9. Umsatzsteuer 9.1. Allgemeines Rz 159: § 2 Abs. 5 Z 2 UStG 1994 sieht vor, dass eine Tätigkeit, die auf Dauer gesehen Gewinne oder Einnahmenüberschüsse nicht erwarten lässt (Liebhaberei), nicht unternehmerisch ist. Umsätze aus einer solchen Tätigkeit unterliegen daher einerseits nicht der Umsatzsteuer, unterliegt…
…3 Z 4 erster Satz UStG 1994 erreicht. Darüber hinaus haben die ertragsteuerlichen Abzugsverbote des § 12 Abs. 1 Z 1 bis 5 KStG 1988 in der zum 1.1.1995 geltenden Fassung auch Auswirkungen für die Umsatzsteuer (Eigenverbrauch gemäß § 1 Abs. 1 Z 2 lit…
…Pauschalierung im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer Rz 4128: Die einkommensteuerliche Pauschalierung ist von der umsatzsteuerlichen Pauschalierung unabhängig. Die Pauschalierungen können ohne jegliche wechselseitige Bindungen jeweils gesondert gewählt werden. Rz 4129: Die Basispauschalierung ist unabhängig davon möglich, ob der Steuerpflichtige die Umsatzsteuer ertragsteuerlich nach dem Bruttosystem…
2.1.2. Umsatzsteuer Rz 26: Der Betrieb einer Photovoltaikanlage bei Volleinspeisung begründet eine unternehmerische Tätigkeit gemäß § 2 UStG 1994 (VwGH 25.7.2013, 2013/15/0201 mVa EuGH 20.6.2013, C-219/12, Fuchs). Ein allfälliger Strombezug aus dem öffentlichen Netz ist unbeachtlich…
2.2.2. Umsatzsteuer 2.2.2.1. Unternehmereigenschaft Rz 56: Auch bei der Überschusseinspeisung wird mit der Photovoltaikanlage Strom produziert, der - teilweise - gegen nachhaltige Einnahmen an das Netz geliefert wird. Es liegt daher eine unternehmerische Tätigkeit iSd § 2 UStG 1994 vor. Ein allfälliger Strombezug…
3.2.2. Umsatzsteuer Rz 151: In wirtschaftlicher Betrachtungsweise kommt es sowohl im Falle des Überschuss- als auch des Volleinspeisers zu einer Lieferung von Elektrizität durch den umsatzsteuerpflichtigen Eigentümer der Energieerzeugungsanlage an die EEG. Unter den Voraussetzungen des § 2 Z 2 UStBBKV schuldet diesfalls die…
…UStG 1994 die Finanzämter für die Einhebung und zwangsweise Einbringung zuständig sind. Gemäß Art. 28 Abs. 2 UStG 1994 ist der Bundesminister für Finanzen zuständig für das Bestätigungsverfahren über die Gültigkeit von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern. Gemäß Bundesgesetz, mit dem Begleitmaßnahmen zum Umsatzsteuergesetz 1994 vorgesehen werden, BGBl…
27.4. Haftung für die Abfuhr der Umsatzsteuer 27.4.1. Abfuhrverpflichtung Rz 3491: In § 27 Abs. 4 UStG 1994 ist aus Gründen der Sicherung des Steueranspruches ein Steuerabzugsverfahren vorgesehen, und zwar für jene Fälle, in welchen der leistende Unternehmer im Inland weder einen Wohnsitz…
…2018 (OZ 31) führte die Abgabenbehörde beim Beschwerdeführer eine Außenprüfung ua. betreffend Umsatzsteuer 2008 bis 2016 durch. Mit Vorhalt vom 19.06.2019 (OZ 34) verlangte die Abgabenbehörde vom Beschwerdeführer Auskunft darüber, ob es sich um den Betrieb einer Solaranlage handle und wann mit einem…
…gegen 1. die gemäß § 200 Abs 2 BAO idgF endgültigen Bescheide des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart betreffend Umsatzsteuer 2002 und Einkommensteuer 2002 bis 2003 vom 03.04.2007 und 2. den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart betreffend Einkommensteuer 2004 vom 03.04.2007, Steuernummer…
…33 TP 5 Abs. 1 Z 1 GebG entsprechend festgesetzt. Beschwerde Innerhalb offener wurde von der Bf Rechtsmittel erhoben und eingewendet: "In der Bemessungsgrundlage für die Gebührenbemessung in Höhe von € 110.697,64 ist unrichtigerweise die Umsatzsteuer iHv 20% enthalten, die seitens der ……
…vom 29.09.2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 11.03.2020 betreffend Umsatzsteuer 2017 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil…
…durch ***Vertreter***, *** Vertreter -Adr*** über die Beschwerde vom 15. September 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 12. August 2022 betreffend Umsatzsteuer 2007 zu Steuernummer ***BF StNr*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…
…Graz, vom 31.01.2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 26.09.2017 betreffend Umsatzsteuer 2007 und 2008 nach mündlicher Verhandlung zu Recht erkannt: Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133…
…10.06.2013 betreffend Abweisung eines Antrages auf Zuerkennung von Berufungszinsen zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Zinsansprüche betreffend Umsatzsteuer 2007 für den Zeitraum 01.01.2012 bis 22.05.2013 werden mit -1.488,61 € festgesetzt. Gegen dieses Erkenntnis ist…
…GmbH***, ***MV-Adr***, vom 20.02.2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 21.12.2017 betreffend Umsatzsteuer 2014 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes…
…rechtliche Würdigung der Außenprüfung habe ergeben, dass die Überlassung der gegenständlichen Wohnimmobilie an die Berufungswerberin keine unternehmerische Tätigkeit iSd § 2 UStG darstelle. Die Umsatzsteuer werde demnach für eine nichtunternehmerische Tätigkeit, die in der Zurverfügungstellung einer Wohnung bestehe, in Rechnung gestellt, was zu einer Steuerschuld gemäß…
…Graz, vom 31.01.2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 26.09.2017 betreffend Umsatzsteuer 2007 und 2008 nach mündlicher Verhandlung zu Recht erkannt: Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133…
…dh dass die Miete über den Selbstkosten lag. Wenngleich dieser ertragsteuerrechtlich relevante Umstand keine zwingenden Rückschlüsse auf die Umsatzsteuer zulässt, ist er für die Beurteilung einer Tätigkeit als wirtschaftlich nicht außer Acht zu lassen und stellt ein weiteres Indiz für das Vorliegen einer unternehmerischen Betätigung…
16 Dass durch die im fortgesetzten Verfahren vorgelegten Unterlagen sehr wohl der Nachweis eines funktionierenden Mietenmarktes erbracht worden sei, wird in der Revision nicht behauptet. Im Rahmen des Zulässigkeitsvorbringens wird lediglich gerügt, dass der Nachweis eines funktionierenden Mietenmarktes durch den Abgabepflichtigen eine unzulässige Beweislastumkehr darstelle…