…Unterhaltskosten für seine in Bosnien lebenden 2 Kinder in Höhe von € 2.400,00 als außergewöhnliche Belastung geltend. Während das Finanzamt die Kosten des Unterhaltes im Bescheid für 2004 noch außer Ansatz ließ, anerkannte es diese im Bescheid für 2005 mit den in den…
…Ihr Dienstort ist A.. Sie arbeitet als Bewährungshelferin und machte in diesem Zusammenhang in der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2002 diverse Werbungskosten geltend. Weiters machte sie unter dem Punkt "Außergewöhnliche Belastungen für Kinder" unter der Kennziffer 429 tatsächlich entstandene Kosten in Höhe von…
…876). 7 • Ao Belastungen für auswärtige Ausbildung: Darüber hinaus hat die Rechtsprechung des VfGH eine entsprechende Berücksichtigung von Unterhaltslasten aber auch bei Kindern im Ausland, für welche die zur Abgeltung gedachten Leistungen nicht in ausreichendem Umfang zustehen. Als Reaktion auf diese Judikatur 176 wurden § 33…
…Konkurses für nahe Angehörige kann zwar bei Vorliegen einer existenzbedrohenden Notlage eine außergewöhnliche Belastung begründen, doch liegt in der Regel Zwangsläufigkeit nicht vor; es entspricht nicht dem Gesetzeszweck, die Übernahme von Schulden für nahe Angehörige auf die Allgemeinheit abzuwälzen (vgl. dazu Doralt4, a.a.O…
…Unterhaltszahlungen (Alimente für seine Kinder) als außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 EStG 1988. Mit Berufungsvorentscheidung vom 9. August 2000 (Akt Seiten 58-62) wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab und führte darin zu den Streitpunkten "doppelte Haushaltsführung, Aufwendungen als Milizsoldat und Unterhaltskosten"…
…Eigenanspruch der Kinder auf Grund seines monatlich zu leistenden Kostenersatzes (gemeint offensichtlich Kostenbeitrag an den KJHT) i.H. von € 665.-. Dazu ist folgendes auszuführen: Als Alternative zur Haushaltszugehörigkeit sieht das Gesetz einen Familienbeihilfenanspruch auch dann vor, wenn der Antragsteller die Unterhaltskosten für das Kind…
…die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. (3) Im Sinne dieses Abschnittes sind Kinder einer Person a) deren Nachkommen, b) deren Wahlkinder und deren Nachkommen, c) deren Stiefkinder…
…AusländerInnen besonders hoch. Eingebürgertenhaushalte haben ein deutlich höheres mittleres Einkommen als Haushalte mit AusländerInnen - im Vergleich mit der österreichischen Gesamtbevölkerung sind sie dennoch eine Risikogruppe" (19% Armutsgefährdung; a.a.O., 50). "Rund 287.000 Kinder und Jugendliche leben in einem Haushalt mit Migrationshintergrund, von den…
…liege in der Gemeinde Wals bei Salzburg. An diesem Dienstort gebe es keine Zweitwohnung für den Bw. Mit Berufungsvorentscheidung vom 6. März 2002 wies das Finanzamt das Rechtsmittel (Erhöhung des Pendlerpauschales und Unterhaltskosten für Kinder) als unbegründet ab, änderte den bekämpften Bescheid durch den erstmaligen…
…die Bw im berufungsgegenständlichen Zeitraum für ihre Kinder Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag bezog und sowohl der Gesetzestext eindeutig eine Anerkennung der Unterhaltsleistung für ein Kind als außergewöhnliche Belastung versagt, da sie durch die Familienbeihilfe sowie gegebenenfalls durch den Kinderabsetzbetrag abgegolten ist, als auch - wie o.a…
…die Bw. durch die Erbringung der Fahrkosten in eine prekäre finanzielle Situation gelangt war, die sie unfähig machte, den gesetzlichen Unterhalt für ihre Kinder zu leisten. Da jedoch - wie o.a. - es zur Anwendung des Unterhaltsabsetzbetrags erforderlich ist, den gesetzlichen Unterhalt tatsächlich zu leisten, ist…
…Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Diese außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines Pauschalbetrages von € 110,00 pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt. Im Berufungsfall ist nicht strittig, dass es für das…
…bei Unterhaltspflichten für fünf Kinder - monatliche Unterhaltsleistungen von € 764,-- (ab 1.3.2004 von € 970,--) ermöglicht bzw. ihn zu diesen Unterhaltsleistungen verpflichtet, während die Mutter - unterhaltspflichtig für vier Kinder - als Physiotherapeutin über monatliche Einkünfte von rd. € 300,-- verfügt, ihre Leistungen für A…
…vorrangig zur Zahlung von Familienleistungen verpflichtet ist, der auch Wohnortstaat des Kindes ist. Der von der Bf behauptete gewöhnliche Aufenthalt für die Bf und ihr Kind in Österreich im Beschwerdezeitraum wurde wie oben ausgeführt trotz Ergänzungsersuchens, o.a. Bescheidbegründungen des beschwerdegegenständlichen Rückforderungsbescheides und der Beschwerdevorentscheidung…
…vorliegen, als a. o. Belastung ohne Berücksichtigung eines Selbstbehaltes gem. § 34 Abs.6 EStG abgezogen werden können. Nach der Wortinterpretation des Gesetzestextes des § 5 der VO steht der Freibetrag für Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für unterhaltsberechtigte Personen, für die gemäß § 8 Abs.4 des FLAG 1967…
…von typisierenden Sachverhalten aus, die den Anspruch auf Familienbeihilfe vermitteln. In diesem Zusammenhang gelten auch in verfassungsrechtlich zwingender Berücksichtigung der Unterhaltskosten als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensbesteuerung die Unterhaltsleistungen für ein Kind durch die Familienbeihilfe sowie gegebenenfalls den Kinderabsetzbetrag (§ 34 Abs. 7 Z 1 EStG…
…und nicht als Werbungskosten des nachfolgenden prs anzusehen. Ganz abgesehen davon ist nach den Kenntnissen des Finanzamtes im fraglichen Zeitraum in Österreich kein Personenkraftwagen auf n1 zugelassen gewesen. Gemäß § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 besteht Anspruch auf Familienbeihilfe u.a. für volljährige Kinder…
…beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Ein Selbstbehalt (Abs. 4) auf Grund eigener Einkünfte des Unterhaltsberechtigten ist nicht zu berücksichtigen. Unterhaltsleistungen für minderjährige Kinder sind demnach grundsätzlich durch die Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag bzw. Unterhaltsabsetzbetrag abgegolten. Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem o.a…
…ist § 34 EStG anzuwenden und die im Einkommenssteuerbescheid 2014 geltend gemachten Ausgaben für Fahrt- und Unterkunftskosten in Zusammenhang mit meinen von mir getrennten, minderjährigen leiblichen Kinder sind als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennen. lch begehre eine Senatsentscheidung mit mündlicher Verhandlung." Die Rechtsmittelbelehrung im o.a. Bescheid des…
…Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes mindern Unterhaltslasten gegenüber Kindern die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen und sind daher bei dessen Einkommensbesteuerung zu berücksichtigen (u.a. VwGH-Erkenntnis vom 18. September 2003, Zl.2000/15/0204). Die Berücksichtigung der zwangsläufigen Belastungen kann auch im Wege der Transferzahlungen…