…Nr. 818/1993), führten jedoch im Rahmen der Steueramnestie zu keiner Nachbelastung mit Einkommensteuer, Körperschaftsteuer oder Vermögensteuer. 3. Nach § 4 Abs. 5 Endbesteuerungsgesetz (idF BGBl. Nr. 818/1993) war die Steueramnestie für die Jahre vor 1994 dann ausgeschlossen, wenn der Steuerpflichtige bis zum 31. Dezember…
…Steuererklärungen akzeptierte, ergingen für das jeweilige Veranlagungsjahr keine Steuerbescheide. 2018 und 2021 veröffentlichte die Türkei Gesetze (law No 7143 und law No 7326), die als Steueramnestie zu werten sind. Auf Antrag des türkischen Abgabepflichtigen verzichtete die türkische Steuerverwaltung auf die Durchführung von Steuerprüfungen, der Abgabepflichtige…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Wolfgang Pavlik und die weiteren Senatsmitglieder Dr. Wolfgang Aigner, Mag. Belinda Maria Eder und Erwin Agneter über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Dkfm. Othmar Wacha, Raimund-Zoder-Gasse 7, 1190 Wien, gegen die…
…veranlagt hatte. Bestätigt wurde der Lotteriegewinn durch eine an das Bundesfinanzgericht übermittelte Kopie von Schecks der österreichischen Lotteriegesellschaft m.b.H. aus dem (Steueramnestie-)Jahr 1993. Zu den CH-Bankverbindungen des am XX.XX.19XX geborenen Bf. über die Streitjahre hinaus war festzustellen, dass die…
…dem Bf. darauf angekommen war, die durch drei Schecks der Lotteriegesellschaft m.b.H. aus dem (Steueramnestie-) Jahr 1993 belegten Geldmittel sukzessive, also nach und nach, auf das Konto bei der CH-Bank zu transferieren und anschließend in Wertpapieren zu veranlagen. Dass der Bf. vorsätzlich…
Offensichtlich wurde der Vorsatz bei der Herbeiführung des Risikowagnisses vor allem dadurch, dass dem Bf. aufgrund der Pensionsbezüge ein weiteres Bankkundenservice, nämlich jenes bei der das Pensionskonto des Bf. führenden Bank zur Verfügung gestanden war, womit der Bf. bei zwei Bankkundenservicestellen eine professionelle Betreuung und…
…der Außenprüfung hinsichtlich möglicher Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 1 Abs. 1 lit c Endbesteuerungsgesetz BGBL 11/1993, nicht erfolgten, unterlägen diese nicht erklärten Einkünfte aus Kapitalvermögen der Steueramnestie gem. Abschnitt II (§ 4 Abs. 5). Die Vorschreibung von Umsatz - und Gewerbesteuer entfiele jedenfalls mangels…
…die Verpflichtung zur Endbesteuerung und Einbehaltung der Kapitalertragsteuer durch die auszahlende Stelle bestanden. Für diese Jahre sei daher auch die Steueramnestie wirksam geworden. Darüber hinaus seien ihm die Zinsen auch nicht zugeflossen, da der Bankangestellte die übernommenen Gelder in betrügerischer Absicht an sich genommen und…
…15/0056). Dass davon auch Einkünfte von ausländischen Kapitalanlagen umfasst sind, muss der gesetzlichen Vertreterin aufgrund der nachweislich öffentlichkeits- und breitenwirksamen Berichterstattung über Steueramnestien in den Jahren 1983 (Steueramnestiegesetz) und 1993 (Endbesteuerungsgesetz) in Österreich, die gegenüber dem österreichischen Wohnsitzfinanzamt bestehende Offenlegungspflicht im Sinn des § 119…
…dem Steuerabkommen Österreich-Liechtenstein bei Begünstigten im Inland, die gleichzeitig Stifter:innen derselben Stiftung sind, steuerlich erfasst werden. Unter den Voraussetzungen des Abkommens wurde eine Steueramnestie in Kraft gesetzt. Die beschwerdegegenständlichen Zuwendungen der FL Familienstiftung sollten einen standesgemäßen Unterhalt ua. von der Beschwerdeführerin gewährleisten. Gem…
…samt den mit der Verletzung der Offenlegungspflicht im Sinn des § 119 BAO verbundenen abgabenrechtlichen und finanziellen Nachteilen bekannt gewesen sein. Von der Steueramnestie des Endbesteuerungsgesetzes 1993 waren im Übrigen, entgegen der Ansicht des steuerlichen Vertreters der Beschwerdeführer auch ausländische Kapitaleinkünfte umfasst (§ 5 Endbesteuerungsgesetz). - Auch danach…
…dem Gesellschafterdarlehen nach § 27 Abs. 1 beantragt. Ergänzend wird ausgeführt, dass die Grundlage des aus dem Jahr 1992 datierten Endbesteuerungsgesetzes in Verbindung mit einer Steueramnestie eine Bereinigung der "Ungleichbehandlung" jener Steuerpflichtigen, die sich in der Vergangenheit steuerehrlich verhalten haben, gegenüber anderen Steuerpflichtigen, die kein derartiges…
… 27 Abs. 1 EStG 1988 beantragt. Der Bf. ergänzte, die Grundlage des aus dem Jahr 1992 datierten Endbesteuerungsgesetzes in Verbindung mit einer Steueramnestie eine Bereinigung der "Ungleichbehandlung" jener Steuerpflichtigen, die sich in der Vergangenheit steuerehrlich verhalten haben, gegenüber anderen Steuerpflichtigen, die kein derartiges Verhalten gezeigt…
…dem Gesellschafterdarlehen nach § 27 Abs. 1 beantragt. Ergänzend wird ausgeführt, dass die Grundlage des aus dem Jahr 1992 datierten Endbesteuerungsgesetzes in Verbindung mit einer Steueramnestie eine Bereinigung der "Ungleichbehandlung" jener Steuerpflichtigen, die sich in der Vergangenheit steuerehrlich verhalten haben, gegenüber anderen Steuerpflichtigen, die kein derartiges…
…dem Gesellschafterdarlehen nach § 27 Abs. 1 beantragt. Ergänzend wird ausgeführt, dass die Grundlage des aus dem Jahr 1992 datierten Endbesteuerungsgesetzes in Verbindung mit einer Steueramnestie eine Bereinigung der "Ungleichbehandlung" jener Steuerpflichtigen, die sich in der Vergangenheit steuerehrlich verhalten haben, gegenüber anderen Steuerpflichtigen, die kein derartiges…
…dem Gesellschafterdarlehen nach § 27 Abs. 1 beantragt. Ergänzend wird ausgeführt, dass die Grundlage des aus dem Jahr 1992 datierten Endbesteuerungsgesetzes in Verbindung mit einer Steueramnestie eine Bereinigung der "Ungleichbehandlung" jener Steuerpflichtigen, die sich in der Vergangenheit steuerehrlich verhalten haben, gegenüber anderen Steuerpflichtigen, die kein derartiges…
… 27 Abs. 1 beantragt (25%, Endbesteuerung). Ergänzend wird ausgeführt, dass die Grundlage des aus dem Jahr 1992 datierten Endbesteuerungsgesetzes in Verbindung mit einer Steueramnestie eine Bereinigung der "Ungleichbehandlung" jener Steuerpflichtigen, die sich in der Vergangenheit steuerehrlich verhalten haben, gegenüber anderen Steuerpflichtigen, die kein derartiges Verhalten…
…dem Gesellschafterdarlehen nach § 27 Abs. 1 beantragt. Ergänzend wird ausgeführt, dass die Grundlage des aus dem Jahr 1992 datierten Endbesteuerungsgesetzes in Verbindung mit einer Steueramnestie eine Bereinigung der "Ungleichbehandlung" jener Steuerpflichtigen, die sich in der Vergangenheit steuerehrlich verhalten haben, gegenüber anderen Steuerpflichtigen, die kein derartiges…
…dem Gesellschafterdarlehen nach § 27 Abs. 1 beantragt. Ergänzend wird ausgeführt, dass die Grundlage des aus dem Jahr 1992 datierten Endbesteuerungsgesetzes in Verbindung mit einer Steueramnestie eine Bereinigung der "Ungleichbehandlung" jener Steuerpflichtigen, die sich in der Vergangenheit steuerehrlich verhalten haben, gegenüber anderen Steuerpflichtigen, die kein derartiges…
…bei sonstigem Vermögen und bei Übergang dieses Vermögens von Todes wegen durch den Abzug einer Kapitalertragsteuer, über eine Steueramnestie, über eine Sonderregelung bei der Einkommen- und Körperschaftsteuerveranlagung für das Kalenderjahr 1992 und über eine Amnestie im Bereich des Devisenrechts (Endbesteuerungsgesetz) idF des StrukturanpassungsG 1996 BGBl…