…Arbeitnehmer oder Selbständiger iSd VO EWG 1408/71, wer auch nur gegen ein einziges Risiko im Rahmen eines allgemeinen oder besonderen System der sozialen Sicherheit pflichtversichert oder freiwillig versichert ist, und zwar unabhängig vom Bestehen eines Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitnehmerbegriff der VO EWG 1408/71 hat…
…oder freiwillig versichert ist, und zwar unabhängig vom bestehen eines Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitnehmerbegriff der VO (EWG) 1408/71 hat nämlich einen gemeinschaftsspezifischen Inhalt und wird vom EuGH sozialversicherungsrechtlich und nicht arbeitsrechtlich definiert. Demnach ist jede Person als Arbeitnehmer bzw. Selbständiger anzusehen, die, ob sie eine…
…die Familienangehörigen in diesem Mitgliedstaat wohnen würden. ... Im Artikel 68 sind die Prioritätsregeln bei Zusammentreffen von Ansprüchen geregelt. Die VO (EWG)1408/ 71 knüpft hinsichtlich Familienleistungen an die Eigenschaft als "ein Arbeitnehmer oder ein Selbständiger" iSd VO an, wofür insbesondere die Pflichtversicherung oder freiwillige Weiterversicherung…
…dass EU-Staatsbürger hinsichtlich ihres Anspruchs auf Familienbeihilfe österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt sind. Der Anspruch auf Familienbeihilfe kann entweder aus der im Streitfall noch anzuwendenden Verordnung (EWG) 1408/71 (idF: VO) iZm den Bestimmungen des Familienlastenausgleichsgesetzes, BGBl 376/1967 (idF: FLAG) oder auch allein aus den…
…sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern idgF (im Folgenden: VO) sowie die Verordnung EWG Nr 574/72 des Rates vom 21.3.1972 über die Durchführung der VO 1408/71 ist auf slowakische Staatsbürger seit…
…Arbeitnehmer oder Selbständiger iSd VO EWG 1408/71, wer auch nur gegen ein einziges Risiko im Rahmen eines allgemeinen oder besonderen Systems der sozialen Sicherheit pflichtversichert oder freiwillig versichert ist, und zwar unabhängig vom Bestehen eines Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitnehmerbegriff der VO EWG 1408/71 hat…
…Arbeitnehmer oder Selbständiger iSd VO EWG 1408/71, wer auch nur gegen ein einziges Risiko im Rahmen eines allgemeinen oder besonderen Systems der sozialen Sicherheit pflichtversichert oder freiwillig versichert ist, und zwar unabhängig vom Bestehen eines Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitnehmerbegriff der VO EWG 1408/71 hat…
…die Familienangehörigen in diesem Mitgliedstaat wohnen würden. ... Im Artikel 68 sind die Prioritätsregeln bei Zusammentreffen von Ansprüchen geregelt. Die VO (EWG)1408/ 71 knüpft hinsichtlich Familienleistungen an die Eigenschaft als "ein Arbeitnehmer oder ein Selbständiger" iSd VO an, wofür insbesondere die Pflichtversicherung oder freiwillige Weiterversicherung…
…Entscheidend ist lediglich, ob jemand in einem für Arbeitnehmer oder Selbständige geschaffenen System der sozialen Sicherheit pflicht- oder freiwillig versichert ist. Es ist unbestritten, dass der Bw Arbeitnehmer isd VO EWG 1408/71 ist. Es ist weiters unbestritten, dass dies auch auf die Gattin des…
…die Familienangehörigen in diesem Mitgliedstaat wohnen würden. ... Im Artikel 68 sind die Prioritätsregeln bei Zusammentreffen von Ansprüchen geregelt. Die VO (EWG)1408/ 71 knüpft hinsichtlich Familienleistungen an die Eigenschaft als "ein Arbeitnehmer oder ein Selbständiger" iSd VO an, wofür insbesondere die Pflichtversicherung oder freiwillige Weiterversicherung…
…Arbeitnehmer oder Selbständiger iSd VO EWG 1408/71, wer auch nur gegen ein einziges Risiko im Rahmen eines allgemeinen oder besonderen System der sozialen Sicherheit pflichtversichert oder freiwillig versichert ist, und zwar unabhängig vom Bestehen eines Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitnehmerbegriff der VO EWG 1408/71 hat…
…die Ansicht vertreten, dass der Ehegatte als "Arbeitnehmer" iSd VO(EWG) 1408/71 anzusehen sei und damit entsprechend den EU-rechtlichen Bestimmungen Deutschland vorrangig zur Auszahlung des Kindergeldes verpflichtet sei. In der Folge wurde dem Ehegatten das Kindergeld in Deutschland vorläufig gewährt. Die Antragstellerin erhob…
…Entscheidend ist lediglich, ob jemand in einem für Arbeitnehmer oder Selbständige geschaffenen System der sozialen Sicherheit pflicht- oder freiwillig versichert ist. Die genannte Verordnung ist auch sachlich anwendbar, da die Familienbeihilfe unzweifelhaft unter den Begriff der "Familienleistungen" iSd VO EWG 1408/71 fällt. § 2 Familienlastenausgleichsgesetz…
…eines Mitgliedstaats eine selbständige Tätigkeit ausübt, unterliegt den Rechtsvorschriften dieses Staates, und zwar auch dann, wenn sie im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats wohnt. Nach der Entscheidung des EuGH v 24. 2. 2005, Zl C-543/03, ist Arbeitnehmer oder Selbständiger iSd VO EWG 1408/71…
…Vorweg ist festzuhalten, dass die Großeltern als Rentenbezieher unter den Arbeitnehmerbegriff der VO fallen, denn nach der Entscheidung des EuGH v 24.2.2005, Zl C-543/03, ist Arbeitnehmer oder Selbständiger iSd VO EWG 1408/71, wer auch nur gegen ein einziges Risiko im…
…Arbeitnehmer oder Selbständiger iSd VO EWG 1408/71, wer auch nur gegen ein einziges Risiko im Rahmen eines allgemeinen oder besonderen System der sozialen Sicherheit pflichtversichert oder freiwillig versichert ist, und zwar unabhängig vom Bestehen eines Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitnehmerbegriff der VO EWG 1408/71 hat…
…Arbeitnehmer oder Selbständiger iSd VO EWG 1408/71, wer auch nur gegen ein einziges Risiko im Rahmen eines allgemeinen oder besonderen System der sozialen Sicherheit pflichtversichert oder freiwillig versichert ist, und zwar unabhängig vom Bestehen eines Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitnehmerbegriff der VO EWG 1408/71 hat…
…Arbeitnehmer oder Selbständiger iSd VO EWG 1408/71, wer auch nur gegen ein einziges Risiko im Rahmen eines allgemeinen oder besonderen System der sozialen Sicherheit pflichtversichert oder freiwillig versichert ist, und zwar unabhängig vom Bestehen eines Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitnehmerbegriff der VO EWG 1408/71 hat…
…Arbeitnehmer oder Selbständiger iSd VO EWG 1408/71, wer auch nur gegen ein einziges Risiko im Rahmen eines allgemeinen oder besonderen System der sozialen Sicherheit pflichtversichert oder freiwillig versichert ist, und zwar unabhängig vom Bestehen eines Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitnehmerbegriff der VO EWG 1408/71 hat…
…ob jemand in einem für Arbeitnehmer oder Selbständige geschaffenen System der sozialen Sicherheit pflicht- oder freiwillig versichert ist. Es ist unbestritten, dass der Berufungswerber im Berufungszeitraum (März 2009 bis April 2009) nicht Arbeitnehmer isd VO EWG 1408/71 war und auch keinen Wohnsitz oder den…