…wird im Anlagenbau auf die im inländischen Recht entwickelten Grundsätze zurückgegriffen werden können, wie sie für die Frage der Inanspruchnahme des Investitionsfreibetrages vorgesehen wurden: darnach wäre der Beginn einer Bauausführung erst mit dem "ersten Spatenstich" (Z. 1.1.4 AÖF Nr. 75/1994) gegeben. In…
…Ziffer 2 im Absatz 3 des § 10a EStG so zu interpretieren, dass der tatsächliche Baubeginn im Sinne von "erstem Spatenstich" nach 31.12.2001 liegen muss. Zur Auslegung der o.a. Gesetzesstelle liegt offenbar noch kein höchstgerichtliches Erkenntnis vor. Die Ansicht des Finanzamtes wird aber…
…AlsFolgende Beträge sind bis 31.12.2020 als Sonderausgaben abzugsfähig sind folgende Beträge, so weit sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind und mit der tatsächlichen Bauausführung (erster Spatenstich) oder Sanierung vor dem 1. Jänner 2016 begonnen worden ist oder der der Zahlung zugrundeliegende Vertrag (Darlehensvertrag…
…6494: Der Zeitpunkt der Anschaffung ist jener des Erwerbs des wirtschaftlichen Eigentums. Vor diesem Zeitpunkt darf mit den tatsächlichen Bauausführungen nicht begonnen worden sein. Die tatsächlichen Bauausführungen beginnen erst mit am Objekt selbst vorgenommenen Baumaßnahmen ("erster Spatenstich"). Planungs-, Projektierungs- und Abbruchsarbeiten zählen noch nicht dazu.
…3053). Der Beginn des Fristenlaufes ist daher nicht mit dem tatsächlichen Baubeginn (zB Anrollen der Bagger auf der Baustelle, Eintreffen des ersten Monteurs, "erster Spatenstich"), sondern mit dem Arbeitsbeginn der Planungsgesellschaft auf dem Baugelände verknüpft. Der Fristenlauf endet mit der Beendigung der Anwesenheit am Baugelände…
…441: Darlehensrückzahlungen können bis 31.12.2020 nur solange als Sonderausgaben abgesetzt werden, als tatsächlich ein begünstigter Wohnraum (siehe Rz 504) vorliegt und mit der tatsächlichen Bauausführung (erster Spatenstich) oder Sanierung vor dem 1. Jänner 2016 begonnen worden ist oder der der Zahlung zugrundeliegende Vertrag …
…weiterhin anwendbar. Die Errichtung eines inländischen Zweitwohnsitzes bleibt daher auch nach 2010 begünstigt, wenn mit der tatsächlichen Bauausführung (erster Spatenstich) noch im Jahr 2010 begonnen worden ist. Wird mit der Errichtung des inländischen Zweitwohnsitzes erst 2011 begonnen, liegen jedenfalls keine Sonderausgaben vor. Der Begriff "Eigentumswohnung…
…Wohnraumschaffung bzw. Sanierung folgende Beträge sind bis 31.12.2020 als Sonderausgaben abzugsfähig, soweit sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind und mit der tatsächlichen Bauausführung (erster Spatenstich) oder Sanierung vor dem 1. Jänner 2016 begonnen worden ist oder der der Zahlung zugrundeliegende Vertrag (Darlehensvertrag, Vertrag…
…für den Um- und Zubau Ich ersuche zu berücksichtigen, dass der Antrag auf Baubewilligung bereits im Dezember 2015 gestellt wurde und 2015 bereits Vorbereitungsmaßnahmen (vergleichbar mit einem Spatenstich) für den Um- und Zubau gesetzt wurden. Aus diesem Grund ersuche ich die Sonderausgaben für den Hausbau…
…EStG § 7a Rz 3 iVm § 10 Rz 8). Damit wird grundsätzlich auf den Spatenstich als Herstellungsbeginn abgestellt. Demgegenüber soll nach den EStR 2000 Rz 3253 iVm Rz 2205 der Herstellungszeitraum bereits dann beginnen, sobald durch Handlungen (zB Planung) die Absicht zu verwirklichen begonnen wird, einen…
…Vertrag (Versicherungsvertrag bei Personenversicherungen bzw. Darlehensvertrag bei Wohnraumschaffung) vor dem 1. Jänner 2016 abgeschlossen oder mit der tatsächlichen Bauausführung (erster Spatenstich) oder Sanierung vor dem 1. Jänner 2016 begonnen wurde. Da die tatsächliche Ausführung der Sanierung des Bf nach dem 1. Jänner 2016 begonnen und…
…erfolgten wurde nicht vorgelegt. Vorgelegt wurden jedoch Unterlagen in welchen die Bw. bei diversen Veranstaltungen außerhalb ihres Arbeitszimmers mit anderen Personen abgebildet ist (Spatenstich Gemeindezentrum, Weihnachtsmarkt, Spatenstich betreutes Wohnen). Über die Berufung wurde erwogen: Die Bw. ist unstrittig Mandatarin des Gemeinderates, geschäftsführende Gemeinderätin und Mitglied…
…1993 begonnen worden sei. Als Beginn der tatsächlichen Bauausführung sei der "1. Spatenstich" (Beginn der Schaffung der Bausubstanz) zu verstehen. Die im Dezember 1992 durchgeführte "Pfahlgründung mit Verpressbetonpfählen" stelle nach Ansicht der Betriebsprüfung bereits eine Maßnahme zur Schaffung der Bausubstanz dar. Ein IFB sei daher…
…dass es zu den Obliegenheiten gehöre, als Organ der Genossenschaft alle Zweige der Verwaltung zu überwachen und im Sinne des Genossenschaftsgesetzes die satzungsgemäße Vertretungsbefugnis wahrzunehmen. Aufgrund dessen habe er im Jahr 2007 in verstärktem Maße Veranstaltungen wie Spatenstiche, Gleichenfeiern, Fertigstellungen/Schlüsselübergaben besucht um mit den…
…wenn auf Herstellungskosten von Gebäuden übertragen wird und mit der tatsächlichen Bauausführung ("1. Spatenstich") innerhalb der Frist von 12 Monaten ab dem Ausscheiden des Gebäudes begonnen wird. Rz 3885: Für Fälle, in denen die Aufdeckung der stillen Reserve nicht im Wirtschaftsjahr des Ausscheidens des Wirtschaftsgutes…
…der Bauausführung tatsächlich begonnen wird, also tatsächliche handwerkliche Baumaßnahmen erfolgen (zB Ausheben der Baugrube). Da die tatsächliche Bauausführung erst mit am Objekt vorgenommenen Baumaßnahmen (zB erster - nicht bloß symbolischer -Spatenstich) beginnt, zählen vorgelagerte Planungs- und Projektierungsarbeiten nicht zur Errichtung des Gebäudes. Abbrucharbeiten können nur dann…
…UStG idF 1, StabG 2012 noch nicht zur Anwendung. […] Da die tatsächliche Bauausführung erst mit am Objekt selbst vorgenommenen Baumaßnahmen (erster - nicht bloß symbolischer - Spatenstich) beginnt, zählen vorgelagerte Planungs-, Projektierungs- und Abbrucharbeiten und auch die in der Anfrage angeführten Vorarbeiten noch nicht zur Errichtung…
…sind. [Anmerkung: hier wurde bei manchen Verträgen bereits bei Vertragsabschluss ein Betrag eingesetzt, bei vielen wurde es offen gelassen]. 2.2 Das Entgelt ist erstmals mit Beginn der Bautätigkeit (Spatenstich) zu bezahlen, wobei es in diesem Kalenderjahr lediglich aliquot für den verbleibenden Zeitraum anfällt. In…
…Melhardt/Reinbacher (vgl. ÖStZ 2012, 184) die Meinung vertreten würden, dass die tatsächliche Bauausführung erst mit am Objekt selbst vorgenommenen Baumaßnahmen (erster - nicht bloß symbolischer - Spatenstich) beginnt, und vorgelagerte Planungs-, Projektierungs- und Abbrucharbeiten nicht zur Errichtung des Gebäudes zählen. Das BMF (Sachbearbeiterin Dr. Reinbacher) antwortet…
…von der ***Gesellschaft1*** entwickelten Projektes als "Bauherrenmodell" erfolgte (vgl Aussendung der ***Gesellschaft1*** vom ***tt.mm.*** 2017 - "Spatenstich: ***1*** wird bis Ende 2018 zu ,***Projekt1***'" sowie Schreiben der ***StB1*** betreffend Nacherfassung von Grunderwerbsteuer iZm Bauherrenmodellen vom 19.3.2020). Bei der ***Gesellschaft2*** handelt es sich um…