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BFG RV/7400034/2014Vergnügungssteuer für Publikumstanzveranstaltungen nach dem VGSG 2005
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.05.2016Teil 1/2

…und dergleichen entgegengenommen werden. Sie sind steuerfrei, wenn sie einem Dritten zu einem mildtätigen oder gemeinnützigen Zweck zufließen. (2) Die Steuer vom Entgelt wird weiters von der Differenz zwischen dem Einkaufspreis und Verkaufspreis (Bruttonutzen) beim Verkauf von Speisen, Getränken, Blumen, Juxartikeln u. dgl. und aus…

BFG RV/7400034/2014Vergnügungssteuer für Publikumstanzveranstaltungen nach dem VGSG 2005
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.05.2016Teil 2/2

…99/15/0207, jeweils betreffend die Vorschreibung von Vergnügungssteuer für die entgeltliche Durchführung von Peepshows und Videofilmvorführungen in Wien nach dem VGSG 1987 nicht entgegen. In beiden Erkenntnissen hat der VwGH die Entrichtung der Pauschsteuer nur als Ersatz für die Steuer vom Eintrittsgeld, nicht jedoch…

BFG RV/7500938/2014Objektive Tatseite (Höhe der Vergnügungssteuer für Publikumstanzveranstaltungen - Umfang des Veranstaltungsbereiches) und subjektive Tatseite (Verschulden) mit dem Argument des Vorliegens einer vertretbaren Rechtsansicht bestritten.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.08.2014

…3 VGSG wird die Steuer vom Entgelt weiters von der Differenz zwischen dem Einkaufspreis und Verkaufspreis (Bruttonutzen) beim Verkauf von Speisen, Getränken, Blumen, Juxartikeln u. dgl. und aus der Erbringung sonstiger Leistungen anlässlich steuerpflichtiger Veranstaltungen berechnet. Der Steuer unterliegen dabei sieben Zehntel der Bruttonutzenbeträge ausschließlich…

BFG RV/7501492/2014Publikumstanz - Bonuskarten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.06.2015Teil 1/2

…von der Differenz zwischen dem Einkaufspreis und Verkaufspreis - Bruttonutzen - beim Verkauf von Speisen, Getränken, Blumen, Juxartikeln udgl. und aus der Erbringung sonstiger Leistungen anlässlich steuerpflichtiger Veranstaltungen) bemessen. Wenn hingegen für eine nach dem Entgelt zu besteuernde Veranstaltung kein Eintrittsgeld eingehoben wird, so ist die Steuer…

BFG RV/7400036/2014Vergnügungssteuer für Publikumstanzveranstaltungen nach dem VGSG 2005
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.05.2016Teil 1/2

…und dergleichen entgegengenommen werden. Sie sind steuerfrei, wenn sie einem Dritten zu einem mildtätigen oder gemeinnützigen Zweck zufließen. (2) Die Steuer vom Entgelt wird weiters von der Differenz zwischen dem Einkaufspreis und Verkaufspreis (Bruttonutzen) beim Verkauf von Speisen, Getränken, Blumen, Juxartikeln u. dgl. und aus…

BFG RV/7400179/2016Wiener Vergnügungssteuergesetz 2005: Besteuerung eines Tanzlokals (Bonusbänder, Getränkepreise und Raumpauschsteuer)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.05.2023Teil 1/2

…Bemessungsgrundlage. (3) Die Steuer vom Entgelt wird weiters von der Differenz zwischen dem Einkaufspreis und Verkaufspreis (Bruttonutzen) beim Verkauf von Speisen, Getränken, Blumen, Juxartikeln u. dgl. und aus der Erbringung sonstiger Leistungen anlässlich steuerpflichtiger Veranstaltungen berechnet. Der Steuer unterliegen dabei sieben Zehntel der Bruttonutzenbeträge ausschließlich…

BFG RV/7400053/2014Festsetzung der Vergnügungssteuer auf Basis einer Raumpauschsteuer unter gleichzeitiger Erfassung von "Bonusbanderlösen" als Konsumationsumsätze
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.07.2016

…Bemessungsgrundlage. (3) Die Steuer vom Entgelt wird weiters von der Differenz zwischen dem Einkaufspreis und Verkaufspreis (Bruttonutzen) beim Verkauf von Speisen, Getränken, Blumen, Juxartikeln u. dgl. und aus der Erbringung sonstiger Leistungen anlässlich steuerpflichtiger Veranstaltungen berechnet. Der Steuer unterliegen dabei sieben Zehntel der Bruttonutzenbeträge ausschließlich…

BFG RV/7400044/2016Festsetzung der Vergnügungssteuer auf Basis einer Raumpauschsteuer unter gleichzeitiger Erfassung von "Bonusbanderlösen" als Konsumationsumsätze
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.06.2016

…Bemessungsgrundlage. (3) Die Steuer vom Entgelt wird weiters von der Differenz zwischen dem Einkaufspreis und Verkaufspreis (Bruttonutzen) beim Verkauf von Speisen, Getränken, Blumen, Juxartikeln u. dgl. und aus der Erbringung sonstiger Leistungen anlässlich steuerpflichtiger Veranstaltungen berechnet. Der Steuer unterliegen dabei sieben Zehntel der Bruttonutzenbeträge ausschließlich…

BFG RV/7500217/2014Vergnügungssteuer, Publikumstanzveranstaltung, Verjährung, Veranstalter, Mitunternehmer, Besteuerung nach Entgelten, Bonuskarten, Pauschbesteuerung, Tatzeitraum beim Dauerdelikt, Erfordernis der Festlegung auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit wegen § 29 Abs. 3 FinStrG, Tatentdeckung, Milderungsgründe, wirtschaftliche Verhältnisse
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.06.2014Teil 1/3

…von der Differenz zwischen dem Einkaufspreis und Verkaufspreis – Bruttonutzen – beim Verkauf von Speisen, Getränken, Blumen, Juxartikeln udgl. und aus der Erbringung sonstiger Leistungen anlässlich steuerpflichtiger Veranstaltungen) bemessen. Wenn hingegen für eine nach dem Entgelt zu besteuernde Veranstaltung kein Eintrittsgeld eingehoben wird, so ist die Steuer…

BFG RV/7400122/2023Ein Unternehmer, der auf eigenen Namen und eigene Rechnung Konsumationsentgelte von Besuchern von entgeltlichen Wiener Sportveranstaltungen fordert, ist als Steuerpflichtiger iSd Wr. Sportförderungsbeitragsgesetzes anzusehen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis24.06.2025

…2) Die Umsatzsteuer und der Sportförderungsbeitrag gehören nicht zur Bemessungsgrundlage. (3) Die Steuer wird weiters von der Differenz zwischen dem Einkaufspreis und Verkaufspreis (Bruttonutzen) beim Verkauf von Speisen und Getränken und aus der Erbringung sonstiger Leistungen anlässlich steuerpflichtiger Sportveranstaltungen berechnet. Der Steuer unterliegen dabei sieben…

BFG RV/7400110/2014Bloß kursorische Einwendungen gegen eine Schätzung an Hand von Vergleichsbetrieben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.09.2014

…Bemessungsgrundlage. (3) Die Steuer vom Entgelt wird weiters von der Differenz zwischen dem Einkaufspreis und Verkaufspreis (Bruttonutzen) beim Verkauf von Speisen, Getränken, Blumen, Juxartikeln u. dgl. und aus der Erbringung sonstiger Leistungen anlässlich steuerpflichtiger Veranstaltungen berechnet. Der Steuer unterliegen dabei sieben Zehntel der Bruttonutzenbeträge ausschließlich…

BFG RV/7500217/2014Vergnügungssteuer, Publikumstanzveranstaltung, Verjährung, Veranstalter, Mitunternehmer, Besteuerung nach Entgelten, Bonuskarten, Pauschbesteuerung, Tatzeitraum beim Dauerdelikt, Erfordernis der Festlegung auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit wegen § 29 Abs. 3 FinStrG, Tatentdeckung, Milderungsgründe, wirtschaftliche Verhältnisse
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.06.2014Teil 3/3

…diesem Gesetz die Steuer vom Entgelt zu messen ist, gehört die Umsatzsteuer nicht zur Bemessungsgrundlage. Abs. 3: Die Steuer vom Entgelt wird weiters von der Differenz zwischen dem Einkaufspreis und Verkaufspreis (Bruttonutzen) beim Verkauf von Speisen, Getränken, Blumen, Juxartikeln u. dgl. und aus der Erbringung…

BFG RV/7400025/2015Eine vorwiegend an Letztverbraucher gerichtete Veranstaltung fällt nicht unter den Befreiungstatbestand der "internationalen Warenmesse"
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis17.09.2021

…einer Steuer nach Maßgabe dieses Gesetzes: … "§ 3. (3) Die Steuer vom Entgelt wird weiters von der Differenz zwischen dem Einkaufspreis und Verkaufspreis (Bruttonutzen) beim Verkauf von Speisen, Getränken, Blumen, Juxartikeln u. dgl. und aus der Erbringung sonstiger Leistungen anlässlich steuerpflichtiger Veranstaltungen errechnet. Der Steuer…

BFG RV/7501492/2014Publikumstanz - Bonuskarten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.06.2015Teil 2/2

…Bemessungsgrundlage. (3) Die Steuer vom Entgelt wird weiters von der Differenz zwischen dem Einkaufspreis und Verkaufspreis (Bruttonutzen) beim Verkauf von Speisen, Getränken, Blumen, Juxartikeln u. dgl. und aus der Erbringung sonstiger Leistungen anlässlich steuerpflichtiger Veranstaltungen berechnet. Der Steuer unterliegen dabei sieben Zehntel der Bruttonutzenbeträge ausschließlich…

BFG RV/7500227/2016Verkürzung von Vergnügungssteuer (Publikumstanz)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.02.2016

…zur Bemessungsgrundlage. (3) Die Steuer vom Entgelt wird weiters von der Differenz zwischen dem Einkaufspreis und Verkaufspreis (Bruttonutzen) beim Verkauf von Speisen, Getränken, Blumen, Juxartikeln u. dgl. und aus der Erbringung sonstiger Leistungen anlässlich steuerpflichtiger Veranstaltungen berechnet. Der Steuer unterliegen dabei sieben Zehntel der Bruttonutzenbeträge…

BFG RV/7400034/2019Eine vorwiegend an Letztverbraucher gerichtete Veranstaltung fällt nicht unter den Befreiungstatbestand der "internationalen Warenmesse"
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.05.2020

…einer Steuer nach Maßgabe dieses Gesetzes: … "§ 3. (3) Die Steuer vom Entgelt wird weiters von der Differenz zwischen dem Einkaufspreis und Verkaufspreis (Bruttonutzen) beim Verkauf von Speisen, Getränken, Blumen, Juxartikeln u. dgl. und aus der Erbringung sonstiger Leistungen anlässlich steuerpflichtiger Veranstaltungen berechnet. Der Steuer…

BFG RV/7500065/2020Publikumstanzveranstaltung, Vergnügungssteuer, Dauerdelikt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.02.2020

…diesem Gesetz die Steuer vom Entgelt zu messen ist, gehört die Umsatzsteuer nicht zur Bemessungsgrundlage. Abs. 3: Die Steuer vom Entgelt wird weiters von der Differenz zwischen dem Einkaufspreis und Verkaufspreis (Bruttonutzen) beim Verkauf von Speisen, Getränken, Blumen, Juxartikeln u. dgl. und aus der Erbringung…

UFSL RV/0102-L/051. Aufteilung eines Gesamtentgeltes (Menüpreis) auf Getränke (20%) und Speisen (10%): lineare Kürzung der Einzelverkaufspreise 2. Aufteilung eines Gesamtentgeltes nach der Kostenmethode
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)02.02.2011Teil 3/3

…günstigen Getränkepreises bei Abnahme eines Menüs keinen anderen Marktwert von Getränken im Menü. Selbst wenn eine branchenweite kollektive Mitteilung erfolgen sollte, dass man bei Kauf eines Menüs ein Getränk gratis bekommen würde, würde es sich nur um eine Werbebotschaft handeln und der Konsument dem Getränk…

UFSL RV/0249-L/051. Anwendung des 14%igen Steuersatzes 2. Aufteilung von Menüentgelten auf Getränke (20%) und Speisen (10%)
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid04.11.2011Teil 1/2

…Abgabe sämtlicher genussfertiger Speisen und Getränke grundsätzlich unter den 14%igen Steuersatz fallen, wenn zusätzlich das zweite Tatbestandsmerkmal (Bereithalten von Vorrichtungen) erfüllt ist. Der Verkauf von Semmeln in einer Konditorei wäre damit ebenso vom 14%igen Steuersatz erfasst wie der Verkauf von Wurst in einer…

UStR 2000 Rz 679–6814.8. Bemessungsgrundlage beim Eigenverbrauch
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Entnahme. Bei nach dem Lebensmittelgesetz nicht mehr verkehrsfähigen Waren ist die Bemessungsgrundlage Null. 4.8.2. Vorübergehende Nutzung Rz 680: Bei der Nutzung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens bilden die auf die nichtunternehmerische Nutzung des Gegenstandes entfallenden Kosten…