RIS AI
16 Treffer1613 msnur geltende Fassungen
UFSL RV/1326-L/08Kirchenbeiträge und Spenden als Sonderausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.02.2009

… 4 Abs. 4 Z 5 und 6 EStG 1988. 3) Weiters begehrte er unter Berufung auf die Religionsfreiheit die Anerkennung des Beitrages an die freie Christengemeinde W als Sonderausgaben und begründete dies im Detail folgendermaßen: Im Staatsvertrag von St. Germain 1919 habe Österreich sich verpflichten…

UFSW RV/2484-W/12Beiträge an den Verein "Initiative Religion ist Privatsache" als Sonderausgabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.07.2013

…Art 14 EMRK und Art 2 StGG), das Recht auf volle Glaubens- und Gewissensfreiheit beziehungsweise Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit (Art 14 StGG beziehungsweise Art 9 MRK), das Recht auf Vereins- und Versammlungsfreiheit (Art 12 StGG), die gebotene Gleichbehandlung von konfessionellen und nichtkonfessionellen Weltanschauungen (Art 10…

BFG RV/1100503/2018Absolvierung des "Privaten Ausbildungslehrganges für Islamische Theologie" der UIKZ als Berufsausbildung im Sinne des FLAG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.08.2019

…lautet auszugsweise: Art. 9-Gedanken-, Gewissens-und Religionsfreiheit (1) Jedermann hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens-und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit des einzelnen zum Wechsel der Religion oder der Weltanschauung sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen öffentlich…

BFG RV/7100044/2018Stellt der Besuch des "Privaten Ausbildungslehrgangs für islamische Theologie" Berufsausbildung iSv § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 dar?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.10.2018Teil 2/4

…und der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig ist. Artikel 9 – Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit (1) Jedermann hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfaßt die Freiheit des einzelnen zum Wechsel der Religion oder der Weltanschauung sowie die Freiheit…

BFG RV/1100009/2014Abzugsfähigkeit von Aufwendungen eines pensionierten Priesters als Werbungskosten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.09.2014Teil 1/2

…aber auch ein Ämter- und Dienstrecht ein (Herbert Kalb, Richard Potz, Brigitte Schinkele, Religionsrecht, Wien 2003, S. 68; Brigitte Schinkele, Religionsfreiheit und Diskriminierungsverbot aus arbeitsrechtlicher Sicht, in: Ulrich H. J. Körtner, Sigrid Müller, Maria Kletecka-Pulker, Julia Inthorn (Hrsg.), Spiritualität, Religion und Kultur am Krankenbett…

BFG RV/1100010/2014Sind Aufwendungen eines Pfarrers im Ruhestand als Werbungskosten abzugsfähig?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.09.2014Teil 1/2

…aber auch ein Ämter- und Dienstrecht ein (Herbert Kalb, Richard Potz, Brigitte Schinkele, Religionsrecht, Wien 2003, S. 68; Brigitte Schinkele, Religionsfreiheit und Diskriminierungsverbot aus arbeitsrechtlicher Sicht, in: Ulrich H. J. Körtner, Sigrid Müller, Maria Kletecka-Pulker, Julia Inthorn (Hrsg.), Spiritualität, Religion und Kultur am Krankenbett…

UFSW RV/3391-W/09Zuerkennung der Spendenbegünstigung gemäß § 4a Z 3 und 4 EStG 1988 idF StRefG 2009
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)19.03.2010

…wäre, nicht nur bezogen auf den Bw., letztlich verfassungswidrig. Insbesondere würde dadurch in die verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte der Evangelischen Kirchen in Österreich auf Religionsfreiheit iSd Art. 15 StGG 1867 im Zusammenhang mit dem Protestantengesetz 1961 eingegriffen werden. Der Bw. ist ein Evangelisch-kirchlicher Verein. Aus…

UFSI RV/0158-I/08Ist religiöser Bekenntnisgemeinschaft die Befreiung nach § 15 Abs. 1 Z 14 ErbStG insbes. wg. "Gemeinnützigkeit" zuzuerkennen ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.06.2008

…Religionsgemeinschaften anhand des Ausländerbeschäftigungsgesetzes und des Personenstandsgesetzes. Es liegt keine Verletzung der Religionsfreiheit und des Gleichheitsrechtes durch die Abweisung eines Antrages auf Feststellung der Ausnahme der entgeltlichen Seelsorgetätigkeit eines philippinischen Ehepaares für die Bw vom sachlichen Geltungsbereich des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, sowie durch die Versagung der Eintragung…

UFSW RV/1601-W/03Das EStG regelt keinen Schulgeld-, Erziehungs-, Religionsgemeinschaftenfinanzierungsausgleichsabsetzbetrag und auch kein Beamtenprivilegierungsäquivalent
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.10.2007Teil 2/2

…lediglich das Berufungsbegehren wiedergeben. Zum erstmals für das Jahr 2003 beantragten Religionsgemeinschaftenfinanzierungs-Ausgleichsabsetzbetrag bringt der Bw als Begründung zum Antrag Folgendes vor: "C) Religionsgemeinschaftenfinanzierungs-Ausgleichsabsetzbetrag Die Achtung der Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit nach der Europäischen Menschenrechtskonvention (MRK), also auch die Achtung der Freiheit von Agnostikern…

UFSL RV/0718-L/05Neubildung einer religiösen Bekenntnisgemeinschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit unter Auflösung eines das betreffende religiöse Bekenntnis unterstützenden Vereins ist gem. § 2 Abs. 5 RRBG ein Rechtsformwechsel unter Fortbestehen desselben Steuerpflichtigen; die Liegenschaftsübertragung vom Verein auf die religiöse Bekenntnisgemeinschaft führt zu keiner Grunderwerbsteuerpflicht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2007

…In einem solchen Fall ist Abs. 2 sinngemäß anzuwenden." Sinn und Zweck der Neuregelung betreffend die Rechtspersönlichkeit religiöser Bekenntnisgemeinschaften war in Umsetzung der Religionsfreiheit die Schaffung einer "Zwischenstufe" zwischen den gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften, die mit öffentlich-rechtlichem Status ausgestattet eine Reihe von "Privilegien…

UFSL RV/0721-L/05Neubildung einer religiösen Bekenntnisgemeinschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit unter Auflösung eines das betreffende religiöse Bekenntnis unterstützenden Vereins ist gem. § 2 Abs. 5 RRBG ein Rechtsformwechsel unter Fortbestehen desselben Steuerpflichtigen; die Liegenschaftsübertragung vom Verein auf die religiöse Bekenntnisgemeinschaft führt zu keiner Grunderwerbsteuerpflicht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2007

…bilden würde. In einem solchen Fall ist Abs. 2 sinngemäß anzuwenden." Sinn und Zweck der Neuregelung betreffend die Rechtspersönlichkeit religiöser Bekenntnisgemeinschaften war in Umsetzung der Religionsfreiheit die Schaffung einer "Zwischenstufe" zwischen den gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften, die mit öffentlich-rechtlichem Status ausgestattet eine Reihe…

UFSL RV/0717-L/05Neubildung einer religiösen Bekenntnisgemeinschaft unter Auflösung eines das betreffende religiöse Bekenntnis unterstützenden Vereins ist gem. § 2 Abs. 5 RRBG ein Rechtsformwechsel unter Fortbestehen desselben Steuerpflichtigen; die Liegenschaftsübertragung vom Verein auf die religiöse Bekenntnisgemeinschaft führt zu keiner Grunderwerbsteuerpflicht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2007

…In einem solchen Fall ist Abs. 2 sinngemäß anzuwenden." Sinn und Zweck der Neuregelung betreffend die Rechtspersönlichkeit religiöser Bekenntnisgemeinschaften war in Umsetzung der Religionsfreiheit die Schaffung einer "Zwischenstufe" zwischen den gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften, die mit öffentlich-rechtlichem Status ausgestattet eine Reihe von "Privilegien…

UFSS RV/0377-S/04Die Bestimmung des § 2 Abs. 5 RRBG ist auch auf einen mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten örtlichen Teilbereich einer religiösen Bekenntnisgemeinschaft anzuwenden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.04.2007

…bilden würde. In einem solchen Fall ist Abs. 2 sinngemäß anzuwenden." Sinn und Zweck der Neuregelung betreffend die Rechtspersönlichkeit religiöser Bekenntnisgemeinschaften war in Umsetzung der Religionsfreiheit die Schaffung einer "Zwischenstufe" zwischen den gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften, die mit öffentlich-rechtlichem Status ausgestattet eine Reihe…

UFSW RV/2688-W/02§ 15 Abs. 1 Z 14 ErbStG ist auf inländische juristische Personen, die Zwecke von religiösen Bekenntnisgemeinschaften fördern, nicht anwendbar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2005

…anhand des Ausländerbeschäftigungsgesetzes und des Personenstandsgesetzes. Es liegt keine Verletzung der Religionsfreiheit und des Gleichheitsrechtes durch die Abweisung eines Antrages auf Feststellung der Ausnahme der entgeltlichen Seelsorgetätigkeit eines philippinischen Ehepaares für die religiöse Bekenntnisgemeinschaft vom sachlichen Geltungsbereich des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, sowie durch die Versagung der Eintragung…

UFSW RV/2220-W/02Religiöse Bekenntnisgemeinschaften erfüllen nicht die Voraussetzungen für die Befreiung des § 15 Abs. 1 Z 14 ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2005

…Differenzierung zwischen gesetzlich anerkannten und anderen Religionsgemeinschaften anhand des Ausländerbeschäftigungsgesetzes und des Personenstandsgesetzes. Es liegt keine Verletzung der Religionsfreiheit und des Gleichheitsrechtes durch die Abweisung eines Antrages auf Feststellung der Ausnahme der entgeltlichen Seelsorgetätigkeit eines philippinischen Ehepaares für die Bw. vom sachlichen Geltungsbereich des Ausländerbeschäftigungsgesetzes…

VereinsR 2001 Rz 6–391.1 Voraussetzungen für das Vorliegen abgabenrechtlicher Begünstigungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…der Bevölkerung ist bei der steuerlichen Beurteilung Rechnung zu tragen. Dies gilt sinngemäß auch für die tatsächliche Geschäftsführung. Die Berücksichtigung der Einstellung der Bevölkerung findet aber dort ihre Grenze, wo verfassungsrechtlich gewährleistete Rechte von Minderheiten(Grundrechte) in Gefahr geraten (zB die ReligionsfreiheitReligions-, Meinungs- oder Versammlungsfreiheit…