…den Fall der Unterbrechung der Ausbildung durch die Geburt eines Kindes, dass auch eine solche Unterbrechung für einen bereits vorher entstandenen Anspruch auf Familienbeihilfe nicht schädlich ist, wenn sie den Zeitraum von zwei Jahren nicht deutlich übersteigt. Im ggstdl Fall hat die Tochter der Bw…
…einer Unterbrechung einer Ausbildung auszugehen ist, besteht ebenfalls eine einschlägige Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes und ist das Bundesfinanzgericht mit diesem Erkenntnis auch von dieser höchstgerichtlichen Judikatur nicht abgewichen. Dass ob des Sohnes der Bf. eine Erkrankung oder psychische Beeinträchtigung, die zu einer Unterbrechung der Ausbildung hätte…
…Der Bezug der Familienbeihilfe durch die Bw. erfolgte für den Zeitraum Juli bis September 2000 zu Recht. Zum nächstmöglichen Reifeprüfungstermin im Februar 2001 ist der Sohn nicht mehr angetreten, weil er bereits seinen Präsenzdienst leistete. Bei Unterbrechung der Ausbildung wegen der Ableistung des Präsenzdienstes zwar…
…Ausbildungsvorganges für einen bereits vorher entstandenen Anspruch auf Familienbeihilfe nicht schädlich. Hiezu gehören Erkrankungen, die die Berufsausbildung auf begrenzte Zeit unterbrechen, genauso wie Urlaube und Schulferien (vgl VwGH 15.2.1983, 82/14/0148). Im Erkenntnis VwGH 16.11.1993, 90/14/0108, hat der…
…der Gerichtshof ausgeführt, dass eine solche für den Beihilfenanspruch nicht schädlich ist, wenn sie den Zeitraum von zwei Jahren nicht deutlich übersteigt (vgl VwGH 20.6.2000, 98/15/0001). Von einer (zeitlich begrenzten) Unterbrechung kann jedoch dann nicht mehr gesprochen werden, wenn die Ausbildung…
…Sie habe lediglich die Kurse für die Externistenreifeprüfung an der Maturaschule Dr. Roland begonnen, weil sie dadurch lediglich Prüfungen in den negativ abgeschlossenen Gegenständen ablegen und nicht die gesamte 7. Klasse AHS wiederholen habe müssen. Daher handle es sich lediglich um einen Wechsel der Ausbildungseinrichtung…
…zwischen der Ablegung der Reifeprüfung und dem Beginn des Präsenzdienstes verstreichende Zeitraum nicht als "Schulferien" zu beurteilen ist, weil solche nur ein Kind haben kann, das sich in Schulausbildung befindet. Laut VwGH erfaßt damit das dem Gesetz zu entnehmende Verständnis von der "Unterbrechung der Ausbildung…
…sich nach Dafürhalten des Unabhängigen Finanzsenates zwar grundsätzlich auch auf die gegenständliche Situation der (krankheitsbedingten) Unterbrechungen des Studiums in Bezug auf deren Dauer übertragen, wenn es um die Beurteilung geht, ob hier (noch) von einem ernsthaften und zielstrebigen Bemühen des Kindes, sein Ausbildungsziel zu erreichen…
…bei einer mehrjährigen krankheitsbedingten Unterbrechung der tatsächlichen Berufsausbildung der Familienbeihilfenanspruch nach § 2 Abs. 1 lit. b FLAG nicht bestehen bleibe, weil in einem solchen Fall die Berufsausbildung nicht mehr aufrecht sei. Aus diesem Erkenntnis folgt für den Fall der Unterbrechung der Ausbildung durch die Geburt…
…der Berufsausbildung, wenn die Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach dem Ende des Präsenz- oder Zivildienstes begonnen oder fortgesetzt wird, den Anspruch auf Familienbeihilfe, dann ist mit dieser gesetzliche Regelung klargestellt, dass die Ableistung des Präsenz- bzw. Zivildienstes für den Gesetzgeber eine (beihilfenschädliche) Unterbrechung der Ausbildung…
…dass der Sohn des Bw. im Juni 2005 die Reifeprüfung abgelegt hat und nach einem Monat Ferien und anschließend zwei Monaten Ferialpraxis im Oktober 2005 den Zivildienst angetreten hat. Dass die Ableistung des Präsenz- bzw. Zivildienstes für den Gesetzgeber des FLAG eine Unterbrechung jeder Ausbildung…
…Fortsetzung der Berufsausbildung, wenn die Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach dem Ende des Präsenz- oder Zivildienstes begonnen oder fortgesetzt wird, den Anspruch auf Familienbeihilfe, dann sei mit dieser gesetzlichen Regelung klargestellt, dass die Ableistung des Präsenz- bzw. Zivildienstes für den Gesetzgeber eine Unterbrechung der Ausbildung…
…2017". In der Begründung der Beschwerdevorentscheidung führte das Finanzamt unter Bezugnahme auf die vom Beschwerdeführer vorgelegten Unterlagen und neuerlichem Hinweis auf die Bestimmungen des § 2 Abs. 1 lit. b bis e FLAG aus, dass die Unterbrechung einer Ausbildung durch die Geburt eines Kindes für einen…
…beihilfenschädliche) Unterbrechung der Ausbildung des Kindes darstelle (vgl. u.a. VwGH 9.6.1978, 941/77; 22.10.1997, 96/13/0060). Gemäß § 10 Abs. 2 FLAG erlischt der Anspruch auf Familienbeihilfe mit Ablauf des Monats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung wegfällt. Auf Grund der obigen…
…Familienbeihilfe, dann ist mit dieser gesetzlichen Regelung klargestellt, daß die Ableistung des Präsenzdienstes für den Gesetzgeber eine Unterbrechung der Ausbildung des Kindes darstellt." Der unabhängige Finanzsenat sieht keine Veranlassung, von den in den obigen Erkenntnissen getroffenen klaren Rechtsausführungen des Verwaltungsgerichtshofes abzuweichen. Es steht somit fest…
…ihre Ausbildung - ohne Verschulden - noch nicht abschließen können. Besonders stieg die Belastung für [Name] und auch finanziell für mich, nachdem ihr die Familienbeihilfe von Ihnen unrechtmässig und schuldhaft vorzeitig gestrichen wurde. Wie in Ihrem Schreiben vom 17.02.2011 ausgeführt, ist die Unterbrechung der Ausbildung…
…krankheitsbedingten Unterbrechung der tatsächlichen Berufsausbildung der Familienbeihilfenanspruch nach § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 nicht bestehen bleibe, weil in einem solchen Fall die Berufsausbildung nicht mehr aufrecht sei. Sei also das Anspruch vermittelnde Kind auf Grund einer Erkrankung durchgehend gehindert, die für die Ausbildung…
…Eine Unterbrechung der Ausbildung durch die Geburt eines Kindes sei für einen bereits vorher entstandenen Anspruch auf Familienbeihilfe nicht schädlich, wenn sie den Zeitraum von zwei Jahren nicht deutlich übersteige. Das gelte auch für Erkrankungen, welche die Berufsausbildung auf bloß begrenzte Zeit unterbrechen (vgl das…
…98/15/0001, den Fall einer mehrjährigen Unterbrechung der Ausbildung durch die Geburt eines Kindes betreffend; dies gilt auch für Erkrankungen, welche die Berufsausbildung auf bloß begrenzte Zeit unterbrechen). Sohin besteht für den streitgegenständlichen Zeitraum kein Familienbeihilfenanspruch, weshalb die belangte Behörde Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge für…
…krankheitsbedingten Unterbrechung der tatsächlichen Berufsausbildung bleibt der Familienbeihilfe-Anspruch nicht bestehen, weil in einem solchen Fall die Berufsausbildung nicht mehr aufrecht ist (VwGH 24.9.2009, 2009/16/0088 mwN); (vgl. Lenneis in Lenneis/Wanke (Hrsg), FLAG2, § 2 Rz 38). Ist das Ziel der Ausbildung…