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Findok · Richtlinien

UP-4500

4. Warenkreis

geltende FassungRichtlinie2025-0.556.814gilt ab 25.06.2020

Inhaltsverzeichnis der UP-4500

Wortlaut laut Findok

4. Warenkreis Alle Waren, ausgenommen bestimmte Agrarerzeugnisse (Warenliste siehe UP-4510) und EGKS Waren (Warenliste siehe UP-4520), sind von der Zollunion EU-Türkei erfasst. Der Warenursprung ist in der Zollunion grundsätzlich irrelevant (Ausnahmen gibt es für Waren, die unter EU-Antidumpingregelungen fallen).

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2025-0.556.814
GZ der Erstfassung
BMF-010310/0016-IV/7/2014
Stammnummer
68274
Enthalten in Fassung
5, 6, 7, 8, 9 (geltend: 9)
Gültig
25.06.2020 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF