…20. November 2001 teilte die Bw. mit, dass es in diesem Fall zwar darum gehe, dass sie als staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft steuerlich zu begünstigen sei, stimmte aber einer Aussetzung des Verfahrens zu. Das gegenständliche Verfahren wurde mit Bescheid gemäß § 281 BAO vom 15. Jänner…
…Kirche des Ostens in Österreich (Assyrische Kirche des Ostens) Eine Vereinigung, welche Rechtspersönlichkeit als Bekenntnisgemeinschaft erlangt hat, kann in weiterer Folge einen Antrag auf gesetzliche Anerkennung als Kirche oder Religionsgesellschaft nach dem Anerkennungsgesetz stellen. §§ 11 BekGG 11 Bundesgesetz über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften, BGBl…
…durch Einsicht in die Statuten der Bw. Folgender Sachverhalt wurde festgestellt: Die Bw. ist eine Gesellschaft, die der Förderung der Ziele einer religiösen Bekenntnisgemeinschaft, die aber keine gesetzlich anerkannte Kirche ist, dient und die als Verein konstituiert wurde. Laut § 3 der Statuten entfaltet der Verein…
…3.2016, RV/7100543/2016; Vock aaO, Rz 126, mwH). Da es sich bei der in der vom Bf. vorgelegten Spendenbestätigung genannten religiösen Bekenntnisgemeinschaft weder um eine der in § 18 Abs. 1 Z 7 lit. a genannten Einrichtungen, noch um eine begünstigte Körperschaft nach § 18…
…68/1874, b.) die Eintragung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft nach dem BekGG 1998 und c.) ein Zusammenschluss nach dem Vereinsgesetz. Zu a.) Die gesetzliche Anerkennung für Kirchen und Religionsgemeinschaften impliziert nicht nur die Stellung einer Körperschaft öffentlichen Rechts, sie eröffnet auch den Zugang zu mehreren auf…
…in Adresse , ist ein mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteter örtlicher Teilbereich der MFÖ (= MFÖ). Die MFÖ (MFÖ) ist eine nach dem Bundesgesetz BGBl I Nr. 19/1998 (RRBG 1998), mit Rechtspersönlichkeit ausgestattete religiöse Bekenntnisgemeinschaft, die am 4. Juli 2001 diese Rechtspersönlichkeit erworben hat. Dies wurde mit…
…Rechtspersönlichkeit ausgestatteter örtlicher Teilbereich der MFÖ (= MFÖ). Die MFÖ (MFÖ) ist eine nach dem Bundesgesetz BGBl I Nr. 19/1998 (RRBG 1998), mit Rechtspersönlichkeit ausgestattete religiöse Bekenntnisgemeinschaft, die am 4.7.2001 diese Rechtspersönlichkeit erworben hat. Dies wurde mit Bescheid des BM für Bildung…
…Adr., ist ein mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteter örtlicher Teilbereich der Mennonitischen Freikirche Österreich (= MFÖ). Die MFÖ (MFÖ) ist eine nach dem Bundesgesetz BGBl I Nr. 19/1998 (RRBG 1998), mit Rechtspersönlichkeit ausgestattete religiöse Bekenntnisgemeinschaft, die am 4. Juli 2001 diese Rechtspersönlichkeit erworben hat. Dies wurde…
… 2 Abs. 1 RRBG erwerben Religiöse Bekenntnisgemeinschaften die Rechtspersönlichkeit nach diesem Bundesgesetz durch Antrag beim Bundesminister für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten nach Ablauf einer Frist von sechs Monaten nach dem Einlangen dieses Antrages, wenn nicht innerhalb dieser Frist ein Bescheid über die Versagung der Rechtspersönlichkeit…
…sind (zB französische katholische Kirche, deutsche evangelische Kirche) und die Voraussetzungen gemäß Rz 559 f erfüllt sind. Beiträge an religiöse Bekenntnisgemeinschaften, gemeinnützige Vereine mit religiösen Zielsetzungen und Sekten sind nicht absetzbar. Rz 559: Kirchenbeiträge, die ab 01.01.2017 geleistet werden, sind von der verpflichtenden…
…als Sonderausgaben nur Beiträge an nach österreichischem Gesetzen anerkannte Kirchen- und Religionsgemeinschaften abgezogen werden können. Beiträge an religiöse Bekenntnisgemeinschaften, gemeinnützige Vereine mit religiöser Zielsetzungen und Sekten sind nicht absetzbar. Weiters wurde ausgeführt, dass der öffentliche Verkehr zwar in den letzten Jahren stark ausgebaut worden ist…
…Für sie gilt die Befreiung deshalb nicht. Als Sonderausgaben können nur Beiträge an nach österreichischen Gesetzen anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften abgezogen werden. Beiträge an religiöse Bekenntnisgemeinschaften, gemeinnützige Vereine mit religiösen Zielsetzungen und Sekten sind nicht absetzbar. Der Mitgliedsbeitrag an die "Österr. l Föderation" (Gemeinnütziger Verein…
…beantragten Spenden hätten daher nicht anerkannt werden können. Als Sonderausgaben könnten nur Beiträge an nach österreichischen Gesetzen anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften abgezogen werden. Beiträge an religiöse Bekenntnisgemeinschaften, gemeinnützige Vereine mit religiösen Zielsetzungen und Sekten seien nicht absetzbar. Die strittigen Beiträge entsprächen demnach nicht der in …
…BGBl 1955/141, idgF, beantragt, im Wesentlichen mit folgender Begründung: Die Bw verfolge als staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft gemeinnützige und kirchliche Zwecke bzw. sei als gesetzlich anerkannte Kirche und Religionsgemeinschaft anzusehen. Die genannte Befreiung stehe schon deshalb zu, weil die Bw aufgrund der verfassungsmäßig garantierten…
…Die Berücksichtigung als Spende sei ebenfalls nicht möglich, da sich diese religiöse Bekenntnisgemeinschaft nicht auf der Liste der begünstigten Einrichtungen des Bundesministeriums für Finanzen finde. Erhebungen der Abgabenbehörde hätten ergeben, dass die Firma GmbH aus Ort2 unter anderem auch die Schülertransporte für ***Bf1-Adr***-Neudauberg…
…Gesetzen anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften abgezogen werden. Beiträge an religiöse Bekenntnisgemeinschaften, gemeinnützige Vereine mit religiösen Zielsetzungen und Sekten sind nicht absetzbar. Die Kinderbetreuungskosten für das Kind mit der Sozialversicherungsnummer/mit dem Geburtsdatum tt.mm.1995 können nicht berücksichtigt werden, da dieses Kind zu Beginn des…
…Kirchen und Religionsgesellschaften stehen Körperschaften mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes gleich, die einer in Österreich gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft entsprechen. Beiträge an religiöse Bekenntnisgemeinschaften iSd BGBl I 19/1998 (UFS 2.2.09, RV/1326-L/08)…
…des § 18 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 könnten als Sonderausgaben aus dem Titel der Kirchenbeiträge nur Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaft abgezogen werden. Zahlungen an religiöse Bekenntnisgemeinschaften sowie gemeinnützige Vereine mit religiöser Zielsetzung seien jedoch nach dem Wortlaut des § 18 Abs. 1…
…1 Z 5 EStG 1988 können als Sonderausgaben nur Beiträge an nach österreichischen Gesetzen anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften abgezogen werden. Beiträge an religiöse Bekenntnisgemeinschaften, gemeinnützige Vereine mit religiösen Zielsetzungen und Sekten sind nicht absetzbar. Gesetzlich anerkannte Religionsgemeinschaften sind derzeit ua die islamische Glaubensgemeinschaft (BGBl Nr…
…buddhistische Religionsgesellschaft und die syrisch orthodoxe Kirche. Beiträge an religiöse Bekenntnisgemeinschaften, gemeinnützige Vereine mit oder ohne religiöse Zielsetzungen und Sekten sind nicht absetzbar. Der Verein der polnischen Ingenieure in Österreich ist keine der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften. Die Mitgliedsbeiträge zu diesem können daher nicht…