…zulässig. Entscheidungsgründe Strittig sind die Schätzungsbefugnis und die Höhe der Schätzung der von der Beschwerdeführerin (Bf.) in den Jahren 1997 bis 2005 erzielten Umsätze und Gewinne, im Hinblick auf die nicht geklärte Mittelherkunft von Einlagen und nicht erklärte Wareneinkäufe bei der Firma A. Die Bf…
…der Einkauf und folglich der Verbrauch für CO2 extrem hoch und zusätzlich sehr unterschiedlich ist. Das CO2 wird hauptsächlich zur Förderung von Bier und alkoholfreien Getränken in der Gastronomie verwendet. Der CO 2 steht in keinem normalen Verhältnis zu den geförderten Getränken in Bezug auf…
…Gastronomiegewerbe tätige Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Betriebsprüfung betreffend die Jahre 1990 bis 1995: Im Zuge dieser abgabenbehördlichen Prüfung wurde in Tz 39 die folgende, nunmehr streitgegenständliche Feststellung getroffen: In den Jahren 1990 bis 1995 seien vom Geschäftsführer A über das Verrechnungskonto der Bw. laufend Einlagen…
…der Einlagen seien jedenfalls für die Bp nicht nachvollziehbar gewesen. Zur Kalkulation werde ausgeführt, dass die Bp die formellen Mängel aufgezeigt habe. Die Schwankungen der Rohaufschläge hätten iRd Bp geklärt werden können; der Kohlensäureverbrauch sei zwar nicht nachvollziehbar aufgeklärt worden, sei jedoch der Schätzung nicht…
…alle Geschäftsvorfälle (einschließlich Entnahmen und Einlagen) vollständig und richtig aufgezeichnet wurden. Bei Gewinnermittlern durch Bestandvergleich ist auch eine unvollständige oder unrichtige Erfassung der Bestände als sachliche Unrichtigkeit zu werten (VwGH 11.12.1999, 89/14/0109). Berechtigen formelle und materielle Mängel zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen…
…hinsichtlich der vorgeblich getätigten Einlagen, noch einen weitere Finanzierungslücke von rd. € 18.500,-- besteht, die nicht einmal in Ansätzen geklärt ist. Diese Tatsache bedarf jedoch keiner endgültigen Klärung, da die Wiederaufnahme des Verfahrens, schon anhand der sonstigen Feststellungen gerechtfertigt ist. Kalkulation, Schätzung Aufgrund der…
…bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die R.GmbH, in der Folge Berufungswerberin (Bw.) genannt, wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 14.12.1995 als S. Gastronomiebetriebs GmbH gegründet. Betriebsstätte war x.Wien, K.Gasse. Laut Beschluss des HG Wien vom 12.3.1998 wurde der Firmensitz…
…1997 seien Einlagen in Höhe von mehr als ÖS 1,3 Mio verbucht worden. Die Herkunft des Geldes und der Geldfluss seien trotz Hinterfragung mittels Vorhalt nicht nachgewiesen worden. Entsprechende Unterlagen seien aber auch mit der Berufung nicht vorgelegt worden. Da die Schätzung nicht auf…
…Nicht vorgelegt worden seien demnach das Rechenwerk der Buchhaltung, das Kassabuch mit den Detailaufzeichnungen der einzelnen Einnahmen und Ausgaben, sowie Einlagen und Entnahmen. Vorgelegt worden seien lediglich einzelne Eingangsbelege und -rechnungen. Für die Ermittlung des Umsatzes seien die monatlichen Losungslisten mit dem Gesamtbetrag der täglichen…
…Die Mittelherkunft der Einlagen konnte vom Geschäftsführer der BF, Herrn TM, nicht aufgeklärt werden. Aufgrund dieser Mängel ist davon auszugehen, dass nicht alle Geschäftsfälle ordnungsgemäß erfasst wurden. In Übereinstimmung mit der im Zuge der Betriebsprüfung vom Prüfer vorgenommenen Schätzung werden folgende bislang nicht erklärte Erlöse…
…zum einen mit einer Hinzuschätzung an Umsätzen, zum anderen ging die Außenprüfung in ertragsteuerlicher Hinsicht vom Vorliegen von Liebhaberei aus. 1.1. Zur Schätzung (Tz 1 des Berichts und Pkt. 1-3 der Niederschrift): Aufzeichnungsmängel: - Die Inventur der Speisen bzw. des Kaffees sei nicht nachvollziehbar…
…die Richtigkeit der Schätzung in dem Sinn, dass der geschätzte Betrag mit der Wirklichkeit übereinstimmt. Diesen Anforderungen entspricht die Schätzung der Umsatzsteuer 2006 und der Vorauszahlungszeiträume 1-11/2007 nicht, weil ohne jeden Zweifel davon auszugehen ist, dass bei einem laufenden Gastronomiebetrieb auch ein Vorsteuerabzug…
…so hätte sich jedenfalls ergeben, dass (schon aus den Gewinnen 2001) entsprechende Finanzmittel zur Bestreitung der Einlagen vorhanden gewesen seien und hätte überdies auch die Mutter des Bf. den Brüdern entsprechende Finanzmittel (in Form einer im Lauf der Zeit zurückzuzahlenden Leihe von insgesamt 25.000…
…so hätte sich jedenfalls ergeben, dass (schon aus den Gewinnen 2001) entsprechende Finanzmittel zur Bestreitung der Einlagen vorhanden gewesen seien und hätte überdies auch die Mutter des Bf. den Brüdern entsprechende Finanzmittel (in Form einer im Lauf der Zeit zurückzuzahlenden Leihe von insgesamt 25.000…
…der Bp, das Gasthaus sei "nicht einladend" gewesen, seien aufs Schärfste zurückzuweisen. Das Gasthaus habe auf die Kundschaft einen "normalen" Eindruck eines Landgasthofes gemacht und keinesfalls könne man dies als "nicht einladend" bezeichnen. 4. Hinsichtlich der Werbemaßnahmen seien diese für einen Gastronomiebetrieb ausreichend gewesen. Die…
…ausgeräumt gewesen. Der ehemalige Pächter sei deswegen im April 2009 zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt worden. Durch die Verwüstung sei ein weiterer nachweisbarer Schaden am Lokal in Höhe von 257.008,44 Euro entstanden (Schätzung der Versicherung lt. Niederschrift vom 2.9.2009). Der…
Die A. GmbH führte in den Jahren 2009 - 2011 zwei Gastronomiebetriebe. Der Bf fungierte als alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer. Zum 31.12.2011 erfolgte eine Umwandlung der GmbH in das Einzelunternehmen des Bf, ***Bf*** als Rechtsnachfolger der GmbH. In den Jahren 2009 - 2011 bestanden zahlreiche formelle…
…Einlagen in Höhe von rund 50.000 betrifft, ist die Herkunft der Einzahlungen (in den Jahren 2014 bis 2016) im Hinblick auf seine geringen Einkünfte ebenfalls nur mit Zuflüssen aus nicht erklärten Erlösen der Bf. zu begründen. Auch diese Vorgänge manifestieren die Berechtigung zur Schätzung…
…habe, werde die Berufung in diesem Punkt als unbegründet abzuweisen sein. Im Zusammenhang mit der Schätzung der Besteuerungsgrundlagen wurde fest gehalten, dass der Bw. Eigentümer einer Diskothek in S sei, welche anfangs an die K GastronomiebetriebsgmbH, später an verschiedene andere Betreiber verpachtet gewesen sei. Nach…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Bisheriger Verfahrensgang Die A. GmbH wurde am 6.10.2008 gegründet und führte in den gegenständlichen Jahren 2009 - 2011 vorerst einen und dann zwei Gastronomiebetriebe. Der Beschwerdeführer (Bf) ***Bf*** fungierte als alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer. Mit…