…gebrachte Rechtsauffassung führt. Für den gegenständlichen Fall bedeutet das, dass der Ansicht der Beschwerdeführerin, dass das Finanzamt durch sein Schweigen der Rechtsansicht der Beschwerdeführerin, dass die Gesellschafter-Geschäftsführerbezüge nicht in die Bemessungsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe einzubeziehen seien, zugestimmt hat, daher nicht…
…anhängigen Verwaltungsstrafverfahren nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte EGMR unter Verweis auf Art. 6 EMRK der Beschuldigte das Recht hat zu schweigen und nicht unter Sanktionsandrohung gezwungen werden kann, sich selbst zu beschuldigen und sich als Zulassungsbesitzer selbst als Täter einer Verwaltungsübertretung zu…
…6 EMRK abgeleitet werden würden, auch das Recht zu schweigen und sich nicht selbst beschuldigen zu müssen ("Nemo Tenetur Prinzip"). Zum Verfahren MA67-PA-**** habe die Behörde bis heute keine Information über die Einstellung des Verfahrens gemäß dem Urteil UVS Vorarlberg vom 10.06.2005…
…Organes des zuständigen Finanzamtes bedurft, den automationsunterstützt ablaufenden Vorgang anzuhalten. Auf Grund des bloßen Schweigens (zB. zu einer automationsunterstützt vorgenommenen Säumnisanmerkung) kann noch nicht auf eine stillschweigende Genehmigung geschlossen werden, zumal bloßes Schweigen grundsätzlich keinen Erklärungswert hat (vgl. Rummel in Rummel², Rz 15 z u…
…Organes des zuständigen Finanzamtes bedurft, den automationsunterstützt ablaufenden Vorgang anzuhalten. Auf Grund des bloßen Schweigens (zB. zu einer automationsunterstützt vorgenommenen Säumnisanmerkung) kann noch nicht auf eine stillschweigende Genehmigung geschlossen werden, zumal bloßes Schweigen grundsätzlich keinen Erklärungswert hat (vgl. Rummel in Rummel², Rz 15 z u…
…zweifelhaft, dass man in einem normalen österreichischen Betrieb ein derart gehäuftes Auftreten strafbarer Handlungen auf lange Sicht geheim halten könnte. Ein normaler Betrieb ist keine verbrecherische Organisation, in der ein Gesetz des Schweigens durchsetzbar ist. Nicht jeder Mitarbeiter eines Betriebes wird z.B. bereit sein…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke im Verfahren betreffend den Antrag des Kurt B*****, *****Adresse*****, Deutschland, vom 17. 10. 2016, ihm gemäß § 40 VwGVG einen Verteidiger zur Beibringung einer Begründung seiner Beschwerde vom 1. 9. 2016 gegen das Straferkenntnis des Magistrates…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 11. Juli 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kufstein Schwaz vom 8. Juni 2005 betreffend Zurücknahmeerklärung einer Berufung (§§ 85, 275 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Bw., der als Betriebsberater…
…der § 239 BAO, die Zahlung von Zinsen nicht vorsehe. Aus den Schweigen über Habenzinsen sei abzuleiten, dass das Gesetz eine abschließende Regelung getroffen habe, sodass im vorliegenden Fall eine Verpflichtung zur Zahlung von Zinsen nicht bestehen könne. Gegen diese Berufungsvorentscheidung hat die Bf. den Rechtsbehelf…
…zu leisten, allerdings steht es ihm in Ansehung des Grundsatzes "nemo tenetur se ipsum accusare" frei, sich zu dem ihm zur Last gelegten Finanzvergehen zu äußern oder zur Sache nichts auszusagen (sich "redend" oder "schweigend" zu verteidigen). Und weiters, weil es zitiert wurde, zu einem…
Zum Spannungsfeld zwischen dem Recht des Beschuldigten zu schweigen und sich nicht selbst belasten zu müssen nach Art. 6 EMRK und der Auskunftspflicht des Zulassungsbesitzers nach § 103 Abs. 2 KFG bzw. § 2 Wiener Parkometergesetz 2006 besteht Judikatur des (österreichischen) Verfassungsgerichtshofes, des (österreichischen) Verwaltungsgerichtshofes sowie des…
…sei. Wie sich jedoch aus den genannten Kommentaren zu den OECD-Musterabkommen ergibt, bedeutet das Schweigen der OECD-Musterabkommen zur Anwendbarkeit eines Progressionsvorbehalts durch den Quellenstaat nicht, dass ein solcher im nationalen Recht des Quellenstaates nicht vorgesehen werden kann. Die steuerliche Vertretung der Bf. führte…
…auch in der Berufungsentscheidung darauf nicht näher eingegangen worden ist und ebenso in der Amtsbeschwerde nicht vorgebracht wurden, ist aus dem Schweigen zur Frage der Liebhaberei zu schließen, dass diese Beurteilung des UFS im Einklang mit der Rechtsprechung des VwGH erfolgt ist und diesbezüglich keine…
…deren Ausübung kein nach außen erkennbarer behördlicher Anerkennungsakt für die Befähigung (Bescheid, Dekret, Eintragung in eine Liste) erforderlich ist, zu deren Anmeldung die Behörde also schweigen kann, fallen nicht unter diese Bestimmung. Anmeldungen solcher Erwerbstätigkeiten unterliegen auch nicht der Eingabengebühr nach § 14 TP 6 Abs…
…sich auch dadurch, dass die Finanzverwaltung selber nur nach mehreren Korrekturanläufen und Erläuterungen in der Lage sei, eine erlasskonforme Renditeberechnung durchzuführen, ganz zu Schweigen vom fehlenden Vorliegen einer bundesweit einheitlichen Vorgehens- und Berechnungsweise. Entscheidend für die Anwendung des § 2 Abs. 2a 1. TS EStG 1988…
…dürfe sie darauf hinweisen, dass ihr gemäß Art. 8 EMRK das Recht auf ein faires Verfahren zustehe. Das beinhalte auch das Recht zu schweigen. Da die Behörde gegen sie ein Verwaltungsstrafverfahren führe, werde sie von diesem Recht ab sofort solange Gebrauch machen, bis die Behörde…
…zwei Jahre nachdem die GKK den Fall offensichtlich schon abgeschlossen hatte und knappe fünf Jahre nach Eintritt der Insolvenz Forderungen, ganz zu schweigen vom Alter der Forderungen selbst. Die jüngste betreffe das Jahr 2008 und liege bald zehn Jahre zurück. Es werde um genaue Darlegung…
…Anklage zur Verteidigung verlagert werden. Zusammenfassend verletzte das Ziehen von Schlüssen in einer Situation, die nicht eindeutig einer Erklärung der Bf bedurfte, im Verfahren betreffend das Grunddelikt das Recht der Bf zu schweigen und die Unschuldsvermutung nach Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 EMRK. …
…die GKK den Fall offensichtlich schon abgeschlossen hat und knappe 5 Jahre nach der Insolvenz der [GmbH] Ihre Forderungen, ganz zu schweigen vom Alter der Forderungen selbst - die 'jüngste' betrifft das Jahr 2008, was also bald 10 Jahre her ist. Ich bitte um genaue Darlegung…
…2016, RV/7500488/2016, stelle die Einholung einer Lenkerauskunft nach § 2 Wiener Parkometergesetz in einem anhängigen Verwaltungsstrafverfahren einen Verstoß gegen das Recht, zu schweigen und sich nicht selbst zu bezichtigen, gemäß Art. 6 Abs. 1 EMRK dar. Die im gegenständlichen Verfahren als Beschuldigte geführte Bf…