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UFSW RV/0368-W/09Gehört die Versicherungssteuer zu jenen Abgaben, von denen eine sachliche Befreiung in § 50 Abs. 2 Bundesbahngesetz 1992 vorgesehen ist?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.08.2010Teil 1/2

… 31 Bundesbahngesetz 5.3. Inhalt des Begriffes "Aufgaben" 5.3.1. Die "Schieneninfrastruktur" in der deutschen Literatur über Eisenbahningenieurswesen 5.3.2. Die Tätigkeiten der ÖBB-Infrastruktur Bau AG laut Geschäftsberichten der ÖBB (www.oebb.at) 5.4. Der Abschluss eines Versicherungsvertrages ist keine ausdrücklich…

UFSW RV/0368-W/09Gehört die Versicherungssteuer zu jenen Abgaben, von denen eine sachliche Befreiung in § 50 Abs. 2 Bundesbahngesetz 1992 vorgesehen ist?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.08.2010Teil 2/2

…des § 9 Bundesfinanzierungsgesetz vorgenommene Gebührenbefreiung hat der Gesetzgeber mit dem Zweck geschaffen, eine steuerliche Gleichstellung mit der Schieneninfrastrukturfinanzierungs- GmbH zu bewirken....Er hat dabei aber nach dem ausdrücklichen Wortlaut ....unzweifelhaft eine so genannte sachliche Gebührenbefreiung angeordnet, weil sie nicht eine bestimmte physische oder juristische Person…

UFSW RV/1491-W/04Verstößt die Erhebung einer Rechtsgebühr nach § 33 TP 5 GebG gegen Gemeinschaftsrecht, insbesondere gegen Art. 33 der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie 77/388/EWG?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.06.2006

…angefochtene Bescheid insofern abgeändert, als die Gebühr gemäß § 33 TP 5 GebG für den Vertrag über die Nutzung der Schieneninfrastruktur der ÖBB vom 13. Dezember 2002 - angezeigt beim Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien zu ErfNr.xxx.xx1/2003 - samt Zugtrassenvereinbarungen vom 19. Dezember 2002 …

UFSW RV/1245-W/12Infrastrukturnutzungsvertrag und Zugtrassenvereinbarung ohne Anschluss eines Verzeichnisses von konkreten Zugtrassen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.12.2012Teil 1/2

…1957 in der jeweils geltenden Fassung, gestattet die X-AG dem EVU die Nutzung der Schieneninfrastruktur entsprechend dem in der jeweiligen Zugtrassenvereinbarung festgelegten Umfang und erbringt die in diesem Vertrag und seinen Anlagen sowie in der jeweiligen Zugtrassenvereinbarung festgelegten Leistungen. 3. Leistungen des EVU Sämtliche…

UFSW RV/1922-W/051. Liegt in der Nutzungsüberlassung von Fernsehrechten, Rundfunkübertragungsrechten, Rechten für Tonträgeraufnahmen, Rechten zur Verwertung über Internet Online Dienste, Rechten im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art, sowie von Rechten zu Merchandising ein gebührenrechtlicher Bestandvertrag? (hier: keine Markennutzungsrechte) 2. Ist der Vertrag unwiksam, obwohl das geleistete Entgelt nicht zurückgefordert wurde. (Abweisung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2012Teil 2/2

…Schaukästen oder zukünftige Sachen (VwGH 2.4.1990, 89/15/0147). Ein "Infrastrukturnutzungsvertrag" mit dem die Österreichischen Bundesbahnen einem anderen Eisenbahnunternehmen die Nutzung ihrer Schieneninfrastruktur gestatten ist ein gebührenrechtlicher Bestandvertrag (UFS 28.6.2006, RV/1491-W/04). Da Gegenstand des Bestandvertrages unverbrauchbare Sachen sind…

EStR 2000 Rz 3801–38109.2 Investitionsfreibetrag (§ 11 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Öko-IFB steht danach für Wirtschaftsgüter zu, die der Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene dienen und für die durch die zuständige Förderstelle - die Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH (SCHIG) - eine Förderung nach den einschlägigen Förderprogrammen des Bundes gewährt wird. Als solche kommen das Programm für die…

GK-05002. Güterbeförderungsgesetz 1995 (einschließlich CEMT)
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…erforderliche Reparaturen oder Wartungsarbeiten an Lok oder Waggons; Gebrechen, erforderliche Reparaturen, Wartungsarbeiten oder Bauarbeiten an der Schieneninfrastruktur, tatsächlich stattfindende Streiks oder Naturkatastrophen und Elementarereignissen (Lawinen, Schneeverwehungen, Steinschlag, Muren etc.) an der Fahrt gehindert ist. Diese Bescheinigungen sind ausschließlich gemeinsam mit der Buchungsbestätigung für den jeweiligen…

BFG RV/7103260/2019§ 50 Abs 2 Bundesbahngesetz - GrESt Befreiung nur für Grundstückserwerbe durch die ÖBB-Infra nicht aber bei einem Verkauf von der ÖBB-Infra
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.09.2024

…leisten und würde daher entsprechend auf den Grundpreis umgelegt werden. Mit Rücksicht darauf, dass ein solcher Kauf im öffentlichen Interesse zur Errichtung einer Schieneninfrastruktur erfolgt (z.B. Straßenunterführung statt Eisenbahnkreuzung zur Hebung der Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs), ist diese spezielle Abgabenbefreiung gerechtfertigt." Einer Auslegung…

BFG RV/7101538/2013Vergebührung einer Windkraftanlage auf einem Grundstück als Dienstbarkeitsvertrag gemäß § 33 TP 9 GebG 1957 und nicht als Bestandvertrag gemäß § 33 TP 5 GebG 1957
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.01.2019

…ist die gegenständliche vertragliche Vereinbarung richtigerweise als Dienstrechtsvertrag bezeichnet und vergebührt worden. Anders gelagert wäre es etwa bei einer Berechtigung, auf Grund eines Infrastrukturnutzungsvertrages samt Zugtrassenvereinbarung bestimmte Bereiche der Schieneninfrastruktur der ÖBB für einen bestimmten Zeitraum gegen Entgelt zu nutzen. Dies würde einen Bestandvertrag darstellen…

BFG RV/7100308/2012Zuwendung von Aktienanteilen durch den Stifter unterliegt der Schenkungssteuer 1. Keine Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben 2. Schätzung des gemeinen Wertes in Anlehnung an das Wiener Verfahren 3. Das dem Stifter eingeräumte Fruchtgenussrecht ist als auf unbestimmte Dauer eingeräumt anzusehen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.06.2016Teil 1/2

…Berücksichtigung der genannten weiteren 236 Mio lt. Strafurteil würde- sofern diese überhaupt zum 31.12.2002 bestanden haben- eine Doppelerfassung vorgenommen werden Die lt. OeNB-Bericht aufgedeckten stillen Reserven im Betrage von € 534 Mio würden sich sich wie folgt zusammensetzen: 1) Schieneninfrastruktur, Darlehen, ÖiAG…

UFSW RV/1245-W/12Infrastrukturnutzungsvertrag und Zugtrassenvereinbarung ohne Anschluss eines Verzeichnisses von konkreten Zugtrassen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.12.2012Teil 2/2

…Eisenbahninfrastrukturunternehmen (§ 62 Abs. 1 EisbG). Durch § 58 EisbG wird Folgendes festgelegt: "(1) Das Eisenbahninfrastrukturunternehmen hat unter Ausschluss jeglicher Diskriminierung Zugangsberechtigten zwecks Zuganges zur Schieneninfrastruktur über diesen Zugang hinaus folgende Leistungen als Mindestzugangspaket zur Verfügung zu stellen: 1. die Nutzung von Weichen und Abzweigungen; 2. die…

UFSW RV/1925-W/051. Liegt in der Nutzungsüberlassung von Fernseh- und Rundfunkübertragungsrechten, von Rechten für Tonträger-Aufnahmen, zur Verwertung über Internet Online-Dienste, im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art, sowie von Rechten zum Merchandising ein gebührenrechtlicher Bestandvertrag? (50 Monate) 2. Ist der Vertrag unwirksam, obwohl das geleistete Entgelt nicht zurückgefordert wurde?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2012Teil 2/2

…Schaukästen oder zukünftige Sachen (VwGH 2.4.1990, 89/15/0147). Ein "Infrastrukturnutzungsvertrag" mit dem die Österreichischen Bundesbahnen einem anderen Eisenbahnunternehmen die Nutzung ihrer Schieneninfrastruktur gestatten ist ein gebührenrechtlicher Bestandvertrag (UFS 28.6.2006, RV/1491-W/04). Da Gegenstand des Bestandvertrages unverbrauchbare Sachen sind…

UFSW RV/1924-W/051. Liegt in der Nutzungsüberlassung von Fernseh- und Rundfunkübertragungsrechten, von Rechten für Tonträger-Aufnahmen, zur Verwertung über Internet Online-Dienste, im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art, sowie von Rechten zum Merchandising ein gebührenrechtlicher Bestandvertrag? 2. Ist der Vertrag unwirksam, obwohl das geleistete Entgelt nicht zurückgefordert wurde? (Umsatzsteuer)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2012Teil 2/2

…Schaukästen oder zukünftige Sachen (VwGH 2.4.1990, 89/15/0147). Ein "Infrastrukturnutzungsvertrag" mit dem die Österreichischen Bundesbahnen einem anderen Eisenbahnunternehmen die Nutzung ihrer Schieneninfrastruktur gestatten ist ein gebührenrechtlicher Bestandvertrag (UFS 28.6.2006, RV/1491-W/04). Da Gegenstand des Bestandvertrages unverbrauchbare Sachen sind…

UFSW RV/1817-W/051. Liegt in der Nutzungsüberlassung von Fernseh- und Rundfunkübertragungsrechten, von Rechten für Tonträger- Aufnahmen, zur Verwertung über Internet Online Dienste, im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art, sowie von Rechten zum Merchandising ein gebührenrechtlicher Bestandvertrag vor? 2. § 26 GebG im Fall der Erhöhung des Entgelts? 3. Ist der Vertrag unwirksam, obwohl das geleistete Entgelt nicht zurückgefordert wurde?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2012Teil 2/2

…Schaukästen oder zukünftige Sachen (VwGH 2.4.1990, 89/15/0147). Ein "Infrastrukturnutzungsvertrag" mit dem die Österreichischen Bundesbahnen einem anderen Eisenbahnunternehmen die Nutzung ihrer Schieneninfrastruktur gestatten ist ein gebührenrechtlicher Bestandvertrag (UFS 28.6.2006, RV/1491-W/04). Da Gegenstand des Bestandvertrages unverbrauchbare Sachen sind…

UFSW RV/1810-W/051. Liegt in der Nutzungsüberlassung von Fernseh- und Rundfunkübertragungsrechten, von Rechten für Tonträger-Aufnahmen, zur Verwertung über Internet Online-Dienste, im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art, sowie von Rechten zum Merchandising ein gebührenrechtlicher Bestandvertrag? 2. Ist der Vertrag unwirksam, obwohl das geleistete Entgelt nicht zurückgefordert wurde?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2012Teil 2/2

…Schaukästen oder zukünftige Sachen (VwGH 2.4.1990, 89/15/0147). Ein "Infrastrukturnutzungsvertrag" mit dem die Österreichischen Bundesbahnen einem anderen Eisenbahnunternehmen die Nutzung ihrer Schieneninfrastruktur gestatten ist ein gebührenrechtlicher Bestandvertrag (UFS 28.6.2006, RV/1491-W/04). Da Gegenstand des Bestandvertrages unverbrauchbare Sachen sind…

UFSW RV/1809-W/051. Liegt in der Nutzungsüberlassung von Fernseh- und Rundfunkübertragungsrechten, von Rechten für Tonträger-Aufnahmen, zur Verwertung über Internet Online-Dienste, im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art, sowie von Rechten zum Merchandising ein gebührenrechtlicher Bestandvertrag vor? 2. § 26 GebG im Fall der Erhöhung des Entgelts? 3. Ist der Vertrag unwirksam, obwohl das geleistete Entgelt nicht zurückgefordert wurde?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2012Teil 2/2

…Schaukästen oder zukünftige Sachen (VwGH 2.4.1990, 89/15/0147). Ein "Infrastrukturnutzungsvertrag" mit dem die Österreichischen Bundesbahnen einem anderen Eisenbahnunternehmen die Nutzung ihrer Schieneninfrastruktur gestatten ist ein gebührenrechtlicher Bestandvertrag (UFS 28.6.2006, RV/1491-W/04). Da Gegenstand des Bestandvertrages unverbrauchbare Sachen sind…

UFSL RV/0914-L/04Gesellschaftsteuerpflicht von Finanzzuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz, wenn die zuschussleistende Gebietskörperschaft an der zuschussempfangenden Kapitalgesellschaft beteiligt ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.04.2009Teil 1/2

…1 Privatbahngesetz 2004 zu verweisen, wonach die Leistung von Finanzierungsbeiträgen zur Schieneninfrastruktur durch Gebietskörperschaften, die an einem eine Privatbahn betreibenden Eisenbahnunternehmen beteiligt sind, keine Gesellschaftsteuerpflicht auslöst. Dem Gesetzgeber waren offenbar die Schwierigkeiten der Finanzierung von Investitionen in die Schieneninfrastruktur bewusst, es war ihm aber auch…

UFSW RV/1730-W/03Rechtsbezeugende Urkunde über einen Kreditvertrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.12.2006

…XX. GP, wonach mit § 9 Bundesfinanzierungsgesetz eine steuerliche Gleichstellung mit der Schieneninfrastrukturfinanzierungs-GmbH herbeigeführt werden solle, und leitet daraus ab, dass demnach die "Hingabe" der Finanzierungsmittel und nicht die Aufnahme von Darlehen und Krediten gebührenfrei sei. Über die Berufung wurde erwogen: Ungeachtet der Frage, ob…

UFSW RV/1729-W/03Rechtsbezeugende Urkunde über einen Kreditvertrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.12.2006

…XX. GP, wonach mit § 9 Bundesfinanzierungsgesetz eine steuerliche Gleichstellung mit der Schieneninfrastrukturfinanzierungs-GmbH herbeigeführt werden solle, und leitet daraus ab, dass demnach die "Hingabe" der Finanzierungsmittel und nicht die Aufnahme von Darlehen und Krediten gebührenfrei sei. Über die Berufung wurde erwogen: Ungeachtet der Frage, ob…