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BFG RV/2100496/2018Frühestmöglicher Studienbeginn - Sommersemester
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.07.2018

…… der Montanuni Leoben nicht möglich und erlaubt, eine Bestätigung für den einzig möglichen Einstiegstermin Wintersemester auszustellen, da die Entscheidung im Sommersemester zu inskribieren und das Risiko die Prüfungen aufgrund des fehlenden Vorwissens nicht zu bestehen, beim Studenten selbst liegt. …“ Mit Beschwerdevorentscheidung vom 16…

BFG RV/7100739/2016Kinderbetreuungskosten: Musikunterricht (Winter- und Sommersemester) in örtlicher Musikschule
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.02.2016

…in Rede stehenden Kosten für den Musikunterricht der beiden Kinder des Bf. - Schlagzeug und Sopranblockflöte (Sohn des Bf.) bzw. Gitarre und Sopranblockflöte (Tochter des Bf.) - für das Wintersemester und das Sommersemester, gezahlt an die örtliche Musikschule, stellen nach den obigen Rechtsausführungen keine abzugsfähigen Kinderbetreuungskosten dar. …

BFG RV/7106284/2019Frühestmöglicher Zeitpunkt iSd § 2 Abs 1 lit e FLAG 1967 mit Quereinstieg per Sommersemester auch dann erfüllt, wenn der Quereinstieg von Studienvertretern nicht empfohlen wird
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.04.2026

…Vorlageantrag und trug ergänzend vor: "… Laut Auskunft Von Vertretern der Universität Wien auf der BeSt3 wirkt sich ein Quereinsteigen im Sommersemester beim Bachelorstudium Astronomie aufgrund des modularen Aufbaus des Studiums nachteilig auf den Ablauf des Studiums und damit auch auf den Studienfortschritt und -erfolg…

BFG RV/2100585/2025Kein Verlängerungsjahr nach § 2 Abs 9 lit b FLAG für ein im Sommersemester 2023 begonnenes Masterstudium
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.09.2025

… 2 Abs 9 lit b FLAG 1967 gegeben habe. Ihr Sohn habe das Bachelorstudium, aufgrund der massiven Einschränkungen des Lehrbetriebs ab dem Sommersemester 2020, nicht innerhalb der Regelstudienzeit abschließen können. Die Annahme, mit dem im Bachelorstudium gewährten zusätzlichen Semester sei der Anspruch auf eine pandemiebedingte…

BFG RV/5100038/2013Kein Anspruch auf Familienbeihilfe (und Kinderabsetzbetrag) für Zeitraum zwischen Ende der Schulausbildung (Matura) und Beginn des Präsenzdienstes, wenn Studium nicht zum ehestmöglichen Zeipunkt nach Ende des Präsenzdienstes begonnen wurde.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.04.2014

…oder Zivil­dienstes und dem Beginn bzw. der frühestmöglichen Fortsetzung der Berufsausbildung. Da an der Montanuniversität Leoben ein Studienbeginn auch im Sommersemester möglich sei, wäre der Studienbeginn im Oktober 2012 nicht der frühestmögliche Zeitpunkt gewesen. Gegen diesen Bescheid erhob die Bf. rechtzeitig Berufung (die nunmehr als…

UFSG RV/0377-G/13Frühestmöglicher Studienbeginn
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.11.2013

…des Studiums ohne jeden Zweifel auch im Sommersemester 2012 möglich gewesen wäre. Es wäre dem Sohn des Berufungswerbers entgegen den Ausführungen in der Berufungsschrift auch möglich gewesen, Prüfungen abzulegen. Tatsache ist auch, dass insgesamt 19 Studierende im Sommersemester 2012 das Bachelorstudium Biomedical Engineering im ersten…

UFSW RV/0275-W/12Familienbeihilfenanspruch bei Inskription an einer Abendschule
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.08.2012

…Sohn der Bw. folgende Module im Sommersemester 2011 "inskribiert": | Gegenstand | Wochenstunden | Latein 2 | 3 | Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung 3 | 3 | Geografie und Wirtschaftskunde 2 | 4 | Biologie und Umweltkunde 1 | 4 | Lern-, Präsentations- und…

BFG RV/7102983/2018Rückforderung der Familienbeihilfe mangels Fortsetzung des Studiums zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach dem Ende des Präsenzdienstes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.09.2018

…ist Mutter von VN-Kd NN. Dieser inskribierte an der Universität Wien im Wintersemester 2016/2017 und im Sommersemester 2017 an der Universität Wien das Diplomstudium Rechtswissenschaften. Von 9.1.2017 bis 8.7.2017 absolvierte er den Präsenzdienst. Am 31.7.2017 war er…

BFG RV/7100171/2022Unterbrechung eines soeben begonnenen Studiums infolge der COVID-19-Pandemie
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.03.2023Teil 1/2

…Aktenkundig sind Studienbestätigungen der Universität Wien vom 11.9.2020 und vom 18.3.2021 wonach ***7*** ***3*** im Wintersemester 2020 und im Sommersemester 2021 zum Studium UA 101 Diplomstudium Rechtswissenschaften zur Fortsetzung gemeldet sei. Am 20.9.2021 teilte die Bf dem Finanzamt mit…

BFG RV/3100251/2024Anspruch auf Familienbeihilfe während des ersten und zweiten Studienjahres
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.07.2024

…Beschwerde als unbegründet ab. Begründend führte es nach Wiedergabe der Rechtslage aus, die Tochter habe im Zeitraum vom Wintersemester 2021 bis Sommersemester 2023 keine positiven ECTS erreicht, weshalb für den Zeitraum ab Oktober 2021 eine Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit der Berufsausbildung nicht erkennbar gewesen sei. Hinzukomme…

UFSG RV/0601-G/12Frühestmöglicher Beginn der Berufsausbildung nach Beendigung des Präsenzdienstes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.04.2013

…wird. In der Berufung wurde ausgeführt, dass ein Studienbeginn im Sommersemester 2012 nicht möglich war, da die Einführungsveranstaltungen für dieses Studium nur im Wintersemester angeboten werden. Für das Sommersemester sind keine diesbezüglichen Lehrveranstaltungs- und Prüfungstermine vorgesehen. Dazu wird angemerkt, dass im Jahr 2011 eine Änderung…

BFG RV/5100732/2024COVID19-Verlängerungssemester auch bei Studienbeginn im WS 2020/2021 aufgrund vorliegender Einschränkungen im Studienbetrieb
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.05.2025Teil 1/2

…Im Wintersemester 2020 erreichte sie 30 ECTS, im Sommersemester 2021 20 ECTS und im Wintersemester 2021 41 ECTS (davon 33 ECTS im Studium Koreanologie + 8 ECTS im Studium Publizistik- und Kommunikationswissenschaft). 2. Nach einem Anspruchsüberprüfungsverfahren wurde die Auszahlung von Familienbeihilfe nach dem Mai 2023 eingestellt…

UFSW RV/3278-W/11Berufsausbildung zum frühestmöglichen Termin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.12.2011

…der Medizin in Wien beginnen. Dies sei auf Grund der Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin erst ab dem Wintersemester 2010/11 möglich; ein Studienbeginn im Sommersemester sei rechtlich nicht möglich. Das Aufnahmeverfahren sei in der zitierten Verordnung genau geregelt. Jeder…

UFSG RV/0033-G/05Zählung der Anspruchssemester für den folgenden Studienabschnitt nach Semesterüberschreitung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2007

…der "reinen Studienzeit" (ohne Ferien etc.) heranzuziehen, kann der Berufung schon deshalb nicht zum Erfolg verhelfen, weil die Familienbeihilfe ohnehin nicht nur bis zum Ende des Sommersemesters 2004 (Juli 2004), sondern bis zum Ende der daran anschließenden lehrveranstaltungsfreien Zeit (Ferien) gewährt wurde. Auch der Umstand…

BFG RV/2100671/2013Auswärtige Berufsausbildung - Studienwechsel - lange Studiendauer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.01.2019

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin I. in der Beschwerdesache Bf., Adresse1, über die Beschwerde vom 15.08.2012 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA Graz-Stadt vom 16.07.2012 betreffend Einkommensteuer 2006 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…

BFG RV/7100153/2020Durch Gerichtssachverständigen bestätigte krankheitsbedingte Studienbehinderung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.05.2021Teil 4/4

Es liegt somit ein Studienwechsel nach dem zweiten Studienjahr bzw. dem (bei Berücksichtigung der Studienunterbrechung im Sommersemester 2016) vierten inskribierten Semester vor. Bei einem Studienwechsel gelten gemäß § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 Satz 10 die in § 17 Studienförderungsgesetz 1992 angeführten Regelungen auch für…

BFG RV/3100099/2024Abendgymnasium als Berufsausbildung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.03.2026

…***Bf1-Adr***, über die - im Vorlageantrag auf das Wintersemester 2021/22, das Wintersemester 2022/23 und das Sommersemester 2023 eingeschränkte - Beschwerde vom 27. Oktober 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 3. Oktober 2023 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für die Zeiträume März…

BFG RV/7102165/2018Kein Familienbeihilfenanspruch, wenn das Studium nicht zum objektiv frühest möglichen Zeitpunkt begonnen wird
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis29.06.2021Teil 2/2

…Beihilfenanspruch ab dem Wintersemester 2014/2015 auf § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967. Der Beginn des Harfestudiums im Sommersemester 2016 erfolgte nach dem dritten Semester des bisherigen Hauptstudiums und stellt somit einen für den Beihilfenbezug schädlichen Studienwechsel i. S. des § 17 Abs. 1 Zif…

BFG RV/7103432/2020Frühestmöglicher Studienbeginn bei Bewerbung bei mehreren Universitäten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis11.02.2021Teil 2/2

…Zulassungsprüfungstermine: Wintersemester: 03. Juni oder 03. September (ACHTUNG: gilt nicht für alle Instrumente!) Sommersemester: 13. Jänner Der Website lässt sich allerdings nicht entnehmen, welche Zulassungsprüfungstermine für das Fach Harfe im Zeitraum zwischen Juni 2014 und Juni 2015 bestanden haben. Hier können zwischenzeitig Änderungen eingetreten sein…

EAS 781Zweijahresfrist für italienische Gastprofessoren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2487/1/2-IV/4/9515.12.1995

…94/95 und 95/96 Lehraufträge an einer österreichischen Universität, so tritt durch das Verlassen Österreichs in den Sommersemestern jeweils eine Hemmung der Zweijahresfrist des Artikels 20 DBA-Italien ein, so dass bei dieser Gestaltung ( 1 1/2 Jahre) die Zweijahresfrist noch nicht überschritten wird…