…dass die Bw. das Haus tatsächlich selbst errichtet hatten und dass Schenkungsgegenstand somit nur das nackte Grundstück war. Zur Feststellung des Einheitswertes für das bloße Grundstück gab das Finanzamt Mistelbach einen Hilfswert von S 175,5 (das entspricht € 12,75)/m2 bekannt. Mit Berufungsvorentscheidung…
… 12 Abs. 1 Z 2 ErbStG entsteht die Steuerschuld bei Schenkungen unter Lebenden mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung. Bei einer Schenkung von Geld zum Erwerb einer Sache ist für die Frage des Schenkungsgegenstandes entscheidend, ob nach dem Parteiwillen der Geldbetrag oder mittelbar die…
…und nicht die Geldzuwendung als zugewendet anzusehen. Maßgeblich für die Annahme einer mittelbaren Schenkung ist dabei, dass der Beschenkte keine Dispositionsmöglichkeit über das Geld hat. Für die Bestimmung des Schenkungsgegenstandes ist somit nicht die Schenkungsabrede, sondern die Zuwendung selbst entscheidend (vgl. Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern…
…Grundstücksschenkung vor, da der gesamte Geldbetrag mit einer bestimmten Zweckwidmung zugewendet worden sei. Bei der Berechnung der Schenkungssteuer sei im Falle einer Geldzuwendung zum Erwerb einer Sache für die Frage des Schenkungsgegenstandes entscheidend, ob nach dem Parteiwillen der Geldbetrag oder mittelbar die Sache, die mit…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerden des ***1*** ***2***, ***3***, ***4***, zunächst vertreten durch LMG Lechner / Max / Graber Steuerberatungsgesellschaft m. b. H., 2512 Oeynhausen, Sochorgasse 3, nunmehr vertreten durch Dr. Schnabl und Partner OG, Steuerberatungsgesellschaft…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch betreffend Schenkungssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Ernst&Young Stb- u. WP GmbH, 1220 Wien, vom 19. Juni 2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 21. Mai 2012 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Ernst&Young Stb- u. WP GmbH, 1220 Wien, vom 19. Juni 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 15. Mai 2012 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO…
…geschenkt sein soll. Darüber hinaus kommt es jedoch auch darauf an, wie sich die Vermögensvermehrung beim Bedachten im Zeitpunkt der Zuwendung tatsächlich und rechtlich darstellt. Für die Bestimmung des Schenkungsgegenstandes ist nicht primär die Schenkungsabrede, sondern die Zuwendung selbst entscheidend. Es kommt ausschließlich darauf an…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck, vertreten durch AR Monika Huber, betreffend Schenkungssteuer vom 9. März 1999 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und die im Betrag von S 7.762 (nunmehr € 564,09…
… 3 Abs. 1 Z 1 ErbStG 1955 gilt als Schenkung im obigen Sinne auch jede Schenkung nach bürgerlichem Recht. Unstrittig liegen auf Grund der vorliegenden Übergabeverträge Schenkungen vor. Strittig ist lediglich die Bewertung der einzelnen Schenkungsgegenstände, somit der Ansatz in der Bemessungsgrundlage. KG-Anteil Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vom 10. Mai 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 10. April 2007 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Schenkungssteuer wird festgesetzt mit € 1.708,15. Entscheidungsgründe…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Udo Wisiak, Notar, 8010 Graz, Landhausgasse 12/II, vom 12. Juli 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 22. Juni 2006 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der…
…R 50/88, BStBl 1991 II S. 32). Wenn aber der offenkundige Sachverhalt die Verwirklichung des erklärten Willens der Parteien eindeutig nicht mehr zulässt, kann dieser bei der Frage des Schenkungsgegenstandes nicht beachtet werden (VwGH wie vor 23.9.1985, 85/15/0171; 24.5…
…Rz 1 zu § 938 ABGB aus, bei einer Schenkung von Geld zum Erwerb einer Sache sei für die Frage des Schenkungsgegenstandes entscheidend, ob nach dem Parteiwillen der Geldbetrag oder mittelbar die Sache, die mit dem Betrag erworben werden soll, Gegenstand der Schenkung sein sollte. Wird…
Ebenso sei im Übrigen die auf Seite 2 der Stellungnahme des Finanzamtes angeführte Literaturstelle aus dem Umgründungssteuerleitfaden zu verstehen, wo bei einem Verkehrswertzusammenschluss in der Variante Quotenverschiebung davon gesprochen werde, dass zur Vermeidung der steuerpflichtigen Verschiebung von stillen Reserven inklusive Firmenwert diese Quotenverschiebung durch Ergänzungsbilanzen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat am 24. Jänner 2008 durch die Vorsitzende Dr. Bavenek-Weber und die weiteren Mitglieder HR Mag. Ilse Rauhofer (§ 270 Abs. 1 Z. 4 BAO), Dkfm. Dr. Peter Bernert und Mag. Marion Ibetsberger über die Berufung der W , Z1.5, Z2…
…Parteien von Bedeutung, wobei aber dann, wenn der offenkundige Sachverhalt eindeutig die Verwirklichung des erklärten Willens der Parteien rechtlich nicht zulässt, dieser bei der Frage des Schenkungsgegenstandes nicht beachtet werden kann (VwGH 23.9.1985, 85/15/0171; VwGH 24.5.1991, 89/16/0068…
…Schenkungssteuer unterliegenden Schenkung diejenige Sache, die nach dem übereinstimmenden Willen der Parteien geschenkt sein soll. Bei einer Schenkung von Geld zum Erwerb einer Sache sei für die Frage des Schenkungsgegenstandes entscheidend, ob nach dem Parteiwillen der Geldbetrag oder mittelbar die Sache, die mit dem Betrag…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., inG, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 14. Juni 2002, ErfNr. xxx, StNr. yyy betreffend Schenkungssteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und der angefochtene Bescheid abgeändert und die…