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BFG RV/5101160/2010Liebhaberei bei einem Reisevermittler
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.10.2015Teil 1/4

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf. gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz zu Steuernummer 123/aa6 vom 5. Mai 2010, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Einkommensteuer 2004 und Einkommensteuer 2002, 2003, 2004, 2005, 2006, 2007…

BFG RV/5101160/2010Liebhaberei bei einem Reisevermittler
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.10.2015Teil 2/4

(2) Der Offenlegung dienen insbesondere die Abgabenerklärungen, Anmeldungen, Anzeigen, Abrechnungen und sonstige Anbringen des Abgabepflichtigen, welche die Grundlage für abgabenrechtliche Feststellungen, für die Festsetzung der Abgaben, für die Freistellung von diesen oder für Begünstigungen bilden oder die Berechnungsgrundlagen der nach einer Selbstberechnung des Abgabepflichtigen zu…

BFG RV/5101160/2010Liebhaberei bei einem Reisevermittler
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.10.2015Teil 3/4

- 31.12.: Auszugsspesen iHv -0,80 €; Manipulationsgebühr iHv -1,60 €; Zeilenspesen iHv -6,50 €; Abschlussspesen iHv -16,00 €; Rahmenprovision iHv -50,00 €; Sollzinsen iHv -270,30 € Lediglich bei zwei von fünf vorgelegten Kontoauszügen findet sich ein Auszugsdatum, welche auf…

BFG RV/5101160/2010Liebhaberei bei einem Reisevermittler
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.10.2015Teil 4/4

Im gegenständlichen Betriebsprüfungsbericht vom 26. 4. 2010 wurde unter der Überschrift Prüfungsabschluss festgehalten, dass die Textziffern 2, Beilage 1 und 2 hinsichtlich der ESt 2004 getroffenen Feststellungen die Wiederaufnahme des Verfahrens erforderlich gemacht hätten. Aus der Beilage 2 geht hervor, dass sich der Wiederaufnahmegrund für…

UStR 2000 Rz 2941–299023. Besteuerung von Reiseleistungen (§ 23 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…anzusehen ist. 23.1.1.2. Vermittlungsleistung Rz 2951: Der Unternehmer wird im fremden Namen und für fremde Rechnung tätig. Der vermittelnde Unternehmer (Reisevermittler) stellt eine unmittelbare Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden (Reisenden) und dem Anbieter einer Reiseleistung (zB Reiseveranstalter, Beförderungsunternehmen, Hotelier) her. Bemessungsgrundlage ist die…

BFG RV/7100769/2017Verdeckte Ausschüttungen an einen faktischen Geschäftsführer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.03.2021Teil 1/2

…Im Jahr 2010 oder 2011 habe der Bf Hrn. C. D. kennengelernt, welcher in der Reisevermittlungsbranche tätig gewesen sei. Zwischen dem Bf und D. sei eine Kooperation erörtert worden und habe man sich entschlossen, gemeinsam zu agieren. Der Bf dürfte an einer der Firmen D…

BFG RV/7500640/2018Internetplattform zur Vermittlung von Unterkünften an Reiseveranstalter - liegt eine Verletzung der Anzeigepflicht nach § 15 Abs. 2 WTFG vor? Waren bei der Betreiberin der Internetplattform meldepflichtige Identifikations- bzw. Kontaktdaten in den Geschäftsunterlagen vorhanden?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.04.2019Teil 1/2

…Abgaben ermöglichen würde. Entgegen den Ausführungen im Bescheid (Straferkenntnis) verarbeite N. daher auch keinerlei "Kontaktdaten der Unterkunftgeber und die Adresse der Unterkunft". Die Verarbeitung von ldentifikationsdaten und Kontaktdaten findet ausschließlich zwischen den Reisevermittlern und den Unterkunftgebern und Unterkunftgeberinnen statt. 2. Es treffe auch nicht zu…

UFSW RV/0065-W/06Rückforderung von Familienbeihilfe im Zusammenhang mit Auslandsaufenthalt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.07.2006

…ich angebliche Steuerschulden aus meiner Geschäftstätigkeit hatte. Ich hatte damals (2001) Einspruch erhoben und mitgeteilt, dass ich als Reisevermittler diese Gelder nur treuhändig für meine Leistungsträger übernommen hatte, dass diese also nicht als Einnahmen aus dem Gewerbebetrieb zu betrachten seien. Dies nützte mir aber nichts.…