…stellt im Zeitpunkt der Verausgabung eine Ausgabe dar. 14.8.4 Nebenansprüche Rz 4852: Nebenansprüche (§ 3 Abs. 2 BAO) zu Steuern vom Einkommen und zu sonstigen Personensteuern sowie zur auf den Eigenverbrauch entfallenden Umsatzsteuer bzw. zur NoVA wie der Verspätungszuschlag, die im Abgabenverfahren anfallenden Kosten…
12.8.25 Steuern Rz 907: Die Bezahlung selbstgeschuldeter Abgaben erfüllt nicht das Merkmal der Außergewöhnlichkeit, und zwar auch dann nicht, wenn die Abgaben zu Unrecht vorgeschrieben sein sollten und der Abgabenpflichtige sie nicht im Rechtsmittelweg bekämpft hat (VwGH 25.10.1989, 8686/13/0089…
…Anschaffungskosten hinausgehende Sonderabschreibungen im Ausland sind jedoch nicht von dieser Regelung umfasst. Erfasst sind weiters mit der Abschreibung von Wirtschaftsgütern zusammenhängende Ausgleichsposten (insbesondere für Leasinggesellschaften) und Teilwertabschreibungen, die nach dem ausländischen Steuerrecht sofort zur Gänze berücksichtigt oder über einen kürzeren als den in § 12 Abs…
…Umsätze, die auch anderen Steuern unterliegen 6.1.9.1. Grundstücksumsätze 6.1.9.1.1. Allgemeines Rz 773: Gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 sind die UmsätzeLieferungen von Grundstücken im Sinne des § 2 GrEStG 1987 unecht von der Steuer befreit…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw.., Vermietung von Liegenschaften, G., vertreten durch Dr. Josef Pickerle, Buchprüfer und Steuerberater, 9500 Villach, Bahnhofstraße 8, vom 23. Mai 2002 gegen die Bescheide des Finanzamtes Villach, vertreten durch Dr. Veit Jonach, vom 31. Jänner 2002…
…dem Anwendungsbereich des Artikels unterstellt (siehe hiezu Artikel 1 samt Schlussprotokoll). Der Umstand, dass die Transaktion auch in Deutschland nach dem dortigen Umgründungssteuergesetz steuerneutral erfolgt und sonach eine Doppelnichtbesteuerung eintritt, lässt den im österreichischen innerstaatlichen Recht vorgegebenen Besteuerungsanspruch nicht wieder aufleben. 16. September 1992 Für…
…weiteren Begriff gewonnen werden kann, sondern durch eine Mehrzahl von Merkmalen gekennzeichnet ist, die im Einzelfall in unterschiedlicher Intensität auftreten können. Der steuerliche Begriff der Selbständigkeit bzw. Unselbständigkeit ist eigenständig zu interpretieren und stimmt nicht mit der Abgrenzung des Sozial- oder Arbeitsrechtes überein (Ruppe, Umsatzsteuergesetz…
…der XY-Holding-GmbH bzw im Jahresabschluss 1999 wurde das Fruchtgenussrecht auf dem Konto "Anteile gegenüber verbundenen Unternehmen" wie folgt erfasst: [Grafik] 4. Unmittelbar im Anschluss an die Anteils- und Fruchtgenussabtretung wurden sämtliche Tochtergesellschaften der Bw. mit steuerlicher Rückwirkung zum 31. 12. 1998 gemäß Art…
…Zuwendungsfruchtgenuss an Unternehmensanteilen, ecolex 1996, 625). Die steuerliche Bedeutung eines Fruchtgenusses liegt darin, dass der (zivilrechtliche) Eigentümer der Einkunftsquelle (das ist im Falle eines Fruchtgenusses an Aktien der Aktionär) und das Zurechnungssubjekt für die Einkünfte (Ausschüttungen) daraus zwei verschiedene Personen sind. Gewinnanteile aus Kapitalgesellschaften werden…
…Finanzsenates vom 5.7.2006 wurde klargestellt, dass es sich bei der deutschen Rente um keine Rente im Sinne des Zusatzprotokolles des Doppelbesteuerungsabkommens Österreich/BRD BGBl III 2002/182 handelt. Über die Berufung wurde erwogen: Unbeschränkte Steuerpflicht: Da die Bw. ihren Wohnsitz in Österreich hat,…
Die neuen japanischen Steuern (Special Income Tax for Reconstruction und Special Corporation Tax for Reconstruction) sind der japanischen Einkommensteuer und Körperschaftsteuer wesensgleich und fallen in den sachlichen Anwendungsbereich des DBA Japan. In Japan wurden mit Wirkung ab 1. Jänner 2011 zwei neue Steuern (Special Income…
…GmbH RNF" als Bescheidadressaten. Im Kopf dieser Bescheide findet sich rechts oben die Steuernummer der durch Verschmelzung untergegangenen XX Wirtschaftsprüfungs GmbH (FN Zahl1). Mit nunmehr als Beschwerde zu wertender Berufung vom 20.6.2013 wendete sich die XX Wirtschaftsprüfungs GmbH (FN Zahl2) (Beschwerdeführerin, Bf.) gegen…
…der Bw. durchgeführten Betriebsprüfung vertrat der Prüfer die Ansicht, bei der im Jahr 2008 erfolgten Aufstockung handle es sich um steuerneutrales Vermögen der Gesellschaft. Die Herstellung dieser Wohnung im Ausmaß von 90 m2 sei ausschließlich zu Wohnzwecken des Gesellschafter-Geschäftsführers und seiner Familie erfolgt. Sie…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., nnnn, vertreten durch Steuerberater, vom 8. Februar 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 10. Dezember 2008 betreffend die Festsetzung der Investitionszuwachsprämie gemäß § 108e EStG 1988 für 2003 und 2004 entschieden: Die Berufung…
Gemäß Artikel 23 Abs. 3 lit. a DBA-Italien sind italienische Steuern bis zur Höhe jener österreichischen Körperschaftsteuer anzurechnen, die "auf die Einkünfte, die in Italien besteuert werden dürfen, entfällt" ("anrechenbarer Höchstbetrag"). Aus dieser Abkommensbestimmung folgt, dass für die Ermittlung des "anrechenbaren Höchstbetrages" eine Zusammenfassung…
Die Information des BMF vom 9. Dezember 2024, 2024-0.853.922, wird aufgehoben und durch diese Information ersetzt. Das österreichische Steuerrecht verlangt in einigen Fällen das Vorliegen einer "umfassenden" Amtshilfe (zB bei der Verlustnachversteuerung gemäß § 2 Abs. 8 EStG 1988, der Spendenbegünstigung gemäß § 4a…
…zu versteuern habe, sei auch der Anrechnungshöchstbetrag für vom GT selbst entrichtete ausländische Quellensteuern auf den Gesamtbetrag der Einkünfte der Unternehmensgruppe zu beziehen. Da die Gruppe kein eigenes Steuersubjekt sei, fehle für einen gesonderten Anrechnungshöchstbetrag für das Gruppenergebnis jegliche Grundlage. Da die Bw. als GT…
…2023 wurde ausgeführt, dass der Beschwerdeführer die Einkommensteuervorauszahlung 10-12-/23 und die Umsatzsteuervorauszahlung 09/23 am 13.11.2023 termingerecht überwiesen habe. Allerdings sei irrtümlich das Steuerkonto seiner Frau angegeben worden. Mit heutigem Datum sei die Übertragung der Zahlung veranlasst worden. Der Beschwerdeführer habe…
…Bescheide des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach vom 20. November 2010 betreffend 1.) Wiederaufnahme der Umsatzsteuer- und Körperschaftsteuerverfahren 2010 bis 2012, 2.) Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer 2010 bis 2012 und 3.) Haftung für Kapitalertragsteuer 2010 bis 2012, Steuernummer ***BF1StNr1***, beschlossen: I. Gemäß § 85 Abs 2 BAO idgF gilt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich, vertreten durch Finanzamtsvertreterin, vom 5.5.2021 betreffend Abweisung eines Antrags auf Aufhebung gemäß § 299 BAO, St.Nr. ***BF1StNr1***, nach Durchführung einer…