Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Oberrätin Dr. Michaela Schmutzer und die Laienbeisitzer Dr. Jörg Krainhöfner und Mag. Reinhard Fischill als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen den Bw…
…der zwischenzeitige Zeitablauf (von 4 bis 6 Jahren) seit Begehung der Straftaten. Diesen gewichtigen Milderungsgründen steht lediglich ein Erschwerungsgrund gegenüber, nämlich die mehrfache Tatwiederholung über einen längeren Zeitraum (ca. 3 Jahre) hinweg. Insgesamt erscheint somit im vorliegenden Fall eine Geldstrafe von nur knapp über 10…
…Vertreter auf das schriftliche Vorbringen und verwies nochmals darauf, dass seine Mandantin an der Aufklärung mitgearbeitet habe sowie, dass mangels finanzieller Mittel eine Tatwiederholung objektiv gesehen nicht möglich sein werde. Die Bf. gab auf Befragung bekannt, in Österreich zu wohnen und derzeit nicht berufstätig zu…
…sah der Spruchsenat als mildernd das Geständnis, den bisherigen ordentlichen Lebenswandel und die vollständige Schadensgutmachung an, als erschwerend hingegen die Tatwiederholung. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates richtet sich die vorliegende frist- und formgerechte Berufung vom 2. Juni 2005, welche sich gegen die Bestrafung des Bw…
…als verantwortlicher Beauftragter fungiert, weswegen nicht davon ausgegangen wird, dass er von Tatwiederholungen abzuhalten sein sollte. Allerdings war die generalpräventive Überlegung der Abhaltung potentieller Nachahmungstäter von einem sorgfaltswidrigen Umgang mit Meldeverpflichtungen und dadurch bewirkten Abgabenverkürzungen dennoch zu berücksichtigen. Gemäß § 34 Abs. 2 StGB ist es…
…mit dem Vorliegen einer Vorsatztat. Die Strafe sei in dieser Höhe zu bemessen gewesen, um die Bf. von derartigen Tatwiederholungen auch künftig wirksam abzuhalten. Für die gewählte Strafhöhe sprachen zudem generalpräventive Gründe, weil die Anzahl an Parkscheinmanipulationen stark zugenommen habe. Die Strafhöhe sei daher notwendig…
…schwierigen finanziellen Verhältnisse; als erschwerend die mehrfachen Vorstrafen, die Tatwiederholungen und das Zusammentreffen mit den Finanzordnungswidrigkeiten. In Anbetracht der schlechten wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten erscheine die verhängte Geldstrafe tat- und schuldgerecht. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die fristgerechte Berufung des Beschuldigten vom 16. September 2006…
…geblieben sind. Zudem wurde die lange Verfahrensdauer von rund 6 Jahren mit einem Abschlag von EUR 500,00 berücksichtigt. Hingegen wurde als erschwerend die Tatwiederholung (insgesamt 4 Finanzvergehen) gewertet. Weiters wurde bei der Strafbemessung auf die persönliche und wirtschaftliche Situation des Beschuldigten Bedacht genommen, insbesondere…
…dies jedoch in dieser Rechtssache in einem untergeordneten Ausmaß spezialpräventiven Überlegungen (siehe die zahlreichen Milderungsgründe, die für eine Unwahrscheinlichkeit einer Tatwiederholung sprechen) sowie generalpräventiven Überlegungen (Abhalten potentieller Nachahmungstäter, Förderung eines allfälligen Umdenkens zur Einrichtung von Kontrollmechanismen durch belangbare Verbände) zu entsprechen und ist schuld- und…
…gefälscht wurden. Diese Vorgehensweise zeugt von hoher krimineller Energie und erstreckten sich die Machenschaften zudem über mehrere Jahre. Aus diesem Grund wertete das Gericht als erschwerend die hohe kriminelle Energie durch Verwendung gefälschter Urkunden und Dokumente und die mehrfache Tatwiederholung bzw den langen Tatzeitraum. Hingegen…
…einem Drittel des Verkürzungsbetrages erfolgt ist. Hingegen wurde die mehrfache Tatwiederholung (10 Taten) vom Gericht zusätzlich zum langen Tatzeitraum als erschwerend gewertet. Darüber hinaus war bei der Strafbemessung die schwierige persönliche und wirtschaftliche Situation der Beschuldigten (Notstandhilfe von € 1.100,00 monatlich, kein Vermögen…
…Zeit (ca. 5 Jahre) zurückliegen und der Beschuldigte ein Tatsachengeständnis abgelegt hat. Hingegen wurde die mehrfache Tatwiederholung (10 Taten) vom Gericht zusätzlich als erschwerend gewertet. Weiter war bei der Strafbemessung die schwierige persönliche und wirtschaftliche Situation des Beschuldigten (geringes laufendes Einkommen, kein Vermögen, Schuldenregulierungs-verfahren…
…umfassendes und reumütiges Geständnis und die vollständige Schadensgutmachung zugute. Trotz der gewichtigen Milderungsumstände ist die über den Beschuldigten zu verhängende Geldstrafe angesichts des aufgrund der mehrfachen Tatwiederholung innerhalb von fünf Jahren erheblich gesteigerten Handlungs- und Gesinnungsunrechts in geringfügiger (rund 3 %-iger) Überschreitung der Mindeststrafe auszumessen…
…ansetzte, seien mit Ausnahme der Jahre 2013 und 2014 höher, als diejenigen der Finanzstrafbehörde. Letztere berücksichtige aber die Vernehmungsergebnisse. Im Hinblick auf die Tatwiederholung sei somit wissentliche Handlungsweise eindeutig vorliegend. In rechtlicher Hinsicht verantworte ***Bf1*** somit einerseits den Tatbestand der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2…
…auch wenn dieses erst aufgrund der erdrückenden Beweislage am Ende der mündlichen Verhandlung abgelegt wurde. Demgegenüber war als erschwerend die mehrfache Tatwiederholung zu werten. Von welchen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse die belangte Behörde in ihrer Entscheidung ausgegangen ist, hat sich für das Gericht nicht erschlossen…
…ihrer Gewichtung die Waage und bestünden beim Beschuldigten durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse, ergäbe sich eine Strafe von rund € 7.000,00. Dem sehr wesentlichen Erschwerungsgrund der Vielzahl an deliktischen Säumnissen (mehrfache Tatwiederholung, insgesamt 42 Taten) über einen Zeitraum von vier Jahren (3/2018…
…mit einem Gewinn im Jahr 250.000 Euro, wobei sein Haus mit einem Kredit belastet ist, werden in diesem Sinne der bei Strafbemessung berücksichtigt. Der Erschwerungsgrund des langen Tatzeitraumes wird durch die erschwerende Wertung der Tatwiederholung (vgl. VwGH 28.10.2009, 2008/15/0172) ersetzt…
…das Rechenwerk des Beschuldigten, von den fehlenden Arbeitszeitaufzeichnungen abgesehen, völlig unrealistisch sei. Die Feststellungen zur subjektiven Tatseite stützten sich auf die Tatwiederholung und vor allem den Umstand, dass A durch das vorausgehende Finanzstrafverfahren erheblich in subjektiver Hinsicht sensibilisiert gewesen sei und über die Straftatbestände, insbesondere …
…erschwerend: keinen Umstand. Aus dem Akt oder aus der Beschwerde ergeben sich keine weiteren Milderungsgründe. Unberücksichtigt blieb bisher als erschwerend die Tatwiederholung über mehr als zwei Jahre. Allerdings ergibt sich aus der objektiven Tatseite eine Reduzierung der strafbestimmenden Wertbeträge von bisher € 26.868,91…
…die schwierige finanzielle Situation und private Probleme zu werten seinen, denen erschwerend die mehrfache Tatwiederholung gegenüberstehe. Auf Seite 2 der Stellungnahme des Amtsbeauftragten an den Spruchsenat wird unter Vermögens- und Einkommensverhältnissen lediglich ausgeführt, dass der Beschuldigte 90% der Anteile an der ***5*** habe und 10…