…DBA-Polen dann dem polnischen Besteuerungsanspruch unterworfen, wenn der Aufenthalt des Arbeitnehmers in Polen insgesamt länger als 1 Jahr beträgt. Ist der österreichische Dienstnehmer nicht durchgehend in Polen anwesend, sondern wird er fallweise nach Österreich zurückberufen, so ist eine Unterbrechung des Fristenlaufes nur dann anzunehmen…
…durchgehend in Polen anwesend, sondern wird er fallweise nach Österreich zurückberufen, so ist eine Unterbrechung des Fristenlaufes nur dann anzunehmen, wenn zwischen den einzelnen Aufenthalten in Polen kein innerer Zusammenhang besteht. Diese Betrachtungsweise ist mit Polen bislang zwar noch nicht abgesprochen worden, würde aber auch…
…dauernden Auslandsaufenthalt unterbrochen. Nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates bewirkt eine 19 Monate dauernde Unterbrechung des (ständigen) Aufenthaltes in Österreich jedenfalls einen Neubeginn des Fristenlaufes nach § 3 Abs. 2 FLAG. Dass der Bw. ab 1972 infolge des gewöhnlichen Aufenthaltes in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig war, mag zutreffen…
…verwiesen. Danach ist eine Frist von 60 Kalendermonaten ständigen Aufenthaltes im Bundesgebiet durch einen vier Monate dauernden Auslandsaufenthalt unterbrochen. Nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates bewirkt eine rund 11/2 Jahre dauernde Unterbrechung des (ständigen) Aufenthaltes in Österreich jedenfalls einen Neubeginn des Fristenlaufes nach § 3 Abs…
…in EAS 3235 weiterhin aufrechterhalten. Eine Abwesenheit im Ausland für die Dauer eines Semesters löst sonach keine Unterbrechung der Zweijahresfrist aus, bewirkt aber eine Hemmung des Fristenlaufes. Hat daher ein in Italien ansässiger Gastprofessor geblockte Lehrveranstaltungen im Wintersemester 2011/12, im Sommersemester 2012 und anschließend…
…Unter dieser Voraussetzung sind Auslandsaufenthalte bzw. Unterbrechungen der Anwesenheit im Inland so zu werten, dass sie zwar bei Berechnung der Sechsmonatsfrist nicht mitgezählt werden, andererseits aber auch zu keiner Beendigung, sondern eben nur zu einer Hemmung des Fristenlaufes führen. Auch die ursächliche und zugleich die…
…Unterbrechung des Studiums durch die Geburt eines Kindes ist demnach nicht schädlich, wenn sie den Zeitraum von zwei Jahren nicht deutlich übersteigt (VwGH 20.6.2000, 98/15/0001). Allen diesen Bestimmungen und Regelungen ist aber auch gemeinsam, dass es sich jeweils um (vollständige) Unterbrechungen…
…nach Ansicht des BMfF entsprechend der nach Meinung der OECD-Staatengemeinschaft gebotenen Zählweise nur die Tage des physischen Aufenthalts zu berücksichtigen. Ist der österreichische Dienstnehmer nicht durchgehend in Russland anwesend, sondern wird er fallweise nach Österreich zurückberufen, so ist eine Unterbrechung des Fristenlaufes nur dann…
…noch zu einer Unterbrechung des Fristenlaufes (Z 19 dritter Satz OECD-Kommentar zu Art. 5 OECD-MA und EAS 3042). Werden Planungsarbeiten an Subauftragnehmer vor Ort übertragen, dann zählen deren Anwesenheitszeiten an dem Baugelände als Anwesenheitszeiten des Hauptauftragnehmers (Z 19 vorletzter Satz des OECD-Kommentars…
…ersten durch die Planungsarbeit bedingten Anwesenheit die am Baugelände verbrachten Arbeitszeiten mehr als 12 Monate in Anspruch nehmen. Abwesenheitszeiten in diesem Zeitraum führen aber weder zu einer Hemmung noch zu einer Unterbrechung des Fristenlaufes (Z 19 dritter Satz OECD-Kommentar zu Art. 5 OECD-MA)…
…der ersten durch die Planungsarbeit bedingten Anwesenheit - die am Baugelände verbrachten Arbeitszeiten mehr als 12 Monate in Anspruch nehmen. Abwesenheitszeiten in diesem Zeitraum führen weder zu einer Hemmung noch zu einer Unterbrechung des Fristenlaufes (Z 19 dritter Satz OECD-Kommentar zu Art. 5 OECD-MA)…
…BAO). Bei dieser Frist handelt es sich um keine Verjährungsfrist, daher kommt auch eine Hemmung oder Unterbrechung des Fristenlaufes gemäß § 238 Abs. 2 und 3 nicht in Betracht. Dass Teile des Übergenusses erst 2003 zurück zu zahlen sind, ist irrelevant. Damit steht aber fest, dass…
…um eine unerstreckbare Frist handelt, bei der eine Hemmung oder Unterbrechung des Fristenlaufes, aber auch eine Nachfirst oder Erstreckung bei Fristversäumnis aus Billigkeitsgründen nicht möglich ist. Denn nach Lehre und Rechtsprechung ist bei Ausschlussfristen des materiellen Rechtes der Anspruch mit Ablauf der Frist verwirkt, bzw…
…Inland aufhält, vorübergehend ins Ausland, so führt dies insbesondere dann nicht zu einer Beendigung (Unterbrechung) des Laufes der sechsmonatigen Aufenthaltsfrist, wenn der Auslandsaufenthalt das übliche Maß einer Urlaubsreise und/oder Geschäftsreise nicht überschreitet und die für den Inlandsaufenthalt maßgebenden Gründe darauf schließen lassen, dass die…
…Inland aufhält, vorübergehend ins Ausland, so führt dies insbesondere dann nicht zu einer Beendigung (Unterbrechung) des Laufes der sechsmonatigen Aufenthaltsfrist, wenn der Auslandsaufenthalt das übliche Maß einer Urlaubsreise und/oder Geschäftsreise nicht überschreitet und die für den Inlandsaufenthalt maßgebenden Gründe darauf schließen lassen, dass die…
…Der Spruch des VwGH lässt eindeutig den Rückschluss zu, dass (Zitat) "der Natur der entsprechende Unterbrechungen des tatsächlichen Ausbildungsvorganges für bereits vorher entstandenen Anspruch auf Familienbeihilfe nicht schädlich sind" und somit der Fristenlauf "der Natur entsprechend" bei Krankheit ausgesetzt werden muss. Naturgemäß nicht ausgeschlossen hat…
…Inland aufhält, vorübergehend ins Ausland, so führt dies insbesondere dann nicht zu einer Beendigung (Unterbrechung) des Laufes der sechsmonatigen Aufenthaltsfrist, wenn der Auslandsaufenthalt das übliche Maß einer Urlaubsreise und/oder Geschäftsreise nicht überschreitet und die für den Inlandsaufenthalt maßgebenden Gründe darauf schließen lassen, dass die…
…Inland aufhält, vorübergehend ins Ausland, so führt dies insbesondere dann nicht zu einer Beendigung (Unterbrechung) des Laufes der sechsmonatigen Aufenthaltsfrist, wenn der Auslandsaufenthalt das übliche Maß einer Urlaubsreise und/oder Geschäftsreise nicht überschreitet und die für den Inlandsaufenthalt maßgebenden Gründe darauf schließen lassen, dass die…
…muss aber noch der Ablauf der Monatsfrist hinzutreten. Die gesetzliche Vermutung umfasst somit nicht die Frage des Fristenlaufes. Auf ein Überwiegen der Verwendung des Fahrzeuges im Ausland kommt es dabei auch nicht an. Die Frage, ob das gegenständliche Fahrzeug regelmäßig zumindest monatlich nach LandA ausgebracht…
…im Kraftfahrgesetz (KFG 1967) führt das Finanzamt aus, dass aufgrund einer Interpretation des Wortlautes wie auch nach Sinn und Zweck des Gesetzes die Einjahres-Frist des § 79 KFG hinsichtlich des Fristenlaufes und einer allfälligen Unterbrechung anders zu beurteilen sei als die Monatsfrist nach § 82 Abs…