…12 Fischzucht, Teichwirtschaft und Binnenfischerei Rz 5118: Unter Fischzucht versteht man die kommerziell betriebene Nach- und Aufzucht von Fischen, die Produktion vom Ei bis zum Laichfisch. Bei den Einkünften aus Binnenfischerei, Fischzucht und Teichwirtschaft ist ein Zusammenhang mit einer Land- und Forstwirtschaft nicht erforderlich. Unmaßgeblich…
…Dies entspricht einer extensiven Bewirtschaftung gemäß § 4 Abs. 4 Z 1 der Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Bewertung des der Fischzucht und der Teichwirtschaft gewidmeten Vermögens sowie der Fischereirechte. In der Beschwerde wird beantragt, eine Bewertung gemäß § 8 der oben angeführten Kundmachung als…
…Verbesserung der Ertragslage führen." Aktenkundig sind die Veranlagungen ab dem Jahr 1993. Für die Jahre 1993 bis 2005 wurden folgende Ergebnisse aus der Teichwirtschaft erklärt: Ergebnisaufgliederung 1993 bis 2005 [Grafik] Die Veranlagungen der Jahre 1993 bis 1995 erfolgten erklärungsgemäß unter Berücksichtigung der angegebenen Verluste aus…
…die Bewertung des der Fischzucht und der Teichwirtschaft gewidmetes Vermögens sowie jenes der Fischereirechte, GZ 08 2204/1-IV/8/88 | | Betrag in Schilling | Betrag in Euro | Mindestertragswert (Mindesteinheitswert) | 2.000 | 150 | Teichwirtschaften | 30.000 | 2…
…Rz 1555: Zum Forstbetrieb zählen weiters die ertragsteuerlich als forstwirtschaftliche Nebenbetriebe anzusehenden Tätigkeiten wie Sägen, Schottergruben und Forstgärten, die Jagd und die Fischerei auf dem Forstbetrieb zugehörigen Flächen und Gewässern (ausgenommen Teichwirtschaft und Fischzucht) unabhängig davon, ob sie selbst betrieben werden oder verpachtet sind, Flächen…
22.3. Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb Rz 2876: Die Besteuerung nach Durchschnittssätzen erstreckt sich auf alle Umsätze des im Inland gelegenen land- und forstwirtschaftlichen Betriebes einschließlich der Umsätze der land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerbe und der Nebenbetriebe. Der Durchschnittssatzbesteuerung unterliegen die Umsätze für Lieferungen und sonstige…
… 50 Abs. 1 Z 1 bis 3 BewG 1955 zum übrigen land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehörenden wirtschaftlichen Einheiten, wie Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischereirecht, Fischerei und Bienenzucht, in der Regel jeweils Teilbetriebe dar. 15.1.15.2 Forstwirtschaftlicher Teilbetrieb Rz 5135: Trotz der Besonderheiten der Forstwirtschaft für…
… 30 Abs. 3 bis 7 des Bewertungsgesetzes 1955, Einkünfte aus Binnenfischerei, Fischzucht und Teichwirtschaft und aus Bienenzucht sowie Einkünfte aus übrigem land- und forstwirtschaftlichem Vermögen im Sinne des § 50 des Bewertungsgesetzes 1955. Wird die Verteilung in Anspruch genommen, sind sämtliche in Betracht kommende verteilungsfähige Einkünfte…
…Garten-, Gemüse-, Obst- und Weinbau, die Wiesen- und Weidewirtschaft einschließlich der Wanderschäferei, die Forstwirtschaft, die Fischzucht einschließlich der Teichwirtschaft und die Binnenfischerei sowie die Imkerei und die Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe im Sinne des § 30 Bewertungsgesetz 1955 (Scheiner/Kolacny/Caganek, Umsatzsteuergesetz 1994, Anm. 46). Der Bf…
…ist aus der Buchungsmitteilung zu ersehen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.), Eigentümer eines landwirtschaftlichen Grundstückes, das er für die Teichwirtschaft mit zugehörigem Gastronomiebetrieb nutzt, wies für Letzteren in seiner Einkommensteuererklärung für 2001 einen nach § 4 Abs.3 Einkommentsteuergesetz 1988 (EStG) ermittelten Gewinn aus Gewerbebetrieb in Höhe…
…liegt jedenfalls ein Gewerbebetrieb vor (siehe auch Rz 5045 ff). Hinsichtlich der Anwendung dieser Regelung auf die in § 21 Abs. 1 Z 2 bis 4 EStG 1988 aufgezählten Betriebsarten (Tierzucht und Tierhaltung, Binnenfischerei, Fischzucht und Teichwirtschaft, Fischerei, Bienenzucht und Jagd) siehe auch Rz 5045 ff.
…Land- und Forstwirtschaft führt. Rz 5051: Hinsichtlich der Abgrenzung zum Gewerbebetrieb bei den Betriebsarten in § 21 Abs. 1 Z 2 bis 4 EStG 1988 (Tierhaltung, Bienenzucht, Fischzucht und Teichwirtschaft, Binnenfischerei, Jagd) fehlt ein Verweis auf die Zukaufsregelung des § 30 Abs. 9 bis 11 BewG 1955…
…Waldgrundzahlen (Baumarten, Ertragsklassen, Bestockungsgrade und Schäden je nach Betriebs- und Alterklassen) Fischerei: Fischzucht; Teichwirtschaft (Fläche in ha); Fischereirechte Imkerei (Anzahl der Bienenvölker) Jährlicher Ertrag in Euro aus dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb(szweig) Beschreibung der Gebäude, die zur wirtschaftlichen Einheit gehören Gebäude und Gebäudeteile, die…
…Abs. 3 bis 7 des Bewertungsgesetzes 1955. Z 3. Einkünfte aus Binnenfischerei, Fischzucht und Teichwirtschaft sowie aus Bienenzucht. Z 4. Einkünfte aus Jagd, wenn diese mit dem Betrieb einer Landwirtschaft oder einer Forstwirtschaft im Zusammenhang steht. Die Einkunftsart Land- und Forstwirtschaft erfasst nur Tätigkeiten, die…
…Garten-, Gemüse-, Obst- und Weinbau, die Wiesen- und Weidewirtschaft einschließlich der Wanderschäferei, die Forstwirtschaft, die Fischzucht einschließlich der Teichwirtschaft und die Binnenfischerei sowie die Imkerei und die Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe im Sinne des § 30 Bewertungsgesetz 1955 (Scheiner/Kolacny/Caganek, Umsatzsteuergesetz 1994, Anm. 46). Der Bf…
…Betrieb, wie beispielsweise bei der Jagd oder zum Teil bei den Einkünften aus Tierzucht- und Tierhaltungsbetrieben, ist nicht erforderlich. Daher ist es auch unmaßgeblich, ob Futtermittel für die Teichwirtschaft und Fischzucht überwiegend (ausschließlich) zugekauft oder selbst erzeugt werden [vgl. Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, Einkommensteuergesetz, Kommentar…
…Gemüse-, Obst- und Weinbau, die Wiesen- und Weidewirtschaft einschließlich der Wanderschäferei, die Fischzucht einschließlich der Teichwirtschaft und die Binnenfischerei, die Imkerei sowie Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe im Sinne des § 30 des Bewertungsgesetzes 1955 . (4) Zum land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehören auch die Nebenbetriebe, die dem land…
…Gemüse-, Obst- und Weinbau, die Wiesen- und Weidewirtschaft einschließlich der Wanderschäferei, die Fischzucht einschließlich der Teichwirtschaft und die Binnenfischerei, die Imkerei sowie Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe im Sinne des § 30 des Bewertungsgesetzes 1955. (4) Zum land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehören auch die Nebenbetriebe, die dem land…
…regle die Besteuerung der Umsätze land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und beziehe in Abs. 3 leg. cit. Ausdrücklich die Fischzucht einschließlich der Teichwirtschaft und der Binnenfischerei in die Forstwirtschaft mit ein. Die Jagdausübung sei nicht ausdrücklich angeführt. In Kolacny-Mayer UStG sei unter Anm. 13 zu …
…niemals ein Zusammenhang mit einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb bestanden habe, könne das gegenständliche Fischereirecht auch nur zum notwendigen Privatvermögen zählen. Die Richtlinienänderungen betreffend Fischzucht, Teichwirtschaft, Binnenfischerei und Fischereirechte seien das Ergebnis der Bundeseinkommensteuertagung 2003. Laut einer diesbezüglichen Stellungnahme der Kammer der Wirtschaftstreuhänder vom 15…