…Bilanzierungshilfen. Die Ausgleichposten beziehen sich nur auf die Verschiebung stiller Reserven. Diese Vorsorge ist unabhängig von der Frage zu treffen, ob es im Hinblick auf die Wertverhältnisse der in den Teilungsvorgang einbezogenen Vermögen zu Ausgleichszahlungen im Sinne des § 29 Abs. 2 UmgrStG kommt (Rz 1528)…
…dass die zum geplanten Umgründungsstichtag allenfalls fehlende Umgründungsfähigkeit auf Grund einer realen (wirtschaftlichen) Überschuldung bis zum Vertragstag herzustellen ist. Dies kann geschehen durch eine entsprechende Besserung der wirtschaftlichen Ertragslage in der Zeit zwischen dem Teilungsstichtag und dem Vertragsabschlusstag, oder entsprechende rückwirkende Korrekturmaßnahmen im Sinne des …
…rechtzeitig angemeldete Realteilung vom Firmenbuchgericht nicht zurückgewiesen werden, kommt die Ersatzstichtagsregelung zur Anwendung; siehe Rz 1541. Zur Berechnung der Fristen bei Teilungsstichtagen zu einem Monatsende siehe Rz 775. 5.1.9.2. Rückwirkungsfrist 5.1.9.2.1. Fälle der Anmeldung beim Firmenbuch Rz 1538…
…1 UmgrStG sind nicht erfüllt bei Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter, von Liebhabereibetrieben (siehe Rz 709) oder aufgegebenen Betrieben. Auch (qualifizierte) Beteiligungen an in- und ausländischen Kapitalgesellschaften und Genossenschaften fallen nicht unter das teilungsfähige Vermögen, es sei denn, sie werden als unselbständige Teile eines (Teil)Betriebes oder…
…Oktober 2014, abgeschlossen zwischen der Kf. und der Beschwerdeführerin, wird das mit dem oben genannten Kaufvertrag erworbene Grundstück gemäß dem Teilungsplan der D.I. geteilt in das Grundstück mit der Nr. 1/1 mit 6397 m² und das Grundstück Nr. 1/2 mit 2291 m²…
… 3 Abs. 1 Z 3 GrEStG anzuwenden sei oder - wie im angefochtenen Bescheid zu Unrecht unterstellt - nicht, weil es sich um eine erst nach der Einantwortung erfolgte Teilung des Nachlasses handle, da jedenfalls die Ausnahme von der Besteuerung gemäß § 3 Abs 1 Z 2 GrEStG…
…stattgegeben und die Erbschaftssteuer mit € 5.661,95 festgesetzt. Im Vorlageantrag vom 30. Juli 2002 brachte die Berufungsführerin im Wesentlichen vor, dass eine Teilungsanordnung erbschaftssteuerrechtlich unbeachtlich sei. Hinsichtlich der Forderung gegen die MBS brachte die Berufungsführerin vor, dass sich aus dem Realteilungsvertrag vom 19…
…der vertraglichen Vereinbarung ergeben würden (unter Hinweis auf § 415 ABGB). Wenn zwei zu vereinigende Grundflächen (Trennstücke) im Zuge der Durchführung eines Teilungsplanes zwei verschiedene Grundeigentümer beträfen und diese Grundflächen zusammengefügt würden, so entstehe eine neue Gesamtsache, wobei sich die Miteigentumsverhältnisse nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung…
…036-2-0341/7, Einfamilienhaus, Nr. 50; Gst-Nr 721/5 Einheitswert (erhöht) € 11.918,34 Nach den Feststellungen des Lagefinanzamtes bildet die im Teilungsvertrag angeführte Liegenschaft, obwohl es sich nur um einen Grundbuchskörper (EZ 341 KG M. BG N.) handelt, keine wirtschaftliche Einheit…
…036-2-0341/7, Einfamilienhaus, Nr. 50; Gst-Nr 721/5 Einheitswert (erhöht) € 11.918,34 Nach den Feststellungen des Lagefinanzamtes bildet die im Teilungsvertrag angeführte Liegenschaft, obwohl es sich nur um einen Grundbuchskörper (EZ 341 KG M. BG N.) handelt, keine wirtschaftliche Einheit…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Freilinger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 10. August 2016 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 27. Juli 2016 betreffend Einheitswert und Grundsteuermessbetrag des Grundbesitzes Einlagezahl…
…iVm § 4 Abs. 3 GrEStG 1987 Tauschleistung: 65.271,25 Euro x 3,5% = 2.284,49 Euro Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe "Im Fall eines Teilungstausches, bei welchem drei wirtschaftliche Einheiten zum Teil der Fläche nach geteilt, zum Teil…
…65). Die Fälligkeit des mit dieser Entscheidung festgesetzten Mehrbetrages der Abgaben ist aus der Buchungsmitteilung zu ersehen. Entscheidungsgründe Mit Kauf- und Realteilungsvertrag vom 2. Jänner 2003 wurde zunächst von Frau P.S. das im Teilungsplan des DI W.L., GZ. 02 mit der Nr. 3…
…387,66). Entscheidungsgründe Mit Kauf- und Realteilungsvertrag vom 2. Jänner 2003 wurde zunächst von Frau P.S., der Berufungswerberin, das im Teilungsplan des DI W.L., GZ. 02 mit der Nr. 3 bezeichnete Trennstück des Grundstückes 5 Baufläche eingetragen in EZ 1 um einen Kaufpreis…
…Dies sei im gegenständlichen Fall schon begrifflich nicht möglich, da an der EZ xy gemeinschaftliches Eigentum bestanden habe. Wegen der Teilung des gemeinschaftlichen Eigentums seien die Regeln des Tausches nicht anzuwenden. Dem Grundsatz folgend, dass mit Grund und Boden verbundene Bauten dem rechtlichen Schicksal der…
…das Ergebnis einer frei unter den Miterben vereinbarten Auseinandersetzung für die Besteuerung des Erwerbes durch Erbanfall ohne Bedeutung wäre, auch die Teilung in Befolgung einer bloßen Teilungsanordnung des Erblassers erbschaftssteuerrechtlich unbeachtlich bleiben müsse. Ein Erwerb durch Erbanfall sei allein der durch Erbfolge eingetretene (dingliche) Vermögenszuwachs…
…dies ergibt einen Kaufpreis pro m² von € 531,47. Treuhandvereinbarung Die Erhebungen des Finanzamtes ergaben, dass neben dem Baulandumlegungs- und Kaufvertrag eine gesonderte "Treuhandvereinbarung zu Baulandumlegungsvertrag" aller Teilungsparteien (die Treugeber, darunter der Bf) mit dem vertragserrichtenden Notar (als Treuhänder) abgeschlossen wurde. Darin wurde vereinbart…
…von Erben gemäß ständiger Rechtsprechung eine Amtsbestätigung nicht auszustellen ist, da es sich hiebei nicht um ein Vorausvermächtnis handelt. Die diesbezügliche Anordnung der Erblasserin ist eine Teilungsanordnung ("Meinen Nachlass vererbe ich wie folgt:"), sohin ein Hineinvermächtnis. Im übrigen liegt auch keine Zustimmung der Miterben zur…
…sonstigen Reinnachlasses zu bemessen, kann daher nicht Rechnung getragen werden. Lediglich hinsichtlich der Liegenschaftsanteile stellt sich die Frage, ob es sich beim gegenständlichen Vermächtnis um ein Vorausvermächtnis oder um ein Hineinvermächtnis (eine bloße Teilungsanordnung) handelt. Für die Besteuerung ist dabei entscheidend, ob ein Vorausvermächtnis im…
…sonstigen Reinnachlasses zu bemessen, kann daher nicht Rechnung getragen werden. Lediglich hinsichtlich der Liegenschaftsanteile stellt sich die Frage, ob es sich beim gegenständlichen Vermächtnis um ein Vorausvermächtnis oder um ein Hineinvermächtnis (eine bloße Teilungsanordnung) handelt. Für die Besteuerung ist dabei entscheidend, ob ein Vorausvermächtnis im…