5.5.4 5.5.4a Abzugsfähige Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen (Spenden) an begünstigte Spendenempfänger (§ 4a EStG 1988) 5.5.4a.1 Allgemeines zur Spendenbegünstigung Rz 1305: Spenden sind freiwillige Zuwendungen und als solche gemäß § 20 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 grundsätzlich nicht abzugsfähig…
…1988, siehe Rz 1331 ff) definiert ist oder zum Zeitpunkt der Spende in der nach § 4a Abs. 5 Z 3 EStG 1988 vorgesehenen Liste der begünstigten Spendenempfänger angeführt ist. Ist die Einrichtung weder ausdrücklich im Gesetz genannt, noch in der Liste gemäß § 4a Abs. 5…
…neben den Inhalten die ein Beleg jedenfalls zu enthalten hat, auch die Anschrift des Zuwendenden und die Registrierungsnummer, unter der die empfangende Einrichtung in die Liste begünstigter Spendenempfänger eingetragen ist, anzuführen. Die Bestätigung kann für alle von demselben Zuwendenden in einem Kalenderjahr getätigten Zuwendungen ausgestellt…
…dass diese Bestimmung nur dann zur Anwendung komme, wenn eine Berichtigung durch den Spendenempfänger unterbleibe oder die Übermittlung trotz bestehender Verpflichtung dazu nicht nachgeholt werde. Dieser Fall sei jedoch nicht vorliegend. Zudem seien der Kunstförderungsbetrag GIS und die Landesabgabe GIS steuerlich nicht absetzbar. In Reaktion…
…Geldbetrages könne somit eine Berücksichtigung als freiwillige Zuwendung jedenfalls nicht erfolgen, selbst eine Widmungsverwendung dahingehend möglich sei, dass der entsprechende Geldbetrag einem begünstigten Spendenempfänger zukomme, weil mit dieser gewünschten Zweckwidmung aus einem Beitrag noch keine Zuwendung bzw. Spende werde. Der VwGH hob mit dem angeführten…
…führte das Finanzamt dazu aus, dass die Organisation Windhundhilfe e.V. und die Miinjeni Women Organization nicht in der Liste der begünstigten Spendenempfänger des Bundesministeriums für Finanzen eingetragen seien, weshalb die Spenden an diese nicht absetzbar seien. Dagegen erhob der Bf. mit Eingabe vom 05…
…gelegt. Dieser ist unstrittig. Streitpunkt Strittig ist, ob eine Spende an einen in Deutschland als gemeinnützig eingestuften Verein schon allein deshalb, also ohne Eintragung in die Liste der begünstigten Spendenempfänger, in Österreich als steuerlich abzugsfähige Sonderausgabe anzuerkennen ist. Rechtliche Beurteilung Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Rechtslage: …
…gemäß § 18 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 (private Zuwendungen an begünstigte Spendenempfänger) in Höhe von 620,00 €. Es handelt sich dabei um Zahlungen an folgende Empfänger: CBM Christoffel- Blindenmission Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Österreichisches Rotes Kreuz, Landesverband Burgenland Österreichisches Rotes Kreuz, Bezirksstelle Neusiedl…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Mag. Marlis Riedl, 1130 Wien, Maxingstraße 22/2/16, vom 14. Mai 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 14. April 2005 betreffend Einkommensteuer…
…neben den Inhalten die ein Beleg jedenfalls zu enthalten hat, auch die Anschrift des Zuwendenden und die Registrierungsnummer, unter der die empfangende Einrichtung in die Liste begünstigter Spendenempfänger eingetragen ist, anzuführen. Die Bestätigung kann für alle von demselben Zuwendenden in einem Kalenderjahr getätigten Zuwendungen ausgestellt…
…Zuwendungen in Höhe von EUR 2.367,00 - nicht abzugsfähig, da die Spendenempfänger im Zeitpunkt der Zuwendung nicht in der Liste begünstigter Einrichtungen eingetragen waren. Pauschbetrag für die auswärtige Berufsausbildung eines Kindes - steht nicht zu, da dem Kind auch innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes (d…
…wurde rechtzeitig Beschwerde erhoben und begründend ausgeführt, dass Spenden in Höhe von insgesamt € 300,00 nicht berücksichtigt worden seien, da den Spendenempfängern ausdrücklich sichtbar durch Nichterfüllung der Übermittlungsbedingungen (Einsetzen des Geburtsdatums) die Spendenübermittlung untersagt worden sei. Diese Möglichkeit sei durch Nichterfüllung gemäß § 18 Abs…
…bestehen keine Bedenken, die insgesamt von der Organisation erzielte Spende im Verhältnis 50:50 auf die beiden Spender aufzuteilen. 5.5.4a.1.2.4 Zurechnung von Spenden Rz 1310: Lässt der Spender eine Zuwendung dem begünstigten Spendenempfänger nicht unmittelbar, sondern im Wege eines Treuhänders…
…die Empfängerkörperschaft alle in den §§ 34 ff BAO festgelegten grundlegenden Voraussetzungen für die Erlangung von Abgabenbegünstigungen erfüllen muss, um als begünstigter Spendenempfänger in Betracht zu kommen. Die VereinsR 2001, insbesondere die Rz 6 bis Rz 9 und Rz 105 bis Rz 135, sind zu beachten. …
Antworten zu den Fragen bezüglich der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Spenden Spendensammelaktionen von nicht begünstigten Organisationen Nach LStR 2002 Rz 573 können Spenden auch durch eine nicht begünstigte Organisation als Treuhänder des Spendenempfängers vereinnahmt werden. Diese Spenden sind abzugsfähig, wenn ersichtlich ist, dass die nicht begünstigte…
§ 4a Z 1 lit. a bis d EStG 1988 sieht vor, dass folgende Einrichtungen begünstigte Spendenempfänger sein können: a) Universitäten, Kunsthochschulen und die Akademie der bildenden Künste, deren Fakultäten, Institute und besondere Einrichtungen; b) durch Bundes- oder Landesgesetz errichtete Fonds, die mit Aufgaben der Forschungsförderung…
…Juni 2010 i.H.v. 5.000 €. Der Verein „XYZ“ ist nicht in der BMF-Liste der begünstigten Spendenempfänger enthalten. Die im Schriftsatz vom 20. März 2012 behauptete „Werbung“ für die antragstellende Körperschaft wurde nicht nachgewiesen oder glaubhaft gemacht (siehe vorgelegte Medienberichte). Auch wurde…
…Sinne des § 4a EStG 1988 sind insoweit als Sonderausgaben abzugsfähig, als sie nicht aus dem Betriebsvermögen erfolgen (zur automatischen Datenübermittlung siehe Rz 571 und Abschnitt 42.6). Die Eignung eines Spendenempfängers als Einrichtung nach § 4a EStG 1988 ergibt sich bei Einrichtungen im Sinne des § 4a…
…örtlichen Gefahrenpolizei und des Katastrophenschutzes bestimmt sein. Eine Verwendung für andere Zwecke (zB Kameradschaftskasse, Ausbau von Anlagen eines Betriebes gewerblicher Art wie zB Veranstaltungshalle) ist nicht zulässig. In den Kreis begünstigter Spendenempfänger fallen alle freiwilligen Feuerwehren, unabhängig davon, ob sie selbständige Organisationen oder Teil einer…
…feste örtliche Einrichtung im Inland haben: Organisationen, die durch Bescheid des Finanzamtes Österreich (bis 31.12.2020 des Finanzamtes Wien 1/23) begünstigte Spendenempfänger sind und auf der BMF-Homepage in der "Liste spendenbegünstigter Einrichtungen" ausgewiesen sind; die für die Erfüllung der Übermittlungspflicht anfallenden Kosten…