTARIN***, ***ADR2***, über die Beschwerde vom 2. November 2023 gegen…
…Vergleich dar. Als Bemessungsgrundlage ist bei dieser Tarifpost der Gesamtwert der von jeder Partei übernommenen Leistungen anzusetzen. Der wechselseitige Unterhaltsverzicht hat im Hinblick auf die Bestimmung des § 23 GebG als unschätzbare Leistungen außer Anschlag zu bleiben und bildet deshalb hier die in Punkt 3a der…
…nicht zu berücksichtigen ist. Beim Kinderbetreuungsgeld handelt es sich um eine öffentlichrechtliche Sozialleistung. Inwieweit die Gattin den Bw. mit dem "ungerechtfertigten" Bezug des Zuschusses zum KBGG tatsächlich einen zivilrechtlich im Scheidungsvergleich vereinbarten Unterhaltsverzicht "umgangen" hat, erscheint fraglich, kann jedoch für die gegenständliche Entscheidung dahingestellt bleiben…
…Die Ausgleichszahlung sei nicht ausschließlich der Eigentumsübertragung zuordenbar, da unter Pkt. 1. der Scheidungsfolgenvereinbarung auch ein wechselseitiger Unterhaltsverzicht vereinbart und zudem nach der Generalklausel sämtliche sonstigen vermögensrechtlichen Beziehungen geregelt worden seien. Der nicht bestehende Konnex sei bereits daraus ersichtlich, dass die Liegenschaftsübertragung in Pkt. 6…
…nicht erkennbar, dass die Ausgleichszahlung auch für den Unterhaltsverzicht der A W geleistet wurde. Vielmehr geht der UFS - wie bereits oben ausgeführt - davon aus, dass die Ausgleichszahlung lediglich für die Übertragung des Anteils an der Ehewohnung erfolgte. Zudem ist der Unterhaltsverzicht ein wechselseitiger. Ausgenommen ist…
…Geregelt wurden die Pflege, Obsorge, Unterhalt für die Kinder, ein wechselseitiger Unterhaltsverzicht zwischen den geschiedenen Ehegatten, eine Ausgleichszahlung, die Übertragung des Hälfteanteiles an der im gemeinsamen Eigentum stehenden Liegenschaft, sowie die Übertragung des Eigentums an einem Fahrzeug durch die Ehegattin an den Beschwerdeführer. Der Scheidungsvergleich…
…4 Bundesverfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Der Scheidungsvergleich vom xx.xx. 2011 hat im Wesentlichen folgenden Wortlaut: „1. [wechselseitiger Unterhaltsverzicht] 2. Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens, der ehelichen Ersparnisse und der Ehewohnung a) [Der Beschwerdeführer] und [die Exgattin] sind aufgrund des Realteilungsvertrages und Kaufvertrages vom 19…
…Entscheidungsgründe Der Bescherdeführer J.M., und seine Ehegattin H.U.M, haben am 11. Jänner 2012 schriftlich einen Scheidungsfolgenvergleich mit nachfolgenden Punkten vereinbart. Punkt I. 1.: "Unterhaltsverzicht" Punkt II. 1.: "Alleinige Obsorge der Zweitantragstellerin H.M. für mj. C.M und mj. N.M" 2…
…(in der Folge auch Berufungswerber genannt) und Frau RR einerseits die Obsorge, den Kindesunterhalt und das Besuchsrecht bez. der gemeinsamen Kinder und andererseits gaben sie einen wechselseitigen Unterhaltsverzicht ab, stellten fest, dass die bisherige gemeinsame Ehewohnung im Eigentum der Frau RR steht und vom Berufungswerber…
…11.2007 wurde im Verfahren vor dem BG, die Ehe des Berufungswerbers (in der Folge: Bw) geschieden. Vergleichspunkt I. betraf die Obsorge und den Kindesunterhalt, VP II. den wechselseitigen Unterhaltsverzicht, VP III. den ehelichen Hausrat, VP IV. die beiden Liegenschaften und VP V. die Generalklausel…
…in den Punkten I. bis III. Vereinbarungen über Obsorge, Kindesunterhalt, gegenseitigen Unterhaltsverzicht sowie die Aufteilung des Hausrates getroffen. Unter Punkt "IV. Liegenschaften" wurde "im Rahmen der nachehelichen Aufteilung" die wechselseitige Übertragung von je im hälftigen Eigentum stehenden Liegenschaften, teils unter Übernahme von Schulden, festgelegt. Die…
…genannt - und Frau UV vor dem Bezirksgericht A eine Vereinbarung gemäß § 55 a EheG über die Scheidungsfolgen, die auszugsweise folgenden Inhalt hat: § I. UNTERHALTSVERZICHT Die Ehegatten u und Dipl.Ing. U.V. verzichten wechselseitig auf jedweden Unterhalt, dies auch für den Fall der unverschuldeten Not…
…Ehegattenunterhalt nach Scheidung, dies auch für den Fall der Not der geänderten Verhältnisse und der geänderten RechtsIage sowie in Kenntnis der Judikatur des Obersten Gerichtshofes zu 3 Ob 229/98t. Die Antragsteller verzichten darauf diesen Unterhaltsverzicht wegen Sittenwidrigkeit anzufechten. Die Antragsteller erklären, dass sie künftig…
…iSd § 55a EheG. Regelungsinhalt des streitgegenständlichen Ehepaktes sei vielmehr ein wechselseitiger Unterhaltsverzicht und ein Verzicht auf eine nacheheliche Aufteilung von Vermögenswerten, ohne dass dafür ein Entgelt verlangt werden sollte. Es sei lediglich der guten Ordnung und der Vollständigkeit halber in den Vorbemerkungen des Ehepaktes erwähnt…
…2.6.2015 über die einvernehmliche Scheidung der Bf samt Vergleich ua. betr. den beiderseitigen Unterhaltsverzicht vorgelegt. 3. Auf Anforderung durch das Finanzamt wurde vom Sozialministeriumservice (kurz: SMS) am 3.8.2022 ein Sachverständigengutachten (mit Untersuchung am 14.7.2022) von DrB, Facharzt für Psychiatrie…
…den Fall der erwarteten oder unerwarteten, der verschuldeten oder unverschuldeten sowie der bedachten oder derzeit nicht bedachten Not eines der beiden, sowie den Fall geänderter Gesetzes- oder Rechtslage. Die Antragsteller nehmen diesen Unterhaltsverzicht wechselseitig ausdrücklich an. Die Ehegatten erklären außerdem, wechselseitig auf die Geltendmachung allenfalls…
…den Fall der erwarteten oder unerwarteten, der verschuldeten oder unverschuldeten sowie der bedachten oder derzeit nicht bedachten Not eines der beiden, sowie den Fall geänderter Gesetzes- oder Rechtslage. Die Antragsteller nehmen diesen Unterhaltsverzicht wechselseitig ausdrücklich an. Die Ehegatten erklären außerdem, wechselseitig auf die Geltendmachung allenfalls…
…der Vergangenheit eingegangen wurden bzw. auf dessen Namen sie bereits bisher lauten. (6) Der Bf verpflichtet sich bis spätestens 1 (eine) Woche nach Rechtskraft der Scheidung bei sonstiger Exekution als Abgeltung für die Übertragung der Vermögenswerte sowie als Abgeltung für den Unterhaltsverzicht gemäß § 70 Abs…