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UFSZ2L ZRV/0059-Z2L/02Zulässigkeit der Inanspruchnahme des Verfahrens der vorübergehenden Verwendung eines Straßenfahrzeuges zum privaten Gebrauch bei gewöhnlichem Wohnsitz der Einbringerin im Zollgebiet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)02.09.2003

…3 Buchstabe a ZK-DVO, in der damals geltenden Fassung, ist eine der Voraussetzungen für die Überführung eines Straßenfahrzeuges in das Verfahren der vorübergehenden Verwendung zum privaten Gebrauch, die Einfuhr durch eine außerhalb des Zollgebietes der Gemeinschaft ansässigen Person. Dabei wird auf den gewöhnlichen Wohnsitz…

UFSS FSRV/0006-S/03Verdacht der widerrechtlichen Verwendung eines Straßenfahrzeuges
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)16.06.2003

…St. Johann /MÜG festgestellt, dass mit dem in Kroatien unter dem amtlichen Kennzeichen ZG-9134 F (HR) zugelassenen Sattelauflieger, welcher im Verfahren der vorübergehenden Verwendung von Straßenfahrzeugen zum gewerblichen Gebrauch in das Zollgebiet der Gemeinschaft eingebracht worden war, ein sogenannter Binnentransport durchgeführt werden sollte. E…

UFSZ2L ZRV/0048-Z2L/02Widerrechtliche Inanspruchnahme des Verfahrens der vorübergehenden Verwendung für Straßenfahrzeuge zum privaten Gebrauch durch eine Person mit gewöhnlichem Wohnsitz in der Gemeinschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)23.08.2004

…gestellt bzw. nicht von einer solchen Person verwendet werden dürfen (Art. 717 ZK-DVO). Gemäß Art. 719 Abs. 1 ZK-DVO wird die vorübergehende Verwendung für Straßenfahrzeuge zum privaten Gebrauch bewilligt. Gemäß Art. 719 Abs. 3 ZK-DVO unterliegt die Bewilligung nach Abs. 1 der…

UFSZ1W ZRV/0161-Z1W/02Widerrechtliche Inanspruchnahme des Verfahrens der vorübergehenden Verwendung für Straßenfahrzeuge zum privaten Gebrauch durch eine Person mit gewöhnlichem Wohnsitz in der Gemeinschaft.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.04.2004

…und dort privat oder zur Ausübung einer entgeltlichen Tätigkeit mit Ausnahme von gewerblichen Tätigkeiten verwendet, wenn dies im Anstellungsvertrag ausdrücklich vorgesehen ist. (5) Die vorübergehende Verwendung wird auch in folgenden Fällen bewilligt: a) Gebrauch eines privaten Straßenfahrzeuges, das in dem Land amtlich zugelassen worden ist…

UFSZ1W ZRV/0160-Z1W/02Widerrechtliche Inanspruchnahme des Verfahrens der vorübergehenden Verwendung für Straßenfahrzeuge zum privaten Gebrauch durch eine Person mit gewöhnlichem Wohnsitz in der Gemeinschaft.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)05.04.2004

…und dort privat oder zur Ausübung einer entgeltlichen Tätigkeit mit Ausnahme von gewerblichen Tätigkeiten verwendet, wenn dies im Anstellungsvertrag ausdrücklich vorgesehen ist. (5) Die vorübergehende Verwendung wird auch in folgenden Fällen bewilligt: a) Gebrauch eines privaten Straßenfahrzeuges, das in dem Land amtlich zugelassen worden ist…

UFSS RV/0005-S/12Voraussetzungen für die Anwendung des § 2 Abs. 1 Z 11 KfzStG iVm dem Abkommen über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen zum privaten Gebrauch im internationalen Verkehr (BGBl. Nr. 170/1959)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.02.2012

…sich vielmehr auf Grund des grenzüberschreitenden Sachverhaltes auf § 2 Abs. 1 Z. 11 KfzStG und damit in Verbindung auf das Abkommen über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen zum privaten Gebrauch im internationalen Verkehr (BGBI. Nr. 170/1959), somit auf eine Befreiung von der grundsätzlich gegebenen Kraftfahrzeugsteuerpflicht…

KfzBStR 2021 Rz 581–585B.2.2.4.5. Dreirad-Kraftfahrzeuge mit Lenkstange (8703 - 8711)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

B.2.2.4.5. Dreirad-Kraftfahrzeuge mit Lenkstange (8703 - 8711) Rz 581: Leichte dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Motorradmotor, -rädern etc. sind unter die Positionen 8703 (Pkw) einzureihen, wenn sie aufgrund ihrer mechanischen Struktur entweder mit einem Kraftwagenlenksystem (daher vorne zwei Räder mit Lenkung nach dem…

KfzBStR 2021 Rz 28–35Sattelanhänger (§ 2 Z 12 KFG 1967)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

Sattelanhänger (§ 2 Z 12 KFG 1967) Rz 28: Ein Anhänger, der nach seiner Bauart und Ausrüstung dazu bestimmt ist, so mit einem Sattelzugfahrzeug gezogen zu werden, dass er dieses mit einem wesentlichen Teil seines Eigengewichtes oder, bei gleichmäßiger Verteilung der Ladung auf der Ladefläche, seines…

KfzBStR 2021 Rz 8–16Fahrzeugdokumente
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

Fahrzeugdokumente Rz 8: Zulassungsbescheinigung Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen erst nach der behördlichen Registrierung (Zulassung) auf Straßen mit öffentlichem Verkehr verwendet werden. Die Zulassungsbescheinigung wird dem Fahrzeugbesitzer bei der Kraftfahrzeugzulassung ausgestellt und besteht aus zwei Teilen: Zulassungsbescheinigung Teil I als Papierdokument oder im Scheckkartenformat und Zulassungsbescheinigung…

UFSS FSRV/0014-S/02Verdacht des Schmuggels durch Einbringung eines Nichtgemeinschaftsfahrzeuges
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)28.05.2003

…auch im Juni 2001 wurde das Fahrzeug jeweils vom Bf über das Zollamt Spielfeld (nach Fahrten in Kroatien) formlos nach Österreich gebracht. Gem. Art. 719 Abs. 1 Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) wird die vorübergehende Verwendung für Straßenfahrzeuge zum privaten Gebrauch bewilligt. Gem. Art. 719 Abs…

UFSZ2L ZRV/0194-Z2L/02Unzulässige vorübergehende Verwendung eines Beförderungsmittels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)07.10.2003

…von Einfuhrabgaben, ohne dass sie handelspolitischen Maßnahmen unterliegen, im Zollgebiet der Gemeinschaft verwendet werden. Gemäß Art. 719 Abs. 1 ZK-DVO wird die vorübergehende Verwendung für Straßenfahrzeuge zum privaten Gebrauch bewilligt. Gemäß Art. 719 Abs. 3 ZK-DVO unterliegt die Bewilligung nach Abs. 1 der…

KfzBStR 2021 Rz 1413–1418C.2.2.5. Invalidenkraftfahrzeuge (§ 2 Abs. 1 Z 5 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

C.2.2.5. Invalidenkraftfahrzeuge (§ 2 Abs. 1 Z 5 KfzStG 1992) Rz 1413: Die Kategorie "Invalidenkraftfahrzeug" wurde durch die 31. KFG-Novelle (BGBl. I Nr. 43/2013) mit 26. Februar 2013 ersatzlos gestrichen und ist daher faktisch als gegenstandslos bzw. "totes Recht" zu betrachten…

KfzBStR 2021 Rz 550–558B.2.2.3. Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

B.2.2.3. Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung B.2.2.3.1. Begriffsbestimmung B.2.2.3.1.1. Wortlaut der KN-Position 8703 Rz 550: Gemäß § 2 Z 2 NoVAG 1991 gelten als Kraftfahrzeuge Personenkraftwagen und andere hauptsächlich zur Personenbeförderung gebaute Kraftfahrzeuge (ausgenommen solche…

KfzBStR 2021 Rz 559–564B.2.2.3.2. Begriffsabgrenzung zu anderen Positionen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

B.2.2.3.2. Begriffsabgrenzung zu anderen Positionen B.2.2.3.2.1. Position 8702 (Omnibusse) Rz 559: Nicht unter die Normverbrauchsabgabe fallen Omnibusse (ab insgesamt zehn Personen inkl. Fahrer). Diese werden unter die Position 8702 eingereiht. Unter Position 8703 fallen hauptsächlich zur…

KfzBStR 2021 Rz 17–27Kraftwagen (§ 2 Z 3 KFG 1967)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

Kraftwagen (§ 2 Z 3 KFG 1967) Rz 17: Ein mehrspuriges Kraftfahrzeug mit mindestens vier Rädern; zwei Räder mit einer gemeinsamen Nabe oder Zwillingsräder zählen als ein Rad. Diese umfassen gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 KFG 1967 folgende Untergruppen, wobei diese kraftfahrzeugsteuerrechtlich unterschiedlich zu beurteilen…

GK-09001. Steuergegenstand
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

1. Steuergegenstand (1) Gemäß § 1 Z. 2 KfzStG 1992 unterliegen der Kraftfahrzeugsteuer in einem ausländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland verwendet werden. (2) Die Steuerpflicht dauert dabei vom Tag des Grenzeintrittes bis zum Tag des Grenzaustrittes (§ 4…

KfzBStR 2021 Rz 1351–1357C. Kraftfahrzeugsteuer (KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

C. Kraftfahrzeugsteuer (KfzStG 1992) C.1. Steuergegenstand (§ 1 KfzStG 1992) C.1.1. Allgemeines Rz 1351: Der Kraftfahrzeugsteuer unterliegen in einem inländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht (hzGG) von mehr als 3,5 Tonnen, in einem inländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr…

KfzBStR 2021 Rz 512–516B.2.1.2.2. Leichte und schwere vierrädrige Kraftfahrzeuge (Klassen L6e und L7e)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

B.2.1.2.2. Leichte und schwere vierrädrige Kraftfahrzeuge (Klassen L6e und L7e) Rz 512: Unter die Normverbrauchsabgabe fallen auch leichte und schwere vierrädrige Kraftfahrzeuge, welche in die Klassen L6e undKlasse L7e einzustufen sind. Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e sind seit 1. September…

KfzBStR 2021 Rz 586–590B.2.2.4.8. Elektro-Kraftfahrzeuge (8703 80) und Hybrid-Elektro-Kraftfahrzeuge (8703)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

B.2.2.4.8. Elektro-Kraftfahrzeuge (8703 80) und Hybrid-Elektro-Kraftfahrzeuge (8703) Rz 586: Kraftfahrzeuge, die von einem oder mehreren Elektromotoren durch Akkumulatoren angetrieben werden, werden als "Elektrofahrzeuge" bezeichnet [ErlHS zu 8703]. Elektrofahrzeuge tarifieren nach 8703 80. Zu den in § 3 Z 2…

UFSZ3K ZRV/0202-Z3K/02Vorübergehende Verwendung eines im Drittland zugelassenen Beförderungsmittels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)19.04.2004

…die Zollbehörden, wobei dieser grundsätzlich ein schriftlicher Antrag des Beteiligten voranzugehen hat. Gemäß Art. 719 Abs. 1 ZK-DVO wird die vorübergehende Verwendung für Straßenfahrzeuge zum privaten Gebrauch bewilligt. Gemäß Art. 719 Abs. 3 ZK-DVO unterliegt die Bewilligung nach Abs. 1 der Voraussetzung, dass…