…Schulbesuch" darauf verwiesen, dass auf Grund des Alters der beiden Kinder im hier relevanten Zeitraum noch keine Schulpflicht gegeben war und demnach diesen Ermittlungsergebnissen der Abgabenbehörde erster Instanz keine schlüssige Aussagekraft bezüglich einer Beurteilung des ständigen Aufenthalts der Kinder zukommen kann. Auch unter Bezugnahme auf…
…der durch den Umstand verstärkt worden sei, dass seine Tochter mittlerweile schulpflichtig geworden sei und seine Frau nur deshalb nicht berufstätig sei, weil er (Bw.) und seine Gattin die Betreuung der Tochter nicht in fremde Hände legen könnten und wollten. Über die Berufung wurde erwogen…
…zu spät. Der Beginn der Entsendung Ende August 2009 kam unerwartet für den Bf und seine Familie, sodass der Bf vorausreisen musste und der Familiennachzug wegen der Schulpflicht erst organisiert werden musste. Der Familiennachzug iVm dem Schulwechsel konnte mit Jänner 2010 organisiert werden, sodass vom…
…08.77 geschieden: seit …10/2008 Beruf: Arbeitssuchend Ich erhalte derzeit Familienbeihilfe für folgende Kinder: (Sohn der Bf.); Geburtsdatum: …08.02 Schulpflicht; Das Kind wohnt ständig bei mir: ja Für nachstehendes Kind beantrage ich die Familienbeihilfe: x Zuerkennung wegen erheblicher Behinderung ab: 5…
…Die Kinder A (geb. 1.1.1111) und B (geb. 2.2.2222) lebten bis zur Beendigung ihrer in Österreich absolvierten Schulpflicht ebenfalls im Bundesgebiet. Seit dem Schuljahr 2011/2012 (somit ab September 2011) besucht A das Sportgymnasium in Oradea (Rumänien), B besuchte dort seit…
…der Familienbeihilfe für das Kind XY für die Zeit ab Oktober 2012, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der im Wesentlichen nach Absolvierung der Schulpflicht berufstätige Sohn der Berufungswerberin hat am 28. August 2012 mit dem außerordentlichen Studium B 992 830 "Universitätslehrgang für…
…meiner unterhaltspflichtigen Tochter, AW, am 1987, ergab sich eine Schulpflicht erst ab dem 7. Lebensjahr für den Eintritt in die Volksschule, wodurch nach erfolgreicher Absolvierung der Volks- und Hauptschule sowie der Oberstufe des Gymnasiums X in Mindestdauer das Studium erst im 19. Lebensjahr begonnen werden…
…erstellt: Fach/Ärztliches Sachverständigengutachten Betr.: KoF. Vers.Nr.: 1234 Untersuchung am: 2010-11-25 09:30 im Bundessozialamt Niederösterreich Identität nachgewiesen durch: Ausweis Anamnese: Frau Ko wurde in Ungarn geboren. Sie absolvierte ihre 9 Jahre Schulpflicht ebenfalls in Ungarn. Hiernach hat sie keinen Beruf erlernt…
…bezeichnet, trotz Vorliegens der Schulpflicht im Schuljahr 2008/2009 in Österreich nicht die Schule besucht hat. Der Sohn VN_Kd1 hat in den Schuljahren 2005/2006 und 2006/2007 die Schule in Serbien besucht. Das Finanzamt forderte jeweils mit Bescheid die Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag…
…in Wien und hat um Asyl angesucht, wobei das Asylverfahren bis dato noch nicht abgeschlossen ist. Ihre Kinder gehen in Österreich ihrer Schulpflicht nach. Die Bw. und ihre Kinder sind Staatsbürger von Serbien und Montenegro. Mit Anträgen vom 15. Jänner 2007 ersuchte die Bw. um…
…Adaptierungen gemäß den landesspezifischen Bestimmungen) unterrichtet wird. Unter Kindergärten sind - unabhängig von den unterschiedlichen Definitionen in den Landesgesetzen - Kinderbetreuungseinrichtungen bis zum Eintritt der Schulpflicht zu verstehen. Zuwendungen an diese Einrichtungen durch Betriebe gewerblicher Art und/oder Körperschaften, die mit einer Gemeinde oder einem Gemeindeverband wirtschaftlich…
…3 Z 1 EStG 1988mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat, mit dem eine umfassende Amtshilfe besteht; Öffentliche Kindergärten (Kinderbetreuungseinrichtungen bis zum Eintritt der Schulpflicht) und Schulen (im Sinne des Art. 14 Abs. 6 B-VG) im Rahmen ihrer Teilrechtsfähigkeit bzw…
…Dies sei der Schulpflicht ihres minderjährigen Sohnes und des bestehenden Besuchsrechtes ihres ehemaligen Ehegatten sowie ihrer jeweiligen Berufstätigkeiten geschuldet. Am ***13*** legte das Finanzamt die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor und beantragte die Beschwerde als unbegründet abzuweisen. Mit Beschluss vom ***14*** forderte das Bundesfinanzgericht…
…vorliegt, die die Wertigkeit einer geistigen Behinderung erreicht. Diese primäre Leistungsreduktion bestehe also seit Geburt. Die Bf. habe in Konsequenz ab Einschulung die Sonderschule besucht und habe nach Ende der Schulpflicht aufgrund der primären Leistungsreduktion vor allem in den Teilbereichen Realitätsanpassung, Kritikfähigkeit, Zahlenverständnis, komplexere Rechnungen…
…da unsere Kinder noch nicht schulpflichtig waren. Aufgrund der Schulpflicht unseres Sohnes ***7*** zog ich mit beiden Kindern mit September 2017 zurück an unseren österreichischen Wohnsitz und bin seitdem mit beiden Kindern in Österreich aufhältig. Nunmehr wurde mir der Rückforderungsbescheid vom 19.6.2023 elektronisch…
…des Unterrichts bleibt der Rsp des OGH zufolge auch dann hoheitliche Tätigkeit, wenn keine Schulpflicht mehr besteht und eine (höhere) Schule (oder Universität) freiwillig und ohne Androhung von Zwang besucht wird (vgl OGH 22.10.2015, 1 Ob 183/15s). Hoheitlich ausgeübt wird allerdings nicht…
…der Schwester, der Bf habe in der Hauptschule drei Jahre lang dieselbe Stufe besucht (Anm BFG: zwei Jahre davon außerhalb der gesetzlichen Schulpflicht) und sei in vielen Fächern (Anm BFG: vor allem in den sog Hauptgegenständen und den bedeutenden Nebenfächern) nicht beurteilt worden, sei nicht…
…dem Schuljahr 2021/22 ist OM Schüler der C-Schule Ort D. Die bestehende Schulpflicht machte jedenfalls einen überwiegenden Aufenthalt des minderjährigen Sohnes (und damit auch der ihn betreuenden Bf.) im Inland notwendig. Die Bf. beantragte für den minderjährigen Sohn OM im Inland die Familienbeihilfe…
…2019 und im Dezember 2019 in Österreich aufhältig gewesen. Die Heimaturlaube wären einerseits durch den Entsendeauftrag andererseits durch die Schulpflicht der Kinder auf die Ferienzeiten beschränkt. Auch in den Zeiten davor hätte die Bf jede Möglichkeit genutzt, um mit den Kindern in Österreich zu sein…
…bzw. ***13*** bei der Großmutter ***3*** in ***4*** und im Anschluss daran ab ***5*** in ***6*** gemeldet waren. Mit Ergänzungsauftrag vom 07.03.2017 wurde die Bf aufgefordert nachstehende Unterlagen vorzulegen: "Kindergartenbestätigung vom Kind ab 2008 Schulbestätigung vom Kind ab Schulpflicht (Schuljahr 2009/2010 bzw…