…Mit Bescheid vom 15. Oktober 2010 wurde der Berufungswerber (in der Folge kurz Bw) lediglich mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zur Einkommensteuer 2009 veranlagt. Durch Kontrollmitteilung für im Jahr 2009 erfolgte Leistungen von Todesfallbeihilfe gelangte dem oben genannten Wohnsitzfinanzamt am 8. Juli 2011 ein an…
…die Verlassenschaft nach MG, auch wenn die - der Bw. allein zustehende - Todesfallbeihilfe als öffentlich rechtlicher Versorgungsanspruch sui generis laut Schreiben des WW vom 30. August 2004 selbst nicht in die Verlassenschaft fällt. Laut Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 27. Juni 2003 wurde der…
41.16 Steuerliche Behandlung einer prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge im Todesfall 41.16.1 Während der Ansparphase Rz 1401: Der Erbe kann in den Vertrag einsteigen und einen Auszahlungsplan - bezogen auf seine Person - abschließen. In diesem Fall liegt keine Auszahlung im Sinne des § 108i Abs. 1 Z…
40.14 Tod des Versicherungsnehmers 40.14.1 Pensionszusatzversicherung, Pensionskasse, betriebliche Kollektivversicherung im Sinne des § 93 Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 und freiwillige Höherversicherung im Todesfall Rz 1360: Verstirbt der Versicherungsnehmer, treten die im Versicherungsvertrag vorgesehenen Konsequenzen ein (allenfalls Witwen-, Waisenversorgung, Versorgung für Personen, mit denen der Erblasser…
40.14.2 Pensionsinvestmentfonds im Todesfall Rz 1361: Der Erwerb von Todes wegen von Ansprüchen gegenüber Einrichtungen im Sinne des § 108h EStG 1988 ist vonWenn der Erbschaftssteuer befreit (§ 15 Abs. 1 Z 17 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz, in der Fassung BGBl. I Nr. 10/2003), wenn…
Nachdem bereits 2011 von der Finanzbehörde die Bekanntgabe der Empfänger der Todesfallbeihilfe angefordert worden wäre, werde seit 27.5.2011 am Ende des Informationsschreibens nach dem Hinweis auf die Steuerpflicht zusätzlich angeführt, dass "die Finanzbehörde die Bekanntgabe der Empfänger der Wohlfahrtskasse verlangen kann". Um in…
12.8.8 Begräbniskosten Rz 890: Gemäß § 549 ABGB gehören Begräbniskosten zu den bevorrechteten Nachlassverbindlichkeiten. Sie sind demnach vorrangig aus einem vorhandenen Nachlassvermögen (Aktiva) zu bestreiten. Ist kein ausreichender Nachlass zur Deckung der Begräbniskosten vorhanden, so haften hiefür die zum Unterhalt des Verstorbenen Verpflichteten. Finden…
39.7.2 Tod des Steuerpflichtigen Rz 1317: Mit dem Todestag des Steuerpflichtigen (Antragsteller) verliert die Abgabenerklärung ihre Wirksamkeit. Somit ist eine prämienbegünstigte Weiterführung des Bausparvertrages nicht möglich. Änderungen (Senkung) der Bemessungsgrundlage für die Steuererstattung, welche durch den Tod einer mitberücksichtigten Person (Ehe)Partner, Kinder…
…03.07.2019 führt das Finanzamt aus, ihm sei bekannt geworden, dass die Ärztekammer für OÖ/Wohlfahrtskasse aufgrund des Ablebens des Vaters des Beschwerdeführers eine Todesfallbeihilfe i.H.v. € 27.901,00 an den Beschwerdeführer ausbezahlt habe. Bei Prüfungsbeginn sei vom Beschwerdeführer am 02…
…der iSd § 20 BAO vorgenommenen Interessenabwägung wäre dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) der Vorrang vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit (Parteiinteresse an der Rechtskraft) einzuräumen gewesen. Die bislang nicht erklärten Einkünfte aus der Todesfallbeihilfe des verstorbenen Vaters würden zu entsprechenden Änderungen führen, sodass eine…
…lit d) ein. § 26 Abs 3 der Satzung der Ärztekammer für Niederösterreich vom 01.01.1993 führt ergänzend aus, dass die Beitragspflicht nicht für die Todesfallbeihilfe im Falle der Gewährung einer Alters-bzw. Invaliditätsversorgung endet. Dem Beschwerdeführer ist in der Behauptung, dass es sich in …
…Anwendung. Die Anspruchsberechtigung für einen allfällig verbleibenden Betrag aus der Hinterbliebenenunterstützung ist wiederum gemäß Abs. 7 zu beurteilen. (11) Die im Zeitraum von 01.01.2001 bis 01.01.2005 unter dem Titel "Todesfallbeihilfe" einbezahlten Beiträge gelten als Beiträge zur Hinterbliebenenunterstützung gemäß § 38 Abs. 5…
…Im gegenständlichen Fall jedoch betraf dies lediglich die Besteuerung der an Frau Dr. ***2*** ab 1.4.1994 gewährten Alterversorgungsleistungen des WFF. In diesem Sinne wären allfällige Todesfallbeihilfen bei Tod von Fr. Dr. ***2*** VOR dem Zeitpunkt ihres Pensionsantritts ebenso bei dem oder den Begünstigten…
…Waisenversorgung und 6. Todesfallbeihilfe. (2) Die im Abs. 1 Z 1 und 2 genannten Leistungen setzen sich aus der Grundleistung und der Zusatzleistung zusammen. (3) Die Grundleistung wird im Falle des Alters und der vorübergehenden oder dauernden Berufsunfähigkeit in der Höhe von 2 500 S…
…Anwendung. Die Anspruchsberechtigung für einen allfällig verbleibenden Betrag aus der Hinterbliebenenunterstützung ist wiederum gemäß Abs. 7 zu beurteilen. (11): Die im Zeitraum von 01.01.2001 bis 01.01.2005 unter dem Titel „Todesfallbeihilfe“ einbezahlten Beiträge gelten als Beiträge zur Hinterbliebenenunterstützung gemäß § 38 Abs. 5…
…vor dem Hintergrund der dargestellten Einkommenssituation einer Alleinerzieherin äußerst fraglich. Im übrigen wurde darauf hingewiesen, im nachzusehenden Betrag resultiere ein Teil aus der Besteuerung der Todesfallbeihilfe der Ärztekammer, welche für sie eine besondere Härte darstelle, da sie diesen Betrag kurz nach dem Tod des Gatten…
3.3.21 Freiwillige Zuwendungen des Arbeitgebers zu Begräbniskosten (§ 3 Abs. 1 Z 19 EStG 1988) Rz 101: Sowohl freiwillige Zuwendungen an den Arbeitnehmer zu den Begräbniskosten (zB Grabstein, Beerdigung, Totenmahl) für dessen (Ehe-)Partner oder dessen Kinder im Sinne des § 106 EStG 1988 als…
4. Befreiungen in Todesfällen 4.1. Erbschaftsgut (C04) 4.1.1. Warenkreis Abgabenfrei ist Erbschaftsgut, das eine natürliche Person als Erbe oder Vermächtnisnehmer aus einem Nachlass erhält (Art. 17 ZBefrVO). Die Befreiung gilt sinngemäß für bestimmte juristische Personen (siehe Abschnitt 4.1.2.). Erbschaftsgut sind…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 11. Juli 2002, ErfNr. betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid vom 11. Juli 2002 bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 7. August 2017 gegen den Bescheid des Lilienfeld St. Pölten, datiert vom 12. Juli 2017 betreffend Einkommensteuer 2015 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: Der…