…abzusehen. 19.1.2.10. Entstehung der Steuerschuld bei Istbesteuerung (§ 19 Abs. 2 lit. b UStG 1994) Rz 2602k: Versteuert der leistende Unternehmer nach vereinnahmten Entgelten und wird die Steuer vom Empfänger der Leistung geschuldet, so entsteht die Steuerschuld für vereinbarte, im Zeitpunkt der Leistungserbringung…
19.2. Entstehung der Steuerschuld 19.2.1. Lieferungen und sonstige Leistungen 19.2.1.1. Anzahlungen Rz 2606: Zahlungen, die vor Ausführung der Leistung entrichtet werden, sind auch bei der Sollversteuerung jedenfalls im Zeitpunkt ihrer Vereinnahmung zu versteuern (Mindest - Istbesteuerung). Dies gilt auch für…
…Diese wird monatlich abgerechnet. Der Hotelier vermittelt die durch die Card verkörperten Leistungen an die Gäste. Daher unterliegt auch nur die dafür erhaltene Provision der Umsatzsteuer zum Normalsteuersatz. Die Steuerschuld entsteht bei Sollbesteuerung gemäß § 19 Abs. 2 Z 1 lit. a UStG 1994 abhängig vom…
…Entgelten zu berechnen haben (Istbesteuerung), diese Besteuerungsart bei Liefervorgängen gemäß § 1 Z 1 und Z 4 NoVAG 1991 auch für die Berechnung der Normverbrauchsabgabe anzuwenden. Das gilt insbesondere auch für den Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld. Zur Anwendung der Istbesteuerung im Umsatzsteuerrecht siehe auch UStR…
…Erkenntnis vom 01.07.2017, Ro 2015/15/0037 ausgeführt - losgelöst von der Anzahlung - dass das Jahr des tatsächlich bewirkten Umsatzes entscheidend für die Berechnung der Kleinunternehmerumsätze bei Istbesteuerung und Übergang zur Regelbesteuerung ist. Im Ergebnis trennte er die Beurteilung der Steuerschuld (§ 19 Abs 2…
…richtig gestellt. Im § 19 Abs. 2 UStG ist der Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld geregelt. Unterschieden wird dabei zwischen der Entstehung der Steuerschuld - bei Sollbesteuerung, - bei Istbesteuerung, - bei Eigenverbrauch, - bei Ausstellung unrichtiger oder fingierter Rechnungen mit Ausweis der USt (§ 11 Abs. 12 und 14), - gemäß §…
…6 UStG 1972 treten bei der Istbesteuerung an die Stelle der Entgelte für die ausgeführten Lieferungen und sonstigen Leistungen die vereinnahmten Entgelte. Gemäß § 19 Abs. 2 Z 1 lit. b UStG 1972 entsteht die Steuerschuld für Lieferungen und sonstige Leistungen in den Fällen der Besteuerung…
…nach vereinnahmten Entgelten (Istbesteuerung). Gemäß Absatz 6 dieser Bestimmung treten bei der Istbesteuerung an die Stelle der Entgelte für die ausgeführten Lieferungen und sonstigen Leistungen die vereinnahmten Entgelte. Nach § 19 Abs 2 Z 1 lit b UStG 1994 entsteht die Steuerschuld in den Fällen der…
…Entstehen der Steuerschuld bei Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten gemäß § 17 iVm § 19 Abs. 2 Z 1 lit. b UStG 1994 hier nicht zur Anwendung. Erfolgt eine Anzahlung für die sonstige Leistung, ist diese in der Zusammenfassenden Meldung nicht zu erfassen. Für Sachverhalte, bei denen etwaige…
…1994, Kommentar, Wien 1999, Tz 46 zu § 4). Auch bei Istbesteuerung besteht das vereinnahmte Entgelt im Erwerb des Stammrechtes. Dieses wird aber bereits mit Wirksamwerden des Vertrages erworben (vereinnahmt). Auf das Zufließen der einzelnen Rentenbeträge kommt es nicht an (vgl. Ruppe, UStG 1994, Kommentar, Wien…
…des § 12 UStG 1994 gegeben sind. Ein verminderter Steuerausweis in der Rechnung bzw. Gutschrift hat keinen Einfluss auf die tatsächliche Höhe der Steuerschuld (vgl. UStR 2000 Rz 1736 ). Der Stromnetzbetreiber ist bei ordnungsgemäßer Rechnungslegung nach Maßgabe des § 12 UStG 1994 zum Vorsteuerabzug berechtigt. Im Falle…
…seien gezielt so vorgegangen, dass es nicht zur Abfuhr von Umsatzsteuer durch den Rechnungsaussteller (der mit seinen Umsätzen der Istbesteuerung nach § 17 UStG 1994 unterlegen sei), sondern nur zum Vorsteuerabzug bei der Revisionswerberin komme. […] 10 … macht die Revisionswerberin geltend, das Bundesfinanzgericht habe mehr…
…Grund der Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes 1994 nach den vereinnahmten Entgelten berechnen (Istbesteuerung), diese Besteuerungsart für Lieferungen auch auf die Normverbrauchsabgabe anzuwenden. § 17 UStG 1994 ist anzuwenden. (3) Im Fall der Änderung der Bemessungsgrundlage einer Lieferung oder des Durchschnittsverbrauchs entsteht die Steuerschuld mit Ablauf des Kalendermonats…
…Z 1 lit. b). Der Zeitpunkt der Leistung oder der Zeitpunkt der Rechnungslegung sind ohne Bedeutung. Solange für eine ausgeführte Leistung kein Entgelt vereinnahmt wurde, kann bei Istbesteuerung keine Steuerschuld entstehen (Ruppe, UStG3, § 17 Tz 27). Aus diesem grundsätzlich technischen Charakter der Vorschrift des § 17…
…werden. Im Falle der Istversteuerung sind für die Berechnung der Umsatzgrenze jene Umsätze beachtlich, für die im Falle der Steuerpflicht die Steuerschuld im Veranlagungszeitraum entstanden wäre. Maßgeblich ist beim Istversteuerer somit der Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgeltes und nicht – wie bei der Sollversteuerung – der Zeitpunkt…
…das über einen minderen Grad des Versehens hinausgeht. Der Bw als Rechtsanwalt besteuert seine Umsätze nach vereinnahmten Entgelten (§ 17 Abs. 1 UStG). Bei der so genannten Istbesteuerung entsteht die Steuerschuld mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Entgelte vereinnahmt worden sind (§ 19 Abs. 2 Z…
…das über einen minderen Grad des Versehens hinausgeht. Der Bw als Rechtsanwalt besteuert seine Umsätze nach vereinnahmten Entgelten (§ 17 Abs. 1 UStG). Bei der so genannten Istbesteuerung entsteht die Steuerschuld mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Entgelte vereinnahmt worden sind (§ 19 Abs. 2 Z…
…und Finanzstrafverfahren sind zwei rechtlich völlig voneinander verschiedene Verwaltungsverfahren, die mit aller Klarheit auseinander zu halten sind und von der Abgabenbehörde erster Instanz auch wurden. 4.5 Übergang der Steuerschuld Bei Bauleistungen wird die Steuer vom Empfänger der Leistung geschuldet, wenn der Empfänger Unternehmer ist…
…Ruppe, Umsatzsteuergesetz, Kommentar, Wien 2005, § 4, Tz 46). Auch bei Istbesteuerung besteht das vereinnahmte Entgelt im Erwerb des Stammrechtes. Dieses wird aber bereits mit Wirksamwerden des Vertrages erworben (vereinnahmt). Auf das Zufließen der einzelnen Rentenbeträge kommt es nicht an (vgl. Ruppe, Umsatzsteuergesetz, Kommentar, Wien 2005…
…ihre Mietentgelte auf das Konto der Mieterin CGesmbH bei der Bank AG. Von dort wurde der Hauptmietzins zunächst auch an den Bw überwiesen. Mit der Vereinnahmung dieser Mietentgelte entstand in Folge der vorzunehmenden Istbesteuerung beim Bw auch die Steuerschuld. Mit Beginn eines von der Mieterin…