RIS AI
37 Treffer1625 msnur geltende Fassungen
EAS 1259Anlagenerrichtung mit anschließender Einschulung und Mängelabarbeitung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 1/4-IV/4/9804.05.1998

…wird im Anlagenbau auf die im inländischen Recht entwickelten Grundsätze zurückgegriffen werden können, wie sie für die Frage der Inanspruchnahme des Investitionsfreibetrages vorgesehen wurden: darnach wäre der Beginn einer Bauausführung erst mit dem "ersten Spatenstich" (Z. 1.1.4 AÖF Nr. 75/1994) gegeben. In…

UFSI RV/0121-I/06Geltendmachung einer vorzeitigen AfA von den Teilherstellungskosten eines Bauabschnittes eines Gebäudes (tatsächlicher Baubeginn des gesamten Bauvorhabens vor dem 31.12.2001)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.09.2007

…Ziffer 2 im Absatz 3 des § 10a EStG so zu interpretieren, dass der tatsächliche Baubeginn im Sinne von "erstem Spatenstich" nach 31.12.2001 liegen muss. Zur Auslegung der o.a. Gesetzesstelle liegt offenbar noch kein höchstgerichtliches Erkenntnis vor. Die Ansicht des Finanzamtes wird aber…

LStR 2002 Rz 495–4967.6 Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung (§ 18 Abs. 1 Z 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien11.12.2015

…AlsFolgende Beträge sind bis 31.12.2020 als Sonderausgaben abzugsfähig sind folgende Beträge, so weit sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind und mit der tatsächlichen Bauausführung (erster Spatenstich) oder Sanierung vor dem 1. Jänner 2016 begonnen worden ist oder der der Zahlung zugrundeliegende Vertrag (Darlehensvertrag…

EStR 2000 Rz 6489–649421.5. Bauherreneigenschaft
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

…6494: Der Zeitpunkt der Anschaffung ist jener des Erwerbs des wirtschaftlichen Eigentums. Vor diesem Zeitpunkt darf mit den tatsächlichen Bauausführungen nicht begonnen worden sein. Die tatsächlichen Bauausführungen beginnen erst mit am Objekt selbst vorgenommenen Baumaßnahmen ("erster Spatenstich"). Planungs-, Projektierungs- und Abbruchsarbeiten zählen noch nicht dazu.

EAS 3102Bauführungsfrist bei Planungsleistungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2825-IV/4/200928.10.2009

…3053). Der Beginn des Fristenlaufes ist daher nicht mit dem tatsächlichen Baubeginn (zB Anrollen der Bagger auf der Baustelle, Eintreffen des ersten Monteurs, "erster Spatenstich"), sondern mit dem Arbeitsbeginn der Planungsgesellschaft auf dem Baugelände verknüpft. Der Fristenlauf endet mit der Beendigung der Anwesenheit am Baugelände…

LStR 2002 Rz 437–4417.3 Fremdfinanzierung von Sonderausgaben bei Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung
geltende FassungRichtlinien11.12.2015

…441: Darlehensrückzahlungen können bis 31.12.2020 nur solange als Sonderausgaben abgesetzt werden, als tatsächlich ein begünstigter Wohnraum (siehe Rz 504) vorliegt und mit der tatsächlichen Bauausführung (erster Spatenstich) oder Sanierung vor dem 1. Jänner 2016 begonnen worden ist oder der der Zahlung zugrundeliegende Vertrag …

LStR 2002 Rz 503–5057.6.3 Wohnraumschaffung (§ 18 Abs. 1 Z 3 lit. b EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2012

…weiterhin anwendbar. Die Errichtung eines inländischen Zweitwohnsitzes bleibt daher auch nach 2010 begünstigt, wenn mit der tatsächlichen Bauausführung (erster Spatenstich) noch im Jahr 2010 begonnen worden ist. Wird mit der Errichtung des inländischen Zweitwohnsitzes erst 2011 begonnen, liegen jedenfalls keine Sonderausgaben vor. Der Begriff "Eigentumswohnung…

BFG RV/5100192/2022Finanzierungsbeiträge als Sonderausgabe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.10.2022

…Wohnraumschaffung bzw. Sanierung folgende Beträge sind bis 31.12.2020 als Sonderausgaben abzugsfähig, soweit sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind und mit der tatsächlichen Bauausführung (erster Spatenstich) oder Sanierung vor dem 1. Jänner 2016 begonnen worden ist oder der der Zahlung zugrundeliegende Vertrag (Darlehensvertrag, Vertrag…

BFG RV/7105108/2018Sonderausgaben - tatsächlicher Baubeginn vor dem 1.1.2016?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.01.2019

…für den Um- und Zubau Ich ersuche zu berücksichtigen, dass der Antrag auf Baubewilligung bereits im Dezember 2015 gestellt wurde und 2015 bereits Vorbereitungsmaßnahmen (vergleichbar mit einem Spatenstich) für den Um- und Zubau gesetzt wurden. Aus diesem Grund ersuche ich die Sonderausgaben für den Hausbau…

BFG RV/2100716/2015Zeitpunkt der Inanspruchnahme der vorzeitigen Abschreibung mit der Planung oder erst mit der tatsächlichen Bauausführung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.10.2018Teil 2/2

…EStG § 7a Rz 3 iVm § 10 Rz 8). Damit wird grundsätzlich auf den Spatenstich als Herstellungsbeginn abgestellt. Demgegenüber soll nach den EStR 2000 Rz 3253 iVm Rz 2205 der Herstellungszeitraum bereits dann beginnen, sobald durch Handlungen (zB Planung) die Absicht zu verwirklichen begonnen wird, einen…

BFG RV/5101686/2017Beginn der tatsächlichen Sanierung des Wohnraumes 2015 oder 2016
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.01.2018

…Vertrag (Versicherungsvertrag bei Personenversicherungen bzw. Darlehensvertrag bei Wohnraumschaffung) vor dem 1. Jänner 2016 abgeschlossen oder mit der tatsächlichen Bauausführung (erster Spatenstich) oder Sanierung vor dem 1. Jänner 2016 begonnen wurde. Da die tatsächliche Ausführung der Sanierung des Bf nach dem 1. Jänner 2016 begonnen und…

UFSW RV/0157-W/09Arbeitszimmer und weitere Werbungskosten bei einer geschäftsführenden Gemeinderätin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.04.2010

…erfolgten wurde nicht vorgelegt. Vorgelegt wurden jedoch Unterlagen in welchen die Bw. bei diversen Veranstaltungen außerhalb ihres Arbeitszimmers mit anderen Personen abgebildet ist (Spatenstich Gemeindezentrum, Weihnachtsmarkt, Spatenstich betreutes Wohnen). Über die Berufung wurde erwogen: Die Bw. ist unstrittig Mandatarin des Gemeinderates, geschäftsführende Gemeinderätin und Mitglied…

UFSL RV/0127-L/021.) Ertragswirksamkeit von Investitionsunterstützungen 2.) Fundament als Teil des Wirtschaftsgutes Gebäude
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.09.2003Teil 1/2

…1993 begonnen worden sei. Als Beginn der tatsächlichen Bauausführung sei der "1. Spatenstich" (Beginn der Schaffung der Bausubstanz) zu verstehen. Die im Dezember 1992 durchgeführte "Pfahlgründung mit Verpressbetonpfählen" stelle nach Ansicht der Betriebsprüfung bereits eine Maßnahme zur Schaffung der Bausubstanz dar. Ein IFB sei daher…

UFSW RV/3374-W/08Taggelder eines Genossenschaftsfunktionärs
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.01.2009

…dass es zu den Obliegenheiten gehöre, als Organ der Genossenschaft alle Zweige der Verwaltung zu überwachen und im Sinne des Genossenschaftsgesetzes die satzungsgemäße Vertretungsbefugnis wahrzunehmen. Aufgrund dessen habe er im Jahr 2007 in verstärktem Maße Veranstaltungen wie Spatenstiche, Gleichenfeiern, Fertigstellungen/Schlüsselübergaben besucht um mit den…

EStR 2000 Rz 3876–38929.3.5 Behaltefristen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…wenn auf Herstellungskosten von Gebäuden übertragen wird und mit der tatsächlichen Bauausführung ("1. Spatenstich") innerhalb der Frist von 12 Monaten ab dem Ausscheiden des Gebäudes begonnen wird. Rz 3885: Für Fälle, in denen die Aufdeckung der stillen Reserve nicht im Wirtschaftsjahr des Ausscheidens des Wirtschaftsgutes…

UStR 2000 Rz 888–9236.1.16. Vermietung und Verpachtung von Grundstücken
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…der Bauausführung tatsächlich begonnen wird, also tatsächliche handwerkliche Baumaßnahmen erfolgen (zB Ausheben der Baugrube). Da die tatsächliche Bauausführung erst mit am Objekt vorgenommenen Baumaßnahmen (zB erster - nicht bloß symbolischer -Spatenstich) beginnt, zählen vorgelagerte Planungs- und Projektierungsarbeiten nicht zur Errichtung des Gebäudes. Abbrucharbeiten können nur dann…

BFG RV/3100512/20201. Keine Wiederaufnahme des Verfahrens wenn die abgabenfestsetzende Stelle bei erstmaliger Bescheiderlassung über die entscheidungswesentlichen Tatsachen bereits Kenntnis hat; 2. Ein Bewilligungsbescheid zur Durchführung von Vorarbeiten erfüllt nicht das rechtliche Erfordernis eines Baubewilligungsbescheides zur Errichtung eines Gebäudes iSd § 28 Abs 38 Z 1 UStG 1994
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.06.2026Teil 1/2

…UStG idF 1, StabG 2012 noch nicht zur Anwendung. […] Da die tatsächliche Bauausführung erst mit am Objekt selbst vorgenommenen Baumaßnahmen (erster - nicht bloß symbolischer - Spatenstich) beginnt, zählen vorgelagerte Planungs-, Projektierungs- und Abbrucharbeiten und auch die in der Anfrage angeführten Vorarbeiten noch nicht zur Errichtung…

BFG RV/7103931/2023Gebühr nach § 33 TP 9 GebG für Dienstbarkeitsverträge iZm der Errichtung von Windparkanlagen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.01.2026Teil 1/3

…sind. [Anmerkung: hier wurde bei manchen Verträgen bereits bei Vertragsabschluss ein Betrag eingesetzt, bei vielen wurde es offen gelassen]. 2.2 Das Entgelt ist erstmals mit Beginn der Bautätigkeit (Spatenstich) zu bezahlen, wobei es in diesem Kalenderjahr lediglich aliquot für den verbleibenden Zeitraum anfällt. In…

BFG RV/7100909/2016§ 28 Abs 38 UStG 1994 - Beginn der Gebäudeerrichtung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis18.12.2024Teil 1/2

…Melhardt/Reinbacher (vgl. ÖStZ 2012, 184) die Meinung vertreten würden, dass die tatsächliche Bauausführung erst mit am Objekt selbst vorgenommenen Baumaßnahmen (erster - nicht bloß symbolischer - Spatenstich) beginnt, und vorgelagerte Planungs-, Projektierungs- und Abbrucharbeiten nicht zur Errichtung des Gebäudes zählen. Das BMF (Sachbearbeiterin Dr. Reinbacher) antwortet…

BFG RV/7103461/2021Umfang der Gegenleistung iSd § 5 GrEStG 1987 bei Einbindung des Grundstückserwerbers in ein vorgegebenes Gesamtkonzept
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.03.2023Teil 1/2

…von der ***Gesellschaft1*** entwickelten Projektes als "Bauherrenmodell" erfolgte (vgl Aussendung der ***Gesellschaft1*** vom ***tt.mm.*** 2017 - "Spatenstich: ***1*** wird bis Ende 2018 zu ,***Projekt1***'" sowie Schreiben der ***StB1*** betreffend Nacherfassung von Grunderwerbsteuer iZm Bauherrenmodellen vom 19.3.2020). Bei der ***Gesellschaft2*** handelt es sich um…