IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf. gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz zu Steuernummer 123/aa6 vom 5. Mai 2010, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Einkommensteuer 2004 und Einkommensteuer 2002, 2003, 2004, 2005, 2006, 2007…
(2) Der Offenlegung dienen insbesondere die Abgabenerklärungen, Anmeldungen, Anzeigen, Abrechnungen und sonstige Anbringen des Abgabepflichtigen, welche die Grundlage für abgabenrechtliche Feststellungen, für die Festsetzung der Abgaben, für die Freistellung von diesen oder für Begünstigungen bilden oder die Berechnungsgrundlagen der nach einer Selbstberechnung des Abgabepflichtigen zu…
- 31.12.: Auszugsspesen iHv -0,80 €; Manipulationsgebühr iHv -1,60 €; Zeilenspesen iHv -6,50 €; Abschlussspesen iHv -16,00 €; Rahmenprovision iHv -50,00 €; Sollzinsen iHv -270,30 € Lediglich bei zwei von fünf vorgelegten Kontoauszügen findet sich ein Auszugsdatum, welche auf…
Im gegenständlichen Betriebsprüfungsbericht vom 26. 4. 2010 wurde unter der Überschrift Prüfungsabschluss festgehalten, dass die Textziffern 2, Beilage 1 und 2 hinsichtlich der ESt 2004 getroffenen Feststellungen die Wiederaufnahme des Verfahrens erforderlich gemacht hätten. Aus der Beilage 2 geht hervor, dass sich der Wiederaufnahmegrund für…
…anzusehen ist. 23.1.1.2. Vermittlungsleistung Rz 2951: Der Unternehmer wird im fremden Namen und für fremde Rechnung tätig. Der vermittelnde Unternehmer (Reisevermittler) stellt eine unmittelbare Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden (Reisenden) und dem Anbieter einer Reiseleistung (zB Reiseveranstalter, Beförderungsunternehmen, Hotelier) her. Bemessungsgrundlage ist die…
…Im Jahr 2010 oder 2011 habe der Bf Hrn. C. D. kennengelernt, welcher in der Reisevermittlungsbranche tätig gewesen sei. Zwischen dem Bf und D. sei eine Kooperation erörtert worden und habe man sich entschlossen, gemeinsam zu agieren. Der Bf dürfte an einer der Firmen D…
…Abgaben ermöglichen würde. Entgegen den Ausführungen im Bescheid (Straferkenntnis) verarbeite N. daher auch keinerlei "Kontaktdaten der Unterkunftgeber und die Adresse der Unterkunft". Die Verarbeitung von ldentifikationsdaten und Kontaktdaten findet ausschließlich zwischen den Reisevermittlern und den Unterkunftgebern und Unterkunftgeberinnen statt. 2. Es treffe auch nicht zu…
…ich angebliche Steuerschulden aus meiner Geschäftstätigkeit hatte. Ich hatte damals (2001) Einspruch erhoben und mitgeteilt, dass ich als Reisevermittler diese Gelder nur treuhändig für meine Leistungsträger übernommen hatte, dass diese also nicht als Einnahmen aus dem Gewerbebetrieb zu betrachten seien. Dies nützte mir aber nichts.…