…Alimentationsbestätigung für die Unterbringung im Kinderheim (öS 70.800,00) unter dem im Formular vorgegebenen Titel "Schulgeld für eine Sonder(Pflege)schule bzw. Behindertenwerkstätte (nur bei Bezug erhöhter Familienbeihilfe" beantragt. Nachdem im Bescheid die beantragten Kosten nicht in voller Höhe als außergewöhnliche Belastung gewährt worden…
…nicht gegebenen - Fälle umfasst sind, in denen entweder die Unterbringung im Internat dem Steuerpflichtigen keine Kosten verursacht oder in denen die Kosten für eine Sonder- bzw. Pflegeschule oder eine Behindertenwerkstätte samt Internatskosten zusätzlich zum Freibetrag von 262 € geltend gemacht werden (Müller, SWK 8/1998…
…von den Eltern nur insoweit als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, als zusätzliche Kosten angefallen sind und getragen wurden. Mehraufwendungen für den Transport zwischen der Wohnung des behinderten Kindes und der Sonder- bzw. Pflegeschule oder der Behindertenwerkstätte, die wegen Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel anfallen…
…Üblichen lägen, fielen doch auch bei nicht behinderten Personen derartige Kosten an. Auch erfolgten keine Fahrten zu einer Sonder- bzw. Pflegeschule oder einer Behindertenwerkstätte. Damit verkennt das Bundesfinanzgericht die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes insofern, als der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 20.5.2010, 2007/15…
…Weiters argumentierte das BFG damit, dass der Sohn des Beschwerdeführers innerhalb der Tagesstruktur des Wohnheims in(eine) fähigkeitsorientierte Tätigkeit eingebunden war, jedoch von dort keine Fahrten zu einer Sonder- bzw. Pflegeschule oder einer Behindertenwerkstätte erfolgten. Der VfGH monierte zwar, dass das BFG hinsichtlich Qualifizierung der…
…e Menschen und ist dort in die Tagesstruktur (Fähigkeitsorientierte Aktivität) eingebunden. Es erfolgen von dort keine Fahrten zu einer Sonder- bzw. Pflegeschule oder einer Behindertenwerkstätte.‘ Das Bundesfinanzgericht geht in seiner Begründung somit davon aus, dass die Fahrten zwischen Haupt- und Nebenwohnsitz weder zwangsläufig noch außergewöhnlich…
…Für den Sohn bezog die Bf. erhöhte Familienbeihilfe. Er besuchte allerdings keine Sonder- bzw. Pflegeschule, sondern eine allgemeine Musikmittelschule und war dabei auch in keiner Integrationsklasse, obwohl es an der Schule in diesem Jahrgang zwei Integrationsklassen gegeben hat. Der Sohn hatte keinen sonderpädagogischen Förderbedarf und…
…Üblichen lägen, fielen doch auch bei nicht behinderten Personen derartige Kosten an. Auch erfolgten keine Fahrten zu einer Sonder- bzw. Pflegeschule oder einer Behindertenwerkstätte. Damit verkennt das Bundesfinanzgericht die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes insofern, als der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 20.5.2010, 2007/15…
…Woche in einem Wohnheim für beeinträchtige Menschen und ist dort in die Tagesstruktur (Fähigkeitsorientierte Aktivität) eingebunden. Es erfolgen von dort keine Fahrten zu einer Sonder- bzw. Pflegeschule oder einer Behindertenwerkstätte. Die Kosten der Fahrten zwischen Haupt- und Nebenwohnsitz können nicht als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden…
…Dezember pflegebedingte Geldleistungen bezogen wurden, die Rubrik betreffend die monatlichen Höhe dieser Geldleistungen wurde jedoch nicht ausgefüllt; unter Punkt 4.4.6 der Beilage L 1k "Schulgeld für eine Sonder(Pflege) -Schule bzw. Behindertenwerkstätte" ist der Betrag von 149,13 angeführt; im Punkt 4.4…
…mit Bf. abgekürzt) unter anderem die Anerkennung von Schulgeld für den Sohn N , geboren am xx.yy.zzzz , als außergewöhnliche Belastung aus dem Titel "Schulgeld für eine Sonder(Pflege)-Schule bzw. Behindertenwerkstätte". Das Finanzamt richtete am 11. August 2014 ein Ergänzungsersuchen an den Bf. mit…
…2007 wurde der Bezug der erhöhten Familienbeihilfe sowie pflegebedingter Geldleistungen in Höhe von monatlich 799,30 € angegeben. Unter der Kennzahl 428 "Schulgeld für eine Sonder(Pflege)Schule bzw. Behindertenwerkstätte" wurde ein Betrag in Höhe von 10.239,26 € als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht…
…2006 wurde für die Tochter Katharina erhöhte Familienbeihilfe sowie Pflegegeld in Höhe von 18.025,20 € bezogen. Beantragt als außergewöhnliche Belastung wurden Aufwendungen für eine Sonder(Pflege)Schule bzw. Behindertenwerkstätte in Höhe von 6.285,00 €. Mit Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2006 vom…
…der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2004 beantragte der Bw. unter anderem die Berücksichtigung von Sonderausgaben in Höhe von 3.416,04 € sowie von Aufwendungen in Höhe von 3.312,07 € (Schulgeld für eine Sonder(Pflege)Schule bzw. Behindertenwerkstätte) als außergewöhnliche Belastung. Nachdem im…
…Rechnungen und Zahlungsbelegen von befugten Unternehmen Handelt es sich um Kreditrückzahlungen, benötigen wir zusätzlich: - Kopie des Kreditvertrages bzw. der Schuld- und Pfandbestellungsurkunde - Rückzahlungsbestätigung für das betreffende Antragsjahr. .) Zahlungsbelege der Kirchensteuer .) Sie beantragen in Ihrer Erklärung zusätzliche Kosten für eine Sonder(Pflege)Schule bzw. eine Behindertenwerkstätte…
…ganzjährig gewährten erhöhten Familienbeihilfe auch eine um 50 % gekürzte pflegebedingte Geldleistung in Höhe von monatlich € 735,80 bezog, Ausgaben für eine Sonder(Pflege)Schule bzw. Behindertenwerkstätte in Höhe von € 1.870,00 (= € 170,00 x 11 Monate) jährlich als außergewöhnliche Belastung…
…M. bezogen worden sei (Stufe 4). Unter der KZ 428 beantragte er das Schulgeld für eine Sonder(Pflege)Schule bzw. Behindertenwerkstätte in Höhe von S 43.476,00, nicht regelmäßige Ausgaben für Hilfsmittel sowie Kosten der Heilbehandlung wurden in Höhe von S 3.200,00…
…berücksichtigen seien die Kinderbetreuungskosten, die Kosten für ein Schulgeld für eine Sonder(Pflege)-Schule bzw. Behindertenwerkstätte. Für das Kind *C.* seien zu berücksichtigen der ganze Familienbonus Plus. Nicht zu berücksichtigen seien die Kinderbetreuungskosten, die Kosten für ein Schulgeld für eine Sonder(Pflege)-Schule bzw. Behindertenwerkstätte. …
…iSd. § 5 Abs. 3 bzw. § 4 der VO dar. Dies, da der Sohn der Bf. im verfahrensgegenständlichen Jahr keine Sonder- oder Pflegeschule bzw. auch keine Behindertenwerkstätte besucht hat. Vielmehr absolvierte der Sohn eine allgemeine Musikmittelschule und besuchte dort die für alle Kinder zugängliche Nachmittagsbetreuung. Eine…
…Der Bw. bezog im Jahr 2012 Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. Er machte in der elektronisch eingereichten Erklärung auf Grund der Behinderung seines Sohnes Schulgeld für eine Sonder(Pflege)- Schule bzw. Behindertenwerkstätte in Höhe von 6.005,44 und Kosten der Heilbehandlung € 514,02geltend. Als…