…4 UmgrStG zu fingieren. Es ist daher Rz 1795 entsprechend anzuwenden (Aufteilung des Evidenzkontos im Verkehrswertverhältnis). Dies gilt auch für den Fall der Aufspaltung auf Schwesterkörperschaften unter Verzicht auf eine Anteilsgewährung im Sinne des § 224 Abs. 2 Z 1 AktG. Bei der reinen Konzern-Aufspaltung…
…der Verschmelzung einer Großmuttergesellschaft auf die Enkelgesellschaft oder umgekehrt anzunehmen, soweit im Konzern vorgenommene Teilwertabschreibungen von Beteiligungen auf die Enkelgesellschaft zurückzuführen sind. Rz 226: Diese Bestimmung gilt nicht bei der Verschmelzung von Schwesterkörperschaften. 1.4.5.2. Betroffene Verluste Rz 227: Von der Kürzungsvorschrift des…
…Halbsatz UmgrStG kann sein oder ist die Anteilseinbringung: in eine ausländische Schwesterkörperschaft oder in eine ausländische Mutterkörperschaft mit (teilweise) ausländischen Anteilsinhabern oder in eine inländische übernehmende Unterkörperschaft bei Vorliegen einer ausländischen Zwischenkörperschaft oder in eine ausländische übernehmende Unterkörperschaft bei Vorliegen einer ausländischen Zwischenkörperschaft. Rz 1090…
…Fall b) saldiert ein Gesamtverlust von 6.500 (1.500 wandeln sich in einen Außergruppenverlust), der über B dem Gruppenträger A zuzurechnen ist. Rz 1245ai: Im Falle der Einbringung eines Betriebes oder Teilbetriebes in eine gruppenzugehörige Schwesterkörperschaft unter Verzicht auf eine Anteilsgewährung gemäß § 19 Abs…
…Anteilsinhaber unmittelbar oder mittelbar - auch der Anteilsinhaber einer anderen (weiteren) Körperschaft ist, einen Direktzuschuss an die andere (weitere) Körperschaft. In diesem Fall ist von einer Ausschüttung an den gemeinsamen Anteilsinhaber mit gleichzeitiger Einlage in die andere Körperschaft (Schwesterkörperschaft) auszugehen (vgl. VwGH 30.5.1995, Zlen…
…Anteilsinhaber unmittelbar oder mittelbar - auch der Anteilsinhaber einer anderen (weiteren) Körperschaft ist, einen Direktzuschuss an die andere (weitere) Körperschaft. In diesem Fall ist von einer Ausschüttung an den gemeinsamen Anteilsinhaber mit gleichzeitiger Einlage in die andere Körperschaft (Schwesterkörperschaft) auszugehen (vgl. VwGH 30.5.1995, Zlen…
…000,00 stellt eine Vorteilsgewährung an die Schwestergesellschaft dar. Diese führt bei der vorteilgewährenden Körperschaft steuerrechtlich zur Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung an den oder die beherrschenden Anteilsinhaber und in der Folge zu einer verdeckten Einlage zugunsten der vorteilsempfangenden Schwesterkörperschaft. [Grafik] Tz 5 verdeckte Ausschüttung …
… 25.11.2009, 2008/15/0039). Durch die Vermögenszuwendung an die Schwesterkörperschaft (***Schwester***) ist von einer Ausschüttung an den gemeinsamen Anteilsinhaber (***Mutter***) mit gleichzeitiger Einlage in die ***Schwester*** auszugehen. Zinsen sind der Preis für die Nutzung von Kapital. Aufgrund der fehlenden Zinserträge erlangte die der…
…19 Abs. 2 Z 2 zur Verfügung. Die beiden anderen Anwendungsmöglichkeiten - nämlich die Alleingesellschafterstellung und die Einbringung in die Schwesterkörperschaft - werden textlich neu gestaltet aber inhaltlich unverändert beschrieben." Zur Anwendbarkeit des § 19 Abs 2 Z 5 UmgrStG hat der VwGH (22.4.2009, 2006/15…
…BlgNR 22. GP, ist dazu folgendes ausgeführt: "Die beiden anderen Anwendungsmöglichkeiten - nämlich die Alleingesellschafterstellung und die Einbringung in die Schwesterkörperschaft - werden textlich neu gestaltet aber inhaltlich unverändert beschrieben." Wie sich aus dem Gesetz (§ 19 Abs. 1 und 2 UmgrStG) und den Erläuterungen zur Regierungsvorlage des…
…BlgNR 22. GP, ist dazu folgendes ausgeführt: "Die beiden anderen Anwendungsmöglichkeiten - nämlich die Alleingesellschafterstellung und die Einbringung in die Schwesterkörperschaft - werden textlich neu gestaltet aber inhaltlich unverändert beschrieben." Wie sich aus dem Gesetz (§ 19 Abs. 1 und 2 UmgrStG) und den Erläuterungen zur Regierungsvorlage des…
…19 Abs. 2 Z. 2 zur Verfügung. Die beiden anderen Anwendungsmöglichkeiten - nämlich die Alleingesellschafterstellung und die Einbringung in die Schwesterkörperschaft - werden textlich neu gestaltet aber inhaltlich unverändert beschrieben". Gemäß Teil 3 Z 11 UmgrStG ist § 19 leg. cit in der Fassung des BGBl. I Nr…
… 19 Abs. 2 Z 2 zur Verfügung. Die beiden anderen Anwendungsmöglichkeiten - nämlich die Alleingesellschafterstellung und die Einbringung in die Schwesterkörperschaft - werden textlich neu gestaltet aber inhaltlich unverändert beschrieben." § 19 Abs. 2 Z 5 UmgrStG hängt mit dem einbringungstypischen Prinzip der Verdoppelung der stillen Reserven zusammen…
…unmittelbar verbundene Körperschaften wird eine solche auch bei mittelbarer Verbindung im Wege einer Großmuttergesellschaft auf die Enkelgesellschaft oder umgekehrt anzunehmen sein, nicht jedoch bei der Verschmelzung zweier Schwesterkörperschaften, da kein Zusammenfallen von übernommenen Vermögen und Beteiligung (Anmerkung: auf die eine steuerwirksame Teilwertabschreibung vorgenommen wurde) damit…