…vorzuverlegen, da die Sondervorauszahlung 2001 nicht entrichtet wurde.), sodass diese Zahlung verspätet war und den Säumniszuschlag nicht mehr verhindern konnte. Davon abgesehen enthielt der Zahlungsbeleg den Vermerk: "Konkurs Bw, Masseforderung". Da somit keine Verrechnungsweisung für die Umsatzsteuer 12/02 im Sinne des § 214 Abs. 4…
…welche sich gegen die Vorschreibung dieser Säumniszuschläge mit der Begründung richtet, das Fälligkeitsdatum der oben angeführten Abgaben falle vor das Datum des bereits abgeschlossenen Konkursverfahrens. Die festgesetzten Säumniszuschläge hätten daher im Konkursverfahren angemeldet werden müssen und die Bezahlung sollte daher über die beschlossenen Quoten erfolgen…
…Zudem wurde im Vorhalteverfahren den Verfahrensparteien durch die Berichterstatterin Ausführungen zum vorläufigen Verfahrensgang bzw. Sachverhalt dargelegt und blieben diese unbestritten. Vor diesem Hintergrund können die obigen Sachverhaltsfeststellungen gemäß § 167 BAO als erwiesen angenommen werden. Die Feststellungen hinsichtlich des Konkursverfahrens ergeben sich aus den Abfragen des…
…RK, als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der H-GmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 9. März 2007 betreffend Säumniszuschlag entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Mit Nebengebührenbescheiden vom 9. März…
…von ersten Säumniszuschlägen für vor Eröffnung des Konkurses fällige Abgabenschuldigkeiten erfüllt sind, war die Berufung als unbegründet abzuweisen. Abschließend darf zum Argument, allfällige Säumniszuschläge wären im Konkursverfahren des Landesgerichtes als Konkursforderungen anzumelden gewesen und die Anmeldungsfrist sei bereits abgelaufen, festgehalten werden, dass im gegenständlichen Berufungsverfahren…
…Stattgabe der Berufung ist darauf hinzuweisen, dass sowohl die Körperschaftsteuer 4-6/2004 (€ 437,00) als auch der Säumniszuschlag 1/2004 im Betrag von € 549,74 vom Ausgleich umfasst waren (die Fälligkeit liegt nach Zustimmung zum Ausgleich), da diese Abgaben in dem vom…
…Körperschaftsteuer Kammerumlage und Säumniszuschläge führte der Bw aus, dass er im weiteren Verfahren den Nachweis der Gleichbehandlung erbringen werde. Vorsorglich mache der Bw auch geltend, dass die Geltendmachung der Haftung angesichts lange verstrichener Zeit unbillig sei. Das Konkursverfahren über das Vermögen der GmbH wurde mit…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der nunmehr im Konkurs befindlichen Firma A, Adresse1, damals vertreten durch B, Rechtsanwalt, Adresse2, vom 2. Oktober 2009 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 1. September 2009, Zl. 1000000/xxxxx/2009, betreffend Altlastenbeitrag entschieden: Der Beschwerde…
…vom xxx im Konkurs befindlichen, Bf. , vormals vertreten durch RA. Dr. Andreas Schuster, Währingerstraße 18, 1090 Wien,gegen den Bescheid I des Hauptzollamtes X vom yyy , betreffend Festsetzung von Altlastenbeiträgen, sowie gegen den Bescheid II des Hauptzollamtes X vom yyy, betreffend Festsetzung von Säumniszuschlägen zu…
…dem Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der ***1GmbH*** wurden weder Abgabenbescheide noch Bescheide über die Festsetzung von Säumniszuschlägen erlassen. Beweiswürdigung Betreffend Rechtzeitigkeit der Beschwerde Der festgestellte Sachverhalt ergibt sich aus der glaubwürdigen Aussage des Zeugen ***X*** und den dazu vorgelegten Unterlagen. Betreffend Haftung für…
…§ 80 ff BAO bezeichneten Vertreter neben den durch sie vertretenen Abgabepflichtigen für die diese treffende Dienstgeberabgabe insoweit, als diese Abgabe infolge schuldhafter Verletzung der ihnen auferlegten abgabenrechtlichen oder sonstigen Pflichten nicht ohne Schwierigkeiten eingebracht werden kann, insbesondere im Falle der Konkurseröffnung. § 9 Abs. 2 BAO…
…den Vorlageantrag vom 9. Mai 2005 des K, in A, als Masseverwalter im Konkurs der Fa. S, betreffend das als "Bescheid über die Festsetzung von ersten Säumniszuschlägen" bezeichnete Schreiben des Finanzamtes Grieskirchen Wels vom 14. Jänner 2005 und das als Berufungsvorentscheidung gem. § 276 BAO bezeichnete…
…diese gesetzliche Verpflichtung schuldhaft verletzt habe. Weiters wies das Finanzamt auf die Uneinbringlichkeit der Abgaben bei der erstschuldnerischen Gesellschaft sowie darauf hin, dass die im Konkurs der GmbH ausgeschüttete Quote berücksichtigt worden sei. 1.3. In der gegen den Haftungsbescheid erhobenen Berufung vom 20. 11…
…diese gesetzliche Verpflichtung schuldhaft verletzt habe. Weiters wies das Finanzamt auf die Uneinbringlichkeit der Abgaben bei der erstschuldnerischen Gesellschaft sowie darauf hin, dass die im Konkurs der GmbH ausgeschüttete Quote berücksichtigt worden sei. 1.3. In der gegen den Haftungsbescheid erhobenen Berufung vom 20. 11…
…zulässig. Ginge man davon aus, dass die Fälligkeit der Steuerforderung Anspruchszinsen 2000 vor Konkurseröffnung eingetreten sei - wogegen jedoch der Bescheid vom 23. Mai 2005 spreche -, so stelle der Säumniszuschlag eine Konkursforderung dar und wäre im Konkurs anzumelden gewesen (vgl. auch Kofler/Kristen Insolvenz und Steuern2…
…XY ist zu ersehen, dass bis zur Fälligkeit der Umsatzsteuervorauszahlung für Mai 2007, somit bis Mitte Juli 2007, bis auf Säumniszuschläge im Ausmaß von ca. € 500,-- sämtliche Abgabenverbindlichkeiten entrichtet wurden. Über die Berufung wurde erwogen: § 289 Abs. 1 BAO lautet: Ist die Berufung weder…
…Haftung der Höhe nach: Festzuhalten sei zunächst, dass die geltend gemachten Säumniszuschläge im Zeitraum 1999-2001, sohin im Zeitraum des Konkursverfahrens, sicherlich nicht durch ein schuldhaftes Verhalten seitens des Bw. veranlasst worden seien. Auf die Konkurseröffnung am 28. Dezember 1999 werde verwiesen. Zur Umsatzsteuer sei…
…Fälligkeit begründet wird, waren die Lohnabgaben 01-12/2004 bereits laufend vom 15. Februar 2004 bis spätestens 17. Jänner 2005 fällig. Hinsichtlich der beiden Säumniszuschläge 2005 im Betrag von € 55,24 und € 59,07, die erst am 16. Jänner 2006, daher nach Ausscheidens…
…Die Fälligkeitstermine des Verspätungszuschlages 10/2004 (im Haftungsbescheid unrichtig als "11/2004" bezeichnet) in Höhe von EUR 1.242,68 und 11/2004 in Höhe von EUR 302,37 sowie des dritten Säumniszuschlages in Höhe von EUR 99,41 liegen nach dem Tag der Konkurseröffnung…
…GF dieser Firma, die Firma ist weder zahlungsunfähig noch im Konkurs noch gelöscht sondern aktiv und kommt - soweit mir bekannt - ihren Verpflichtungen ordnungsgemäß nach. Hochachtungsvoll [...]" Am 3.10.2017 erließ die belangte Behörde einen durch Hinterlegung am 18.10.2017 zugestellten Haftungsbescheid. Der Spruch dieses…