…anhand der vom Finanzamt durchgeführten Ermittlungen und des Akteninhaltes folgender entscheidungswesentlicher Sachverhalt: Der Bf, der seinen Hauptwohnsitz in Deutschland hat, war in den beschwerdegegenständlichen Jahren als Saisonarbeiter im Baugewerbe an diversen Baustellen in Österreich tätig. In den Erklärungen zur Arbeitnehmerveranlagung für die Jahre 2008, 2009…
…anhand der vom Finanzamt durchgeführten Ermittlungen und des Akteninhaltes folgender entscheidungswesentlicher Sachverhalt: Der Bf, der seinen Hauptwohnsitz in D hat, war in den beschwerdegegenständlichen Jahren als Saisonarbeiter im Baugewerbe an diversen Baustellen in O tätig. In den Erklärungen zur Arbeitnehmerveranlagung für die Jahre 2008, 2009…
…Bei Alleinstehenden ist sie mit sechs Monaten befristet. In Ausnahmefällen (z.B. in Berufszweigen mit typischerweise hoher Fluktuation, wie im Baugewerbe; bei befristeten Arbeitsverhältnissen; wenn am Familienwohnsitz ein pflegebedürftiger Angehöriger lebt; bei ausländischem Familienwohnsitz – auch bei wesentlichem Kaufkraftunterschied oder bei fremdenrechtlichen Zuzugsbeschränkungen) kann auch ein…
…ist vorliegend ausschließlich, ob die Aufhebung der Einkommensteuerbescheide 2009 bis 2011 gem. § 299 BAO rechtens war, weil der Bw. als Saisonarbeiter im Beschwerdezeitraum in Österreich nicht unbeschränkt, sondern beschränkt steuerpflichtig war. Aufgrund der Hinzurechnungsbesteuerung bei der Veranlagung beschränkt Steuerpflichtiger gem. § 102 Abs. 3 EStG 1988…
…Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Der (Berufungswerber) Bw ist slowakischer Staatsbürger mit Familienwohnsitz in B und in Österreich, W, als Saisonarbeiter im Gastgewerbe tätig. Für das Jahr 2001 beantragt er die Berücksichtigung des sog. großen Pendlerpauschales im Sinne des § 16 Abs…
…wurde. II. Sachverhalt Der im Beschwerdejahr mehr als sechs Monate verheiratete Bf., der in Ungarn den Mittelpunkt der Lebensinteressen hat, war im Veranlagungsjahr im Inland bei unterschiedlichen Dienstgebern als Saisonarbeiter im Gastgewerbe beschäftigt und brachte dabei Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit ins Verdienen. Seine in Ungarn…
…des erkennenden Gerichts. Der Beschwerdeführer ist Staatsbürger der Republik Bosnien und Herzegowina und (mit Unterbrechungen) seit dem Jahr 2003 als Saisonarbeiter in Österreich beschäftigt. Seit dem Jahr 2003 ist er an verschiedenen Orten in Österreich mit Nebenwohnsitz gemeldet, im streitgegenständlichen Jahr in ***Adr1*** und ***Adr2***…
…Er habe keinen Grenzgängerstatus, da er vom Anfang an (seit 2003) als Saisonarbeiter im Engadin eine Aufenthaltsbewilligung "L" gehabt habe und nur in der Zwischensaison manchmal in Innsbruck gewesen sei. Meistens habe es sich jedoch wegen der Jobsuche für die nächste Saison in der Schweiz…
…von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Der (Berufungswerber) Bw, ein slowakischer Staatsbürger, der in Österreich als Saisonarbeiter im Gastgewerbe tätig ist, ersucht mit Schriftsatz vom 3. Mai 2002 um Wiederaufnahme der Verfahren betreffend Arbeitnehmerveranlagung 1997 bis 2001 gemäß …
Werden österreichische Arbeitnehmer einer inländischen Baubetriebs-GmbH, die beim Ausbau des deutschen Eisenbahnstreckennetzes in Deutschland Baubetriebstätten im Sinn des DBA-Deutschland (Z. 8 des Schlussprotokolls zu Art. 4) unterhält, für 20 Tage in die Baubetriebstätten entsandt, um an der dortigen Bautätigkeit mitzuwirken, dann steht das…
…den Mitarbeitern als Sachbezug 2/10 (Wohnung, Beheizung und Beleuchtung) iHv 39,24 Euro/Monat abgezogen. 2.2.Im Haus des Landwirts gibt es eine eigene Wohneinheit mit vier Zimmern (unterschiedlich große Zimmer für zwei bis vier Personen). Die Saisonarbeiter erhalten Frühstück, Mittagessen und Abendessen…
…vorübergehend - nämlich für die Zeit der Saisonarbeit - gedacht war (VwGH 28.9.1965, 2232/64). Werden daher (saisonale) Dienstverhältnisse vollständig abgewickelt (zB durch Auszahlung der aliquoten Sonderzahlungen und der Urlaubsersatzleistung), handelt es sich um Beendigungen dieser Dienstverhältnisse, die im Fall des Wegzugs des Arbeitnehmers ins…
…zum Entstehen einer deutschen Betriebstätte im Sinn des DBA-Deutschland. Eine differenzierte Betrachtung kann indessen erforderlich werden, wenn das österreichische Unternehmen sich nicht auf die bloße Vermietung beschränkt, sondern wenn durch Entsendung von Technikern Dienstleistungen an der Baustelle erbracht werden (im konkreten Fall: Montage des…
Plant eine deutsche Gesellschaft eine länger als 12 Monate andauernde Zusammenarbeit mit einer im Eisenbahnstreckenbau tätigen österreichischen Gesellschaft in der Form, dass sie Arbeiten im Zusammenhang mit der Überwachung und Sicherung von Baustellen übernimmt und hierbei Rangierbegleiter (Arbeitszugführer) sowie einen Unimog mit Besatzung und eine…
…geleast und an diversen Montagebaustellen mit einer zwölf Monate nicht überschreitenden Dauer in Deutschland eingesetzt, wobei die Baustelleneinsätze an den Baustellen insgesamt nicht länger als 183 Tage im Kalenderjahr dauern, dann steht das Besteuerungsrecht an den vom Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen gezahlten Bezügen auf der Grundlage von Art…
…Verkehrsprojekt sechs Monate - nicht jedoch 12 Monate - überschreiten werden, dann wird damit eine inländische Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO, nicht aber eine solche im Sinn der DBA mit Deutschland und der Schweiz begründet. Die ARGE-Partner unterliegen demzufolge nicht der österreichischen Körperschaftsteuer. Sobald sich…
…österreichische Unternehmen auf Großbaustellen in Tschechien, der Slowakei, in Polen und in der Ukraine im Baunebengewerbe tätig und überschreiten sie die in den Doppelbesteuerungsabkommen (DBAs) mit diesen Staaten vorgesehenen Baustellenfristen, sodass für diese Unternehmen "DBA-Betriebstätten" in diesen Staaten entstehen, dann sind die diesen Betriebstätten…
Vom Grundsatz der ununterbrochenen Anwesenheit im Inland wird dann abgesehen, wenn es sich bei der Unterbrechung um kurzfristige, von vornherein nur als vorübergehend gedachte Absenzen handelt. Das Vorliegen einer kurzfristigen, nur vorübergehenden Abwesenheit setzt voraus, dass trotz der Unterbrechung noch von einem zusammenhängenden Aufenthalt gesprochen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden A und die weiteren Senatsmitglieder B, C und D in der Beschwerdesache des E, F, G, vertreten durch die H, gegen den Bescheid des Finanzamts I vom 19.5.2015 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 in…
…Bw.), eine Angehörige des Staates Bosnien und Herzegowina, ist (dem vorliegenden Versicherungsdatenauszug zufolge) seit dem 1. Jänner 2004 als Saisonarbeiterin in Österreich beschäftigt. Ihr Arbeitgeber war stets AB in Y (Hotel X), der ihr für die Zeiten der Beschäftigung auch eine Unterkunft zur Verfügung stellte…