IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Groschedl in der Finanzstrafsache gegen Herrn ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch RAST & MUSLIU Rechtsanwälte, Alser Straße 23/14, 1080 Wien, über die Beschwerde des Antragstellers vom 10. September 2025 gegen den Bescheid des…
…der Bestraften die Entrichtung der Geldstrafe in Raten zwar nicht in der von ihr gewünschten, aber doch in solcher Höhe zu gestatten, mit der sowohl das Strafübel wirksam zugefügt, als auch die wirtschaftliche Existenz der Bestraften bei Anspannung aller ihrer Kräfte erhaltbar blieb. Die Unterstellung…
…zunächst angebotene Ratenhöhe von € 30,00 betrifft - zwar im Recht. Die Entrichtung der Geldstrafe in Raten ist jedoch in solcher Höhe zu gestatten, mit der sowohl das Strafübel wirksam zugefügt als auch die wirtschaftliche Existenz des Bf. bei Anspannung aller seiner Kräfte erhalten bleibt…
…Behörde aufgrund des § 212 Abs. 1 letzter Satz BAO ohnehin die Möglichkeit eröffnet ist, eine Zahlungserleichterung losgelöst von den Wünschen des Antragstellers und in einer auch das gewollte Strafübel noch aufrechterhaltenden Art zu gewähren (vgl. VwGH 24.9.2003, 2003/13/0084; VwGH 24.2…
…von ihm gewünschten, aber doch in solcher Höhe zu gestatten, mit der sowohl das Strafübel wirksam zugefügt, als auch die wirtschaftliche Existenz des Bestraften bei Anspannung aller seiner Kräfte erhaltbar blieb. Angesichts der Ausführungen und Hinweise auf eine Unterstützung ist nicht ausgeschlossen, dass der Beschwerdeführer…
…die Möglichkeit eröffnet ist, eine Zahlungserleichterung losgelöst von den Wünschen des Antragstellers und in einer auch das gewollte Strafübel noch aufrechterhaltenden Art zu gewähren. Maßgebend für die Entscheidung über Zahlungserleichterungen zur Entrichtung einer Geldstrafe ist sohin die sachgerechte Verwirklichung des Strafzweckes. Dieser besteht in einemdem…
…dass der Beschwerdeführer die erste Zahlungsvereinbarung nicht eingehalten habe, die angebotenen Raten im Verhältnis zu niedrig seien, dadurch aus Sicht der Strafbehörde ist die Einbringung gefährdet sei und ein solcher Zahlungsplan nicht dem Strafzweck entspreche. Über die Beschwerde wurde erwogen: § 212 Abs. 1 BAO iVm …
…aber doch in solcher Höhe zu gestatten, mit der sowohl das Strafübel wirksam zugefügt, als auch die wirtschaftliche Existenz des Bestraften bei Anspannung aller seiner Kräfte erhaltbar bleibt. Die Unterstellung der Gewährung von Zahlungserleichterungen für die Entrichtung von Geldstrafen nach dem Finanzstrafgesetz unter das Regelungsregime…
…aber doch in solcher Höhe zu gestatten, mit der sowohl das Strafübel wirksam zugefügt, als auch die wirtschaftliche Existenz des Bestraften bei Anspannung aller ihrer Kräfte erhaltbar blieb. Die Unterstellung der Gewährung von Zahlungserleichterungen für die Entrichtung von Geldstrafen nach dem Finanzstrafgesetz unter das Regelungsregime…
…in Raten zwar nicht in der von ihr gewünschten, aber doch in einer solchen Höhe zu gestatten, mit der sowohl das Strafübel wirksam zugefügt, als auch ihre wirtschaftliche Existenz bei Anspannung all ihrer Kräfte erhalten bleibe. Obwohl die Bf bei Einhaltung der im Spruch angeführten…
…Entrichtung der Geldstrafe in Raten in solcher Höhe zu gestatten, mit der sowohl das Strafübel wirksam zugefügt als auch die wirtschaftliche Existenz des Beschwerdeführers bei Anspannung aller seiner Kräfte erhalten bleiben würde. Wie die Bf. ausführt und durch einen in den Akten befindlichen Kontoauszug dokumentiert…
…Entrichtung der Geldstrafe in Raten in solcher Höhe zu gestatten, mit der sowohl das Strafübel wirksam zugefügt als auch die wirtschaftliche Existenz des Beschwerdeführers bei Anspannung aller seiner Kräfte erhalten bleiben würde. Im Zuge einer neuerlichen Überprüfung der wirtschaftlichen Lage gab der Bw. am 16…
…des ohnehin regelmäßig auch unter entsprechender Berücksichtigung der jeweils aktuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (vgl § 23 Abs 3 FinStrG) bemessenen Strafausspruches und damit auf eine Reduzierung des gewollten Strafübels hinausliefe (vgl VwGH 21.1.2004, 2001/16/0371). Maßgeblich für die Entscheidung über Zahlungserleichterungen zur Entrichtung einer…
…Leistungsfähigkeit (vgl. § 23 Abs. 3 FinStrG) bemessenen Strafausspruches und damit auf eine Reduzierung des gewollten Strafübels hinausliefe (vgl. VwGH 21.1.2004, 2001/16/0371). Maßgeblich für die Entscheidung über Zahlungserleichterungen zur Entrichtung einer Geldstrafe ist somit die sachgerechte Verwirklichung des Strafzweckes. Aber auch im…
…Ersatzfreiheitsstrafe droht. Aufgrund der angebotenen Ratenhöhe von € 500,00 ist eine Abzahlung der Geldstrafe in angemessener Frist zu erwarten und darin auch ein spürbares Strafübel zu erkennen. Dem Beschwerdeführer wird für die Entrichtung des am Strafkonto ***BF1StNr1*** noch offen aushaftenden Betrag von € 6…
…Behörde aufgrund des § 212 Abs. 1 letzter Satz BAO ohnehin die Möglichkeit eröffnet ist, eine Zahlungserleichterung losgelöst von den Wünschen des Antragstellers und in einer auch das gewollte Strafübel noch aufrechterhaltenden Art zu gewähren (vgl. VwGH 24.9.2003, 2003/13/0084; VwGH 24.2…
…Behörde aufgrund des § 212 Abs. 1 letzter Satz BAO ohnehin die Möglichkeit eröffnet ist, eine Zahlungserleichterung losgelöst von den Wünschen des Antragstellers und in einer auch das gewollte Strafübel noch aufrechterhaltenden Art zu gewähren (vgl. VwGH 24.9.2003, 2003/13/0084; VwGH 24.2…
…nachzusehen. Ein Umstand der auch spezialpräventiv von Relevanz ist, da der Gnadenwerber das einer Bestrafung innewohnende Strafübel noch gar nicht verspürt hatte. In der Strafverfügung wurden bereits die Strafmilderungsgründe des Geständnisses sowohl in objektiver als auch in subjektiver Hinsicht, die Mitwirkung an der abgabenrechtlichen Sachverhaltsaufklärung…
…7502/A und 7671 /A) ihm die Rechtsmittelfrist entsprechend, verkürzt; diese Folge kann jedoch weder durch das Strafübel, welches dem Strafgefangenen durch den Vollzug der Freiheitsstrafe zugefügt werden soll, noch durch den Zweck einer Vorhaft gerechtfertigt erscheinen und somit der Absicht des Gesetzgebers nicht unterstellt…
…1 FinStrG durch das Wort "sinngemäß" ausgedrückte Einschränkung muss allerdings so aufgefasst werden, dass die für Abgaben geltenden Bestimmungen nur insoweit auf Strafbeträge anwendbar sind, als das FinStrG nicht ausdrücklich Gegenteiliges bestimmt oder als nicht ihre Anwendung mit strafpolitischen Gesichtspunkten in Widerspruch steht (Reger/Judmaier…