…der Bw. als verantwortlicher Geschäftsführer mit den von ihm abgegebenen Umsatzsteuervoranmeldungen ein Guthaben von insgesamt € 22.868,96 geltend gemacht hatte, was zu einer bescheidmäßigen Umsatzsteuernachforderung in Höhe von € 22.865,47 führte. Diese Umsatzsteuernachforderung entstand deswegen, da im Rahmen der Schätzung der…
…in der Folge ein Antrag auf Fristverlängerung abgewiesen, am 17. Oktober 2008 eine Erinnerung verschickt, am 10. November 2008 eine Zwangsstrafe angedroht, am 9. Dezember 2008 eine Zwangsstrafe von € 200,00 festgesetzt und am 13. Jänner 2009 wegen Nichtabgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung eine Schätzung der…
…Bw. im Rahmen der gegenständlichen Berufung eine Umsatzsteuerverkürzung 2005 in Höhe von € 139,26 ein, jedoch ist insoweit ein Vorsatz hinsichtlich einer Umsatzsteuerverkürzung (ebenso wie für 2004) deswegen nicht erweisbar, weil die Schätzung der Umsatzsteuervorauszahlungen und der Jahresumsatzsteuer 2005 in jeweils selber Höhe erfolgte…
…die sachliche Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. Die Abgabenbehörde war nach § 184 BAO zur Schätzung der Jahresumsatzsteuerzahllast 2002 berechtigt. Der objektive Tatverdacht wurde jedoch zu Gunsten des Bf. ohnehin mit der Höhe der selbst einbekannten nicht fristgerecht gemeldeten oder entrichteten Zahllast…
…1 FinStrG hinsichtlich der Jahresumsatzsteuer erfüllt hat (VwGH 22.9.2005, 2001/14/0082, ÖStZB 2006/342, 427). Daraus ist jedoch abzuleiten, dass aufgrund des Akteninhaltes für einen Verdacht einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs.1 FinStrG hinsichtlich der Umsatzsteuer 2003 keine Hindernisse entgegen gestanden sind…
…der Schätzung. Eine Abgabenhinterziehung kann nur dann angenommen werden, wenn sich nach entsprechender Auseinandersetzung mit dem Vorbringen des Beschuldigten sagen lässt, dass seine Verantwortung nach menschlichem Ermessen nicht richtig sein kann (VwGH 22.02.1996, 93/15/0194). Anders als im Abgabenverfahren, in dem der…
…Die vom Finanzamt vorgenommene Schätzung und Vorschreibung einer Umsatzsteuer in Höhe von 62.280,00 S (= 4.526,06 €) wird auch in zweiter Instanz bestätigt. Dieser Berufungspunkt war daher abzuweisen. 2. Verspätungszuschlag betreffend Umsatzsteuer 1998: Aufgrund der Nichtabgabe der Umsatzsteuererklärungen für das Jahr…
…Darauf, ob die Umsatzsteuer letztlich im Wege einer Schätzung oder infolge verspäteter Voranmeldung bescheidmäßig festgesetzt werden kann, kommt es nicht an. Die Strafbarkeit einer Abgabenhinterziehung im Sinne des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG ist dann ausgeschlossen, wenn einer Bestrafung infolge der nachfolgenden Abgabenhinterziehung nach …
…kann den Versuch einer Verkürzung der Jahresumsatzsteuer darstellen. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (z.B. VwGH 30.1.2001, 2000/14/0109) ist die Strafbarkeit einer Abgabenhinterziehung im Sinne des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG ausgeschlossen, wenn der Strafbarkeit infolge der nachfolgenden Abgabenhinterziehung nach …
…a FinStrG für Juni, August bis November 1995 eine absolute Verjährung der Strafbarkeit eingetreten. Dem Veranlagungsakt ist zu entnehmen, dass dem Sachbearbeiter im Veranlagungsverfahren anlässlich der erforderlichen Schätzung der Jahresumsatzsteuer für 1996 gemäß § 184 BAO am 29. September 1998 offenkundig die von E in den…
…Die Bemessungsgrundlagen hätten daher im Schätzungswege ermittelt werden müssen, wobei sich die Schätzungen an den Abgabenerklärungen der Vorjahre orientiert hätten. Dies habe zunächst am 8. Oktober 2007 zur Einleitung eines Finanzstrafverfahrens geführt. Auch für die Folgejahre 2005 und 2006 seien weder Umsatzsteuervorauszahlungen entrichtet noch Umsatzsteuervoranmeldungen…
…die Nichtabgabe der jeweiligen Umsatzsteuerjahreserklärung eine keinesfalls zu niedrige Schätzung der Jahresumsatzsteuerschuld durch das Finanzamt und keine Umsatzsteuerverkürzung zur Folge haben würde. Subjektive Voraussetzung für das Vorliegen einer versuchten Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG in Verbindung mit § 13 FinStrG durch Nichtabgabe der Jahressteuererklärungen ist…
…wogegen die Schätzung der Jahressteuer mit 200.000,00 S offensichtlich unter Beachtung des Umsatzsteuervorsolls des Jahres 1999 in Höhe von 169.652,00 S und nicht in Anlehnung an die monatlichen Beträge des Jahres 2000 erfolgte. Die für das Jahr 2002 geschätzte Jahresumsatzsteuer wurde…
…11.3.2021 (16.3.2021) festgehalten sind. Ansprechpartner der Prüferin war bei dieser Prüfung der Masseverwalter. "Tz. 1 Schätzung Sachverhaltsdarstellung: Frau ***Bf1*** betreibt seit Juli 2018 das Gewerbe Kosmetikstudio und Handel mit Pflegeprodukten. Im ersten Jahr 2018 gibt es dazu 4 Geschäftslokale (***6***, ***7***…
…die Einkünfte aus Gewerbebetrieb unvollständig erklärt worden seien, und für das Veranlagungsjahr 2011 in den eingereichten Umsatzsteuervoranmeldungen Umsätze verheimlicht und die Einreichung der USt-Jahreserklärung unterlassen habe mit dem Ziel, [eine entsprechend zu niedrige Festsetzung der Jahresumsatzsteuer zu erreichen,] und hiedurch Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs…
…hatte, ging die Abgabenbehörde am 7. Mai 2010 mit Schätzung der Bemessungsgrundlagen vor. Die Einkommensteuerveranlagung führte zu einer Nachforderung von 41.585,00 €, die Umsatzsteuerveranlagung zu einer Restschuld im Vergleich zu den eingereichten Voranmeldungen von 8.089,21 €. Mit Bescheid vom 15. Juni…
…deren Ergebnisse im Bericht vom 26.2.2009 dokumentiert sind. Basis der Schätzung bei der Lohnsteuerprüfung waren zwei Kontrollmitteilungen über Ausgangsrechnungen vom 30.11. und 30.12.2007, die in der Folge auch zu Umsatzzuschätzungen geführt haben. Laut Ausgangsrechnung vom 30.11.2007 war Leistungszeitraum…
…dass bei Nichteinreichung einer Jahresumsatzsteuererklärung eine Jahresschätzung geringer ausfallen würde als die für das Vorjahr selbst mittels Voranmeldungen einbekannte Zahllast. Für das Jahr 2006 wird man demnach maximal eine Verkürzungsmöglichkeit hinsichtlich der Jahresumsatzsteuer in dem den Betrag von (gerundet, wie bei Schätzungen üblich) € 26…
…weil der Bw. aufgrund der angedrohten Schätzungen nicht davon ausgegangen ist, dass die Nichtabgabe der Umsatzsteuererklärungen 2002 und 2003 eine zu geringe Abgabenfestsetzung zur Folge haben würde. Eine versuchte Hinterziehung der Jahresumsatzsteuer gemäß §§ 13, 33 Abs. 1 FinStrG liegt daher nicht vor. Dass der Bw…
…Schätzung. Eine Abgabenhinterziehung kann nur dann angenommen werden, wenn sich nach entsprechender Auseinandersetzung mit dem Vorbringen des Beschuldigten sagen lässt, dass seine Verantwortung nach menschlichem Ermessen nicht richtig sein kann. Dabei reicht die Tatsache, dass Geschäftsvorgänge nicht in die Buchhaltung aufgenommen wurden und Mängel der…