…weshalb das Erkenntnis des - wenn auch unzuständigen - Spruchsenats in diesem Umfang bestehen bleibt, sodass inhaltlich darauf nicht weiter einzugehen war. Hingegen ist der nicht rechtskräftig gewordene Strafausspruch schon aufgrund des formellen Mangels eines unzuständigen Spruchsenates aufzuheben und es konnte sich ein inhaltliches Eingehen darauf erübrigen…
…der örtlich unzuständigen Behörde vorzugehen wäre (vgl schon VwGH 05.11.1954, 2312/52, UFS vom 23.11.2004, FSRV/0023-I/04 u.a. und Fellner, Kommentar zum FinStrG, Rz. 28 zu §§ 58-64). Im gegenständlichen Fall ist jedoch ein sachlich unzuständiger Spruchsenat eingeschritten…
…der örtlich unzuständigen Behörde vorzugehen wäre (vgl. schon VwGH 05.11.1954, 2312/52, UFS vom 23.11.2004, FSRV/0023-I/04 u.a. und Fellner, Kommentar zum FinStrG, Rz. 28 zu §§ 58-64). Im gegenständlichen Fall ist jedoch ein sachlich unzuständiger Spruchsenat eingeschritten…
…unzuständigen Behörde vorzugehen wäre (vgl. schon VwGH 05.11.1954, 2312/52, UFS vom 23.11.2004, FSRV/0023-I/04 u.a. und Fellner, Kommentar zum FinStrG, Rz. 28 zu §§ 58 bis 64). Schreitet jedoch ein sachlich unzuständiger Spruchsenat ein, ist eine derartige sachliche…
…sachliche Unzuständigkeit führt jedoch zum Entzug des Rechtes auf den gesetzlichen Richter iSd. Art 83 Abs. 2 B-VG (vgl. VfGH vom 20. Juni 1961, B 39/61, und vom 29. September 1970, B 64/70). Schreitet daher in erster Instanz ein sachlich unzuständiger Spruchsenat…
…u.a.). Das Erkenntnis des sachlich unzuständigen Spruchsenates I beim Finanzamt Feldkirch als Organ des Finanzamtes Bregenz als Finanzstrafbehörde erster Instanz war demzufolge aufzuheben und die Finanzstrafsache zur Durchführung einer mündlichen Verhandlung und Fällung der Entscheidung durch das gesetzlich zuständige Behördenorgan zurückzuverweisen. Es erübrigt sich…
…Eine sachliche Unzuständigkeit führt zum Entzug des Rechtes auf den gesetzlichen Richter im Sinne des Art 83 Abs.2 B-VG (vgl. VfGH 20.6.1961, B 39/61, VfGH 29.9.1970, B 64/70). Schreitet daher in erster Instanz ein sachlich unzuständiger Spruchsenat…
…in seiner Eigenschaft als zur Haftung für die über die Erstbeschuldigte verhängte Geldstrafe herangezogener Nebenbeteiligter, jeweils vom vom 11. Februar 2007 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates III beim Finanzamt Linz als Organ des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 17. November 2006, StrNrn…
…des Finanzamtes wurde das Erkenntnis des Spruchsenates IV aufgehoben, weil ein unzuständiger Senat entschieden hatte und die Finanzstrafsache zur Verhandlung und Fällung eines Erkenntnisses durch einen für unselbständig berufstätige Beschuldigte zuständigen Senat zurückgestellt. In dem nun bekämpften Erkenntnis des Spruchsenates V vom 26.06.2017…
…daher aus der personellen Zusammensetzung des Senates in Verbindung mit den im Geschäftsverteilungsplan beschriebenen sachlichen Zuständigkeiten zu erschließen. Solcherart ist zu erkennen, dass für die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses in Finanzstrafsachen des Finanzamtes Braunau Ried Schärding zwei Spruchsenate eingerichtet waren…
…des Beschuldigten den vorgelegten Akten nicht zu entnehmen ist. Laut Mitteilung des Amtsbeauftragten vom 1. Juni 2015 habe sich die sachliche Zuständigkeit des Spruchsenates II beim Zollamt Linz Wels damit begründet, dass A laufende unselbständige Einkünfte von der Kirchengemeinde Wien beziehe. Laut seinen eigenen Angaben…
… 157 FinStrG spruchgemäß die Entscheidung des unzuständigen Organes der ersten Instanz aufzuheben und die Finanzstrafsache zur Durchführung einer mündlichen Verhandlung und Entscheidungsfindung durch die tatsächlich zuständige Behörde, nämlich dem Spruchsenat II als Organ des Finanzamtes Kitzbühel Lienz als Finanzstrafbehörde erster Instanz zurückzuverweisen. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese…
…des Verfassungsgerichtshofes ist das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter nicht verletzt, wenn in erster Instanz eine nur örtlich unzuständige Behörde, in zweiter Instanz jedoch eine örtlich und sachlich zuständige Behörde tätig wird (vgl. VfGH 20.06.1961, B 39/61…
… 157 FinStrG spruchgemäß die Entscheidung des unzuständigen Organes der ersten Instanz aufzuheben und die Finanzstrafsache zur Durchführung einer mündlichen Verhandlung und Entscheidungsfindung durch die tatsächlich zuständige Behörde, nämlich dem Spruchsenat II als Organ des Finanzamtes Kufstein Schwaz als Finanzstrafbehörde erster Instanz zurückzuverweisen. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese…
… 157 FinStrG spruchgemäß die Entscheidung des unzuständigen Organes der ersten Instanz aufzuheben und die Finanzstrafsache zur Durchführung einer mündlichen Verhandlung und Entscheidungsfindung durch die tatsächlich zuständige Behörde, nämlich dem Spruchsenat II als Organ des Finanzamtes Kufstein Schwaz als Finanzstrafbehörde erster Instanz zurückzuverweisen. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese…
…unzuständigen Behörde oder einem unzuständigen Organ getroffen wurde. Die Zuständigkeit der Spruchsenate richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 65 ff FinStrG (hier idF BGBl. I Nr. 14/2013). Nach § 58 Abs. 2 FinStrG sind für die Durchführung des finanzstrafbehördlichen Verfahrens Spruchsenate eingerichtet, deren sachliche…
…die Spruchsenatsentscheidung vom 11.06.2021 im Sinne der obigen Ausführungen von einem sachlich unzuständigen und nicht ordnungsgemäß zusammengesetzten Spruchsenat erlassen. Der Zuständigkeitsmangel betrifft sowohl die sachliche Zuständigkeit (Unterschreitung der Wertgrenze des § 58 Abs. 2 lit a FinStrG) als auch die personelle Zusammensetzung des Spruchsenats…
…unzuständigen Behörde oder einem unzuständigen Organ getroffen wurde. Die Zuständigkeit der Spruchsenate richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 65 ff FinStrG (hier idF BGBl. I Nr. 14/2013). Nach § 58 Abs. 2 FinStrG sind für die Durchführung des finanzstrafbehördlichen Verfahrens Spruchsenate eingerichtet, deren sachliche…
…einzig und allein der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz zukommt und der (hier verfahrensgegenständliche) Bescheid vom 20. September 2010 (Berufungsvorentscheidung) von einer (sachlich) unzuständigen Behörde erlassen wurde. Da bei einer im Rechtsmittelverfahren festgestellten Unzuständigkeit der Erstbehörde der angefochtene Bescheid ebenso (ersatzlos) aufzuheben ist (vgl. VwGH vom 29…
…gerichtliche Zuständigkeit für die nunmehr gegen den Bf. erhobenen Tatvorwürfe, sodass die angefochtenen Beschlagnahmeanordnungen jeweils von einer (sachlich) unzuständigen Behörde ergangen seien. In Fortsetzung des vor dem Landesgericht Wels als Schöffengericht anhängigen Verfahrens (Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 6.10.2015) zur dg. GZ. 56…