…Programmen des Arbeitgebers ergeben den im Lohnzettel berücksichtigten Betrag. Dass die vorgefundenen Unterlagen unterschiedliche Beträge bei den einzelnen Arbeitnehmern ergeben ist richtig. Die Unterlagen wurden vom Arbeitgeber erstellt. Die dort vorgefundenen Beträge stellen nach Ansicht der Referentin jedenfalls Schwarzlohnzahlungen dar. Ob die Aufzeichnungen vollständig sind…
…kein anderes Personal gehabt, das mit ihr zusammen gearbeitet habe. Die Aussage wurde seitens der Berufungswerberin zur Kenntnis genommen. Über die Berufung wurde erwogen: Zur Auszahlung von Schwarzlöhnen dem Grunde nach: Im gegenständlichen Fall ist die Abgabenbehörde erster Instanz davon ausgegangen, dass die Berufungswerberin Dienstnehmer…
…o.a. Streitjahren u.a. drei tschechische Mitarbeiter (A, B und C) in seinem Restaurant beschäftigt, die neben dem „offiziellen“ Lohn auch den Lohnabgaben nicht unterworfenen „Schwarzlohn“ erhalten haben (vgl. Protokoll des LG Krems vom 29. Jänner 2009, Seite 23). Da der Bf. keine gesetzlich…
…Es sei eine Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens erfolgt. Der Arbeitgeber sei zu den Schwarzlohnzahlungen geständig (ebenso andere Dienstnehmer des Arbeitgebers) und wurden hinsichtlich der Höhe der Zahlungen Daten in den Programmen B1 und B2 vorgefunden. Das seitens des Landesgerichts angeforderte Gutachten des Sachverständigen K bestätigt das…
…Begründung in der Berufungsentscheidung RV/0888-L/08 verwiesen. Im gegenständlichen Verfahren ist strittig, ob die Umsatzzuschätzung samt der daraus resultierenden Gewinnerhöhung und verdeckten Gewinnausschüttung auf Grund der festgestellten "Schwarzlöhne" gerechtfertigt ist. Die Berufungswerberin vermeint unter Hinweis auf ihre geringen Geschäftsergebnisse in den geprüften Jahren…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung vom 6. August 1999 der Bw., vertreten durch Wirtschaftstreuhänder Dkfm. Fritz Scheidl, in 1070 Wien, Neustiftgasse 32, gegen den Bescheid vom 7. Juli 1999 des Finanzamtes für Körperschaften in Wien betreffend Haftung zur Einbehaltung und Abfuhr der…
…vom 17. Februar 1998 zur Haftung für Lohnsteuer heranzog. Die Nachversteuerung erfolgte mit einem Durchschnittssteuersatz von 25%. Zugleich wurden die auf die "Schwarzlöhne" entfallenden Dienstgeberbeiträge samt Zuschlag nachgefordert. Dagegen berief die Bw. Den in weiterer Folge im Instanzenzug ergangenen Bescheid (Berufungsentscheidung vom 22. November 1999…
…dass es die Bw. mit Bescheid vom 11. Juni 2002 zur Haftung für Lohnsteuer heranzog. Zugleich wurden die auf die Schwarzlöhne entfallenden Dienstgeberbeiträge samt Zuschlag nachgefordert. Zu den Einwendungen der Bw. in der Berufung bzw. dem Vorlageantrag führt das Finanzamt in seinem Vorlageantrag aus, dass -…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 8. Jänner 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 2. und 20. Bezirk in Wien vom 19. Dezember 2003 betreffend Haftung zur Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer, Vorschreibung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für…
…bis 2014. Dagegen brachte der Bf innerhalb verlängerter Beschwerdefrist am 21. Dezember 2018 durch seine rechtsfreundliche Vertretung Beschwerde ein. Begründend wurde im Wesentlichen vorgebracht, dass der Bf keine regelmäßigen Schwarzlohnzahlungen, sondern unregelmäßig, durchschnittlich zwei bis dreimal im Jahr, Bonuszahlungen in stark schwankender Höhe erhalten habe…
…Januar 2011 zustehenden Löhne für die geleistete Arbeitszeit ausbezahlt worden. Dem Beschwerdeführer sei nicht bekannt, ob Herr A seinen damaligen Mitarbeitern Schwarzlöhne bezahlt habe. Er gehe davon aus, dass sich derartige Unterstellungen (des Finanzamtes) nicht wiederholen würden. Für das Jahr 2012 erstellte das Finanzamt am…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 21. Juni 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20 vom 19. Mai 2004 betreffend Haftung zur Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer (LSt), Vorschreibung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) und des…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bwin. , vom 29. März 2006, gegen die Bescheide des Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 28. Februar 2006, betreffend die Festsetzung von Lohnsteuer gemäß § 202 BAO für den Zeitraum vom 1. Mai 2004 bis 30. April 2005…
…Generalprävention, da Finanzvergehen wie die der Beschuldigten, welche unter Negierung ihrer abgabenrechtlichten Pflichten jahrelang in Zusammenhang mit einem von ihr geleiteten Teilbetrieb umfangreiche Schwarzumsätze tätigte und Schwarzlöhne auszahlte, in ihrer Gesamtheit als durchaus eine budgetäre Wirkung habende Verfehlungen mit empfindlicher Sanktion zu bedenken sind, welche…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Lennart Binder, Rechtsanwalt, 1140 Wien, Hadikgasse 104, vom 14. April 2003 gegen die Haftungs- und Abgabenbescheide des Finanzamtes für den 4., 5. und 10. Bezirk vom 11. März 2003 betreffend Haftung zur…
…Prüfungsorgans ua. dadurch, dass es die Bw. mit angefochtenem Bescheid zur Haftung für Lohnsteuer heranzog. Zugleich wurde der auf die "Schwarzlöhne" entfallende Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag nachgefordert. Dagegen berief die Bw. Gemäß § 289 Abs. 1 BAO kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz, wenn eine Berufung weder zurückzuweisen (§…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. RI über die Beschwerde vom 22.3.2017 des Herrn VN Bf, vertreten durch Herrn Mag. Michal Slany, Rechtsanwalt in 1070 Wien, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12x vom 15.3.2017 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des Bf., über die Beschwerde vom 3.2.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Graz-Umgebung vom 16.1.2017 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2011 zu Recht erkannt: Die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. A in der Beschwerdesache B, Bergbahnstraße 8/4, D, gegen den Bescheid des Finanzamtes G mit Ausfertigungsdatum 5.6.2007, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2005 zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
…den von der XY-GmbH gelegten Rechnungen handle es sich um Scheinfakturen, da eine XY-GmbH im Zeitpunkt der Rechnungslegung nicht existiert habe. Die genannten Rechnungen seien die Nettobeträge zur Abdeckung von Schwarzlohnaufwendungen des Bw. gewesen. Anmerkung: bei der Ermittlung der Höhe der Lohnabgaben (Ermittlung…