Findok · Richtlinien
UP-4500
4. Warenkreis
geltende FassungRichtlinie2025-0.556.814gilt ab 25.06.2020
Inhaltsverzeichnis der UP-4500
Wortlaut laut Findok
4. Warenkreis
Alle Waren, ausgenommen bestimmte Agrarerzeugnisse (Warenliste siehe UP-4510) und EGKS Waren (Warenliste siehe UP-4520), sind von der Zollunion EU-Türkei erfasst. Der Warenursprung ist in der Zollunion grundsätzlich irrelevant (Ausnahmen gibt es für Waren, die unter EU-Antidumpingregelungen fallen).
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2025-0.556.814
- GZ der Erstfassung
- BMF-010310/0016-IV/7/2014
- Stammnummer
- 68274
- Enthalten in Fassung
- 5, 6, 7, 8, 9 (geltend: 9)
- Gültig
- 25.06.2020 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF