…Im Falle der Umsatzsteuerberichtigung wegen Uneinbringlichkeit des Entgelts ist dies der Zeitpunkt des Eintritts der Uneinbringlichkeit. Werden Forderungen des Gemeinschuldners erst nach Eröffnung des Konkursverfahrens uneinbringlich, so handelt es sich bei den daraus resultierenden Ansprüchen des Gemeinschuldners auf Umsatzsteuerberichtigung daher um nicht mit Konkursforderungen aufrechenbare…
…66). Im Falle der Umsatzsteuerberichtigung wegen Uneinbringlichkeit des Entgelts gemäß § 16 Abs. 3 Z 1 UStG ist der die Abgabenrückforderung unmittelbar auslösende Sachverhalt jener, der abgabenrechtlich zur Berichtigungspflicht führt, also der Eintritt der Uneinbringlichkeit. Werden Forderungen des Gemeinschuldners erst nach Eröffnung des Konkursverfahrens uneinbringlich (z…
…gegen die Schuldner der Gemeinschuldnerin seien erst nach Konkurseröffnung über deren Vermögen eingetreten, sodass die Guthaben aus der entsprechenden Umsatzsteuerberichtigung auch erst zu diesem Zeitpunkt (gemeint wohl: im Voranmeldungszeitraum 5/02) zu berücksichtigen und mit Masseforderungen zu verrechnen bzw. zurückzuzahlen seien. Mit Schriftsatz vom 3…
…gemäß § 150 BAO verwiesen. Diesem ist zu entnehmen, dass die von der G für Dezember 2010 beantragte Umsatzsteuerberichtigung im Voranmeldungszeitraum März 2011 vorgenommen wurde, da bei der K mit Beschluss vom 11.3.2011 der Konkurs eröffnet wurde. Die Außenprüfung wurde bereits beim Masseverwalter durchgeführt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Anschrift, vertreten durch F.D., vom 23.09.2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 31.08.2015 betreffend Haftung gemäß § 9 BAO nach Durchführung…
…Unbestritten - auf Grund der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes - sei, dass die Umsatzsteuerberichtigung auf den Zeitpunkt der Lieferung zurückzulegen sei. Bestritten werde ausschließlich, dass im gegenständlichen Fall daraus eine aufrechenbare Forderung der Konkursmasse konstruiert werde, weil zum Zeitpunkt des rechtskräftigen Urteils M keine kompensierbaren Forderungen dieser Rückverrechnung…
…dass im selben Festsetzungszeitraum eine Umsatzsteuerberichtigung gemäß § 16 UStG 1994 im Zusammenhang mit den dem Grund und der Höhe nach nicht bestrittenen Forderungen gegenüber der ***8*** zu erfolgen hat, nachdem über das Vermögen dieser Gesellschaft mit Beschluss vom ***12*** ein Sanierungsverfahren (nachfolgend auf Konkursverfahren geändert…
…der Gemeinschuldnerin bestehe. In seinem Vorlageantrag führte der Masseverwalter namens der Konkursmasse aus, das Umsatzsteuerguthaben resultiere aus einer Umsatzsteuerberichtigung, welche auf Grund von uneinbringlichen Forderungen erforderlich war. Diese Umstände seien im Zeitpunkt der Konkurseröffnung noch nicht vorgelegen, sondern erst anlässlich erfolgloser Eintreibungsschritte durch den Masseverwalter…
… 16 Abs. 1 UStG entstanden ist, der dafür maßgebliche Sachverhalt im Leistungsaustausch liegt. Liegt der Leistungsaustausch vor der Konkurseröffnung und führt die nachträgliche Entgeltsminderung während des Konkursverfahrens zu einer sonstigen Gutschrift, dann wird diese nicht nach dem Zeitpunkt der Entgeltsminderung, sondern nach Maßgabe des Zeitpunktes…
…Masseverwalter es im Konkursverfahren trotz Zusage der Rechtsschutzversicherung unterlassen hätte, die Forderung gegen die S. im Klagswege hereinzubringen, weshalb diese nunmehr endgültig uneinbringlich und damit die Umsatzsteuer 04/2003 zu berichtigen wäre, muss entgegengehalten werden, dass Einwendungen gegen den Abgabenanspruch nicht mit Erfolg im Haftungsverfahren…
… 16 Abs. 1 UStG entstanden ist, der dafür maßgebliche Sachverhalt im Leistungsaustausch liegt. Liegt der Leistungsaustausch vor der Konkurseröffnung und führt die nachträgliche Entgeltsminderung während des Konkursverfahrens zu einer sonstigen Gutschrift, dann wird diese nicht nach dem Zeitpunkt der Entgeltsminderung, sondern nach Maßgabe des Zeitpunktes…
…die Forderung an die ABC GmbH zu betreiben. Für die Nahebeziehung würden weiters die Rangrücktrittserklärung, der Anhang zum Jahresabschluss 2013 und die Nichtanmeldung im Konkursverfahren sprechen. Auf Grund der Gesellschafterstellung der DEF AG sowohl beim Gläubiger als auch beim Schuldner der Forderung sei der Verzicht…
…beseitigende - Umsatzsteuerberichtigung durch diesen nicht erfolgt sei, ist zu erwidern, dass es mangels Antrages des Masseverwalters dem Bw oblegen wäre, nach Beendigung des Konkursverfahrens am 23. November 2006 die Umsatzsteuerberichtigung gemäß § 16 UStG zu beantragen. Der Hinweis auf den Vorwurf der Abgabenbehörde erster Instanz im…
…vom Geschäftsführer geleistete Zahlungen nach den Bestimmungen der KO rechtsunwirksam bzw. anfechtbar gewesen wären, ist ausschließlich im Konkursverfahren zu prüfen. Die im Abgabenverfahren zu prüfende Frage, ob andere andrängende Gläubiger gegenüber dem Bund als Abgabengläubiger begünstigt worden sind, bleibt davon unberührt (VwGH 23.11.2004…
…bereits mit 30. Juni 1999 (offenbar gemeint 1998) endete. Im o.a. Berufungsschreiben wird weiters beantragt, die für den Zeitraum Jänner 1999 bis Juni 1999 festgesetzte Umsatzsteuer im Rahmen einer Umsatzsteuerberichtigung im Zeitraum September 1999 gutzuschreiben. Dazu wird seitens der Bp angeführt, dass gegen die…
…deren Firma am 4.10.2006 im Firmenbuch gelöscht wurde. In einem Vorhalt vom 1.2.2006 wies das Finanzamt den Berufungswerber auf nach Abschluss des Konkursverfahrens bei der Gesellschaft offen gebliebene und näher aufgegliederte Abgabenschuldigkeiten in Höhe von insgesamt 6.716,69 € hin…
…keine Umsatzsteuerberichtigung gem. § 16 Abs. 3 Z 1 UStG 1994 statt. Mit Bescheid vom 3.4.2013 wurde der Beschwerdeführer für folgende Abgabenschuldigkeiten der ***Firma1kurz*** zur Haftung gem. § 9 BAO herangezogen: [Grafik] Sämtliche oben angeführte Abgaben wurden von der ***Firma1kurz*** vor Eröffnung des Konkursverfahrens…
…der abgabenrechtlich die Berichtigungspflicht auslöst, was im Falle der Umsatzsteuerberichtigung wegen Uneinbringlichkeit des Entgelts der Zeitpunkt des Eintritts der Uneinbringlichkeit ist. Jedenfalls kann dem in der Berufung erstattetem Vorbringen, wonach sich die Uneinbringlichkeit erst im Laufe des Konkursverfahrens herausgestellt habe, mangels entgegenstehender Feststellungen nicht entgegengetreten…
…Nunmehr stehe das Konkursverfahren der Firma RH GmbH kurz vor dem Abschluss und der Masseverwalter habe mittels Schreiben vom 12. November 2007 die Tatsache der Uneinbringlichkeit von Forderungen ausdrücklich bestätigt und eine entsprechende Korrektur der Umsatzsteuer vornehmen müssen. Die im Schreiben angeführte Umsatzsteuerberichtigung in Höhe…
…gleich behandelt worden. Für eine völlige Vermögenslosigkeit der Primärschuldnerin ergeben sich auch nach Aktenlage keine Anhaltspunkte, zumal jedenfalls noch Löhne ausbezahlt wurden und der Antrag auf Eröffnung eines Konkursverfahrens erst im Jänner 2010 zurückgewiesen wurde. Was eine allfällige Gleichbehandlung der Gläubiger betrifft, so wäre dies…