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GK-0500Türkei
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

Türkei | Genehmigungspflicht auf Grund | gewerbl. Verkehr | Werk- verkehr | Anmerkungen | Art. 4 des Abkommens vom 7. November 1969, BGBl. Nr. 274/1970 | ja | ja | 1.Einzelgenehmigungen, ausgestellt vom BM für KlimaschutzInnovation, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und TechnologieInfrastruktur (zweisprachig…

GK-0410Türkei
geltende FassungRichtlinien18.06.2009

Türkei | Verkehrsart | GenehmigungspflichtGenehmigungs- pflicht | Genehmigung ausgestellt vonGenehmi- gung ausgestellt von | Mitzuführende Dokumente | Rundfahrten mit geschlossenen Türen (Abschnitt 1.2.2.) | nein |   | Interbus-Fahrtenheft (Anlage 3) | Absetzfahrten (Abschnitt 1.2.3.) | nein |   |…

UP-45009. Einbeziehung der Zollunionswaren in die Präferenzabkommen der EU und Türkei
geltende FassungRichtlinien25.06.2020

9. Einbeziehung der Zollunionswaren in die Präferenzabkommen der EU und Türkei Die Bestimmungen des Grundbeschlusses über den freien Warenverkehr gelten auch für Waren, die in einen Teil der Zollunion mit einem Nachweis der Ursprungseigenschaft der Türkei oder der Gemeinschaft eingeführt werden, der in einem Staat…

ZT-250513.8. Landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse aus der Türkei (Kontingente Nrn. 09.0228, 09.0229, 09.0230, 09.0231, 09.0232, 09.0233, 09.0234, 09.0235, 09.0236, 09.0237, 09.0238, 09.0239, 09.0240 und 09.0242)
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

13.8. Landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse aus der Türkei (Kontingente Nrn. 09.0228, 09.0229, 09.0230, 09.0231, 09.0232, 09.0233, 09.0234, 09.0235, 09.0236, 09.0237, 09.0238, 09.0239, 09.0240 und 09.0242) Laut Art. 1 der Verordnung (EG) Nr…

AH-41204. Besondere Bestimmungen Ursprungswaren der Türkei
geltende FassungRichtlinien22.04.2013

…Textil- und Bekleidungserzeugnisse - einbezogen. Seit diesem Zeitpunkt gelten die Vorerzeugnisse türkischen Ursprungs, die zu wirtschaftlicher passiver Veredelung ausgeführt werden, nicht mehr als Drittlandswaren im Sinne des Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung. Danach gelten die Vorerzeugnisse türkischen Ursprungs, die zu wirtschaftlicher passiver Veredelung…

UZK-DAArtikel 54 Kumulierung mit Norwegen, der Schweiz oder der Türkei
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…54 Kumulierung mit Norwegen, der Schweiz oder der Türkei (Artikel 64 Absatz 3 des Zollkodex) (1) Im Rahmen der Kumulierung mit Norwegen, der Schweiz oder der Türkei können Ursprungserzeugnisse dieser Länder als Vormaterialien mit Ursprung in einem begünstigten Land betrachtet werden, wenn die dort vorgenommene…

UZK-DAArtikel 57 Anwendung der bilaterale Kumulierung oder der Kumulierung mit Norwegen, der Schweiz oder der Türkei zusammen mit der regionalen Kumulierung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…oder der Kumulierung mit Norwegen, der Schweiz oder der Türkei zusammen mit der regionalen Kumulierung (Artikel 64 Absatz 3 des Zollkodex) Wird die bilaterale Kumulierung oder die Kumulierung mit Norwegen, der Schweiz oder der Türkei zusammen mit der regionalen Kumulierung angewendet, so gilt das hergestellte…

MO-83007.1.2. VO 402/2008 Einfuhr von Roggen aus der Türkei
geltende FassungRichtlinien01.01.2017

…Einfuhr von Roggen aus der Türkei Verordnung (EG) Nr. 402/2008 der Kommission vom 6. Mai 2008 über die Einzelheiten der Einfuhr von Roggen aus der Türkei (1) Bei der Einfuhr von Roggen des KN-Codes 1002 mit Ursprung in der Türkei in die GemeinschaftUnion…

MO-83007.25.2. VO 2008/97 - Einfuhr von Olivenöl aus der Türkei
geltende FassungRichtlinien01.01.2017

…Ausführer gilt die Person, die in der Bescheinigung ATR.1 bezeichnet ist. (3) Bei der Einfuhr von behandeltem Olivenöl des KN-Codes 1509 9000 aus der Türkei das vollständig in diesem Land gewonnen und unmittelbar in die GemeinschaftUnion verbracht worden ist, wird der geltende Zollsatz…

ZT-34005.6. Formular "SHGM FORM 1" (Generaldirektion für Zivilluftfahrt - Türkei)
geltende FassungRichtlinien25.01.2021

5.6. Formular "SHGM FORM 1" (Generaldirektion für Zivilluftfahrt - Türkei) [Grafik]  

UZK-IAAnhang 22-06 Antrag auf Zulassung als registrierter Ausführer für die Zwecke der Schemas allgemeiner Zollpräferenzen der Europäischen Union, Norwegens, der Schweiz und der Türkei 1)
geltende FassungRichtlinien21.04.2018

…Norwegen, der Schweiz und der Türkei müssen die Identifikationsnummer als Wirtschaftsbeteiligter angeben. 3(2) Erfolgen Anträge auf Aufnahme in das Verzeichnis der registrierten Ausführer oder andere Formen des Informationsaustauschs zwischen den registrierten Ausführern und den zuständigen Behörden in den begünstigten Ländern bzw. den Zollbehörden in…

UFSZ2L ZRV/0248-Z2L/02Anwendung des Präferenzzollsatzes für Waren mit Ursprung in der Türkei; Abgabenerhöhung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)09.02.2005

…EG) Nr. 3223/94 beim Hauptzollamt Wien angemeldet. In der Anmeldung WE-Nr. 182/000/906450/01/9 ist als Ursprungsland Türkei (Feld 16 der Anmeldung) und im Feld 36 der Präferenzartencode "300" angegeben. Der Anmeldung ist als Unterlage nach Art. 218 Abs. 1 Buchstabe…

AH-2062Einleitung
geltende FassungRichtlinien20.11.2019

Die Arbeitsrichtlinie Türkei Embargo (AH-2062) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen…

AH-20621. Rechtsgrundlage
geltende FassungRichtlinien02.03.2026

…Die Rechtsgrundlage für die vom Zollamt Österreich und den Zollorganen anzuwendende Beschränkung ist die Verordnung (EU) 2019/1890 des Rates vom 11. November 2019 über restriktive Maßnahmen angesichts der nicht genehmigten Bohrtätigkeiten der Türkei im östlichen Mittelmeer. 2A. Ausfuhr bei Zurverfügungstellung wirtschaftlicher Ressourcen 2A.1…

AH-2062Anlage 1
geltende FassungRichtlinien02.03.2026

Anlage 1 Websites mit Informationen über die zuständigen Behörden und Anschrift für Notifikationen an die Europäische Kommission Websites mit Informationen über die zuständigen Behörden und Anschrift für Mitteilungen an die Europäische Kommission (Anhang II der Verordnung (EU) 2019/1890) BELGIEN BELGIENhttps://diplomatie.belgium.be/en…

UP-4500Einleitung
geltende FassungRichtlinien18.07.2025

Die Arbeitsrichtlinie UP-4500 (Arbeitsrichtlinie Türkei Zollunion) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von demvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet…

UP-45001. Abkürzungen, Begriffsbestimmungen und Definitionen
geltende FassungRichtlinien25.06.2020

…des Assoziationsrates EG-Türkei vom 22. Dezember 1995 über die Durchführung der Endphase der Zollunion. 1.3. Definitionen Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Begriff 1."Präferenzmaßnahme" bzw. "Zollunion "den Beschluss 1/95 des Assoziationsrates über die Schaffung der Zollunion EU-Türkei und darauf Bezug…

UP-45002. Anwendungsbereich und allgemeine Bestimmungen
geltende FassungRichtlinien25.06.2020

…die im Zollgebiet der EU gelten, sowie der Zollkodex der Türkei und die dazu erlassenen Durchführungsvorschriften, die im Zollgebiet der Türkei gelten. Für die Zwecke des Artikels 3 Absatz 4 des Grundbeschlusses gelten die Einfuhrförmlichkeiten im Ausfuhrstaat als erfüllt, wenn die für den freien Warenverkehr…

UP-45003. Anwendung der Präferenzzölle und Antidumping
geltende FassungRichtlinien25.06.2020

…oder nachdem sie vor der Ausfuhr noch Herstellungsvorgängen unterzogen worden sind, in den Genuss der jeweils von der Türkei oder der EU vorgesehenen Zollpräferenzen gelangen zu können. Auf eine Ware können die Präferenzzölle daher nur angewendet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1.die Ware…

UP-45004. Warenkreis
geltende FassungRichtlinien25.06.2020

4. Warenkreis Alle Waren, ausgenommen bestimmte Agrarerzeugnisse (Warenliste siehe UP-4510) und EGKS Waren (Warenliste siehe UP-4520), sind von der Zollunion EU-Türkei erfasst. Der Warenursprung ist in der Zollunion grundsätzlich irrelevant (Ausnahmen gibt es für Waren, die unter EU-Antidumpingregelungen fallen).