…Gesetzgeber unter "nicht zumutbarer Benützung eines Massenbeförderungsmittels" meinte. Laut Doralt, EStG, Kommentar, Band II, § 16 Tz 107 ist dem Gesetz eine einheitliche Zumutbarkeitsgrenze zu unterstellen, die in den Lohnsteuerrichtlinien festgelegte Unzumutbarkeit von mehr als 1,50 Stunden Wegzeit für eine Strecke bis 20 km wird…
…in den LStR 1999 unter RZ 255 angeführten Zeitstaffel, wonach die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel dann unzumutbar ist, wenn die Wegzeiten bei einer Strecke unter 20 km mehr als 1,5 Stunden, ab 20 km mehr als 2 Stunden und ab 40 km mehr als 2…
…dass für den Bw. die einfache Fahrtstrecke zwischen Wohnung-Arbeitsstätte unter 20 km beträgt, dann stünden ihm entsprechend der obigen Zeitstaffel für die Hin- oder Rückfahrt 1,5 Stunden zur Verfügung. Unter Berücksichtigung einer ca. fünf Minuten dauernden Fahrt mit dem Pkw - wie oben bereits…
…in den LStR 1999 unter RZ 255 angeführten Zeitstaffel, wonach die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel dann unzumutbar ist, wenn die Wegzeiten bei einer Strecke unter 20 km mehr als 1,5 Stunden, ab 20 km mehr als 2 Stunden und ab 40 km mehr als 2…
…entfernungsabhängigen Zeitstaffel geprüft, wobei nachstehende Zeiten für die Zurücklegung der einfachen Wegstrecke durchschnittlich als zumutbar angesehen werden: unter 20 km 1,5 Stunden ab 20 km 2 Stunden ab 40 km 2,5 Stunden Die Wegzeit umfasst nach herrschender Lehre (Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch EStG…
…der Fahrtstrecke mit unter oder über 20 Kilometern bemessen wird: Während - bezogen auf die Vormittagsschichten - bei der vom Pendlerrechner berechneten Fahrt mit dem PKW eine Strecke von 18 Kilometern (2-20 km) veranschlagt wird, führt die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu einer Strecke von gerundet…
…dass es die Möglichkeit gibt, von der nächstgelegen Wohnung zum Arbeitsplatz zu fahren. Da die Strecke von ihrer Wohnung in Wien zur Arbeitsstätte unter 20 km beträgt, sind die Aufwendungen für die Fahrten mit dem Verkehrsabsetzbetrag abgegolten. Ein zusätzliches Pendlerpauschale steht daher nicht zu." Mit…
…Entfernung nicht zumutbar, beträgt das Pendlerpauschale < bei mehr als 20 km bis 40 km 1.476 Euro jährlich. Der Verwaltungsgerichtshof (vgl. VwGH 26.6.2013, 2009/13/0151) führt hinsichtlich der Fahrtstrecke aus, das unter „Fahrtstrecke“ jene Strecke zu verstehen ist, deren Benützung mit…
…wenn pro einfacher Wegstrecke unter 20 km 1,5 Stunden überschritten werden (VwGH 4.2.2009, 2007/15/0053). - Jakom, EStG, Kommentar, dritte Auflage, 2010 § 16 Tz 28. Da in Ihrem berufungsgegenständlichen Fall weder die Wegzeit unzumutbar (pro Strecke ist sie unter 1,5 Stunden…
…die Berechnung des Bw. jedoch plausibel ist - außer Streit gestellt. Im ÖBB-Fahrplan werden "20 m Fußweg" für die zwischen der Haltestelle/Name/Arbeitgeber und Ort/Arbeitgeber liegende Strecke angegeben: Die Berechnung des Bw. mit "0 km" ist daher nicht strittig. Die v.a. - nicht…
…gegenständlich nicht der Fall. Somit ist eine Unzumutbarkeit wegen tatsächlicher Unmöglichkeit auszuschließen. | 3. | Unzumutbarkeit wegen langer Anfahrtszeit: Die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels gilt bei der gegenständlichen Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von weniger als 20 km dann als unzumutbar, wenn für das Zurücklegen…
…vorliegenden Fall eine Unzumutbarkeit wegen tatsächlicher Unmöglichkeit auszuschließen. 3. Unzumutbarkeit wegen langer Anfahrtszeit: Die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels gilt bei der gegenständlichen Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von weniger als 20 km dann als unzumutbar, wenn für das Zurücklegen des Weges mehr als 1,5…
…als 20 km betrage. Vom Arbeitgeber wurde eine Fahrkostenbestätigung für den Werksverkehr vorgelegt. In einem Vorhalt betreffend die Berufung ersuchte das Finanzamt den Berufungswerber um eine ausführliche Stellungnahme betreffend der tatsächlichen Kilometer für die Strecke Wohnort - Arbeitsort, da laut Routenplaner die Entfernung unter 20 km…
…das große Pendlerpauschale laut Lohnsteuerprüfung nicht zustehe, da die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels auf der Strecke Wohnung-Arbeitsplatz grundsätzlich möglich sei und diese weniger als 20 km betrage. Mit Eingabe vom 18. September 2011 (eingelangt beim Finanzamt am 20. September 2011) erhob der steuerliche Vertreter…
…eine Länge zwischen 19,5 km und 19,7 km auswiesen. Unter Berücksichtigung der Abweichung von rund 1 % der Entfernungsmessung beim PKW des Referenten ergäbe sich demzufolge eine tatsächliche Weglänge von etwa 19,7 km. Auf einer Strecke von +/- 20 km kann somit die Kilometeranzeige…
…eine Länge zwischen 19,5 km und 19,7 km auswiesen. Unter Berücksichtigung der Abweichung von rund 1 % der Entfernungsmessung beim PKW des Referenten ergäbe sich demzufolge eine tatsächliche Weglänge von etwa 19,7 km. Auf einer Strecke von +/- 20 km kann somit die Kilometeranzeige…
…der die Strecke kennt. Berücksichtigt man, dass gerade bei der Fahrt nach Wien bzw. von Wien nicht immer optimale Fahrbedingungen herrschen, wird nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenats im Durchschnitt von einer Fahrzeit von knapp unter 20 Minuten (ohne Verkehrsbeschränkungen) bis 25 Minuten mit dem PKW…
…Fahrtstrecke des Buses und zählt auch noch einen Fußweg der Bw. bis zu ihrer Wohnadresse hinzu, ist die Strecke Wohnort zu Arbeitsort und umgekehrt maximal rund 15 Kilometer, jedenfalls deutlich unter 20 Kilometer. Es gibt hierzu regelmäßige Busverbindungen (www.vmobil.at) zwischen Bregenz Bahnhof, e…
…entfernungsabhängigen Zeitstaffel geprüft, wobei nachstehende Zeiten für die Zurücklegung der einfachen Wegstrecke durchschnittlich als zumutbar angesehen werden: | unter 20 km | 1,5 Stunden | ab 20 km | 2 Stunden | ab 40 km | 2,5 Stunden [Bemerkt wird, dass nach den…
…eine Länge zwischen 19,5 km und 19,7 km auswiesen. Unter Berücksichtigung der Abweichung von rund 1 % der Entfernungsmessung beim PKW des Referenten ergäbe sich demzufolge eine tatsächliche Weglänge von etwa 19,7 km. Auf einer Strecke von +/- 20 km kann somit die Kilometeranzeige…