…einheitliche Gesamtbetriebstätte nicht ausschließlich diesen Hilfsfunktionen, sondern dem Erbringen der Hauptleistung (Betreuung von Schulskiwochen) dient. Das Sachverhaltsbild wäre nur dann ein anderes, wenn der irische Reiseveranstalter selbst keinerlei betriebliche Tätigkeit in den angemieteten Zimmern erbringt, sondern wenn seine Aktivität mit jener eines Reisebüros vergleichbar ist…
…279/1995 idF BGBl. 222/2009 für den Zeitraum 1-12/2009 erfolgt mit € 467,84. Entscheidungsgründe Bei der Berufungswerberin (Bw.) handelt es sich um ein Unternehmen mit Sitz in Italien, welches als Reiseveranstalter tätig ist. Die Bw. stellte auf elektronischem Weg rechtzeitig einen…
…zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Bei der Berufungswerberin (Bw), einer GmbH nach deutschem Recht, handelt es sich um ein deutsches Reiseveranstaltungsunternehmen mit ursprünglichen Sitz und Geschäftsleitung in Berlin, das insbesondere Busreisen in europäische Städte und touristische Regionen, im Winter ua auch in eine Reihe von Tiroler Wintersportorte durchgeführt…
…worden. In seinem Einspruch habe der Bf. im Wesentlichen eingewendet, dass die N. GmbH gewerblichen Reiseveranstaltern eine Online-Plattform zur Vermietung von Ferienunterkünften Dritter (Vermieter der Mietobjekte) biete. Diese Veranstalter seien nicht die Vermieter der Immobilien, sondern hätten diese wiederum, basierend auf vertraglichen Vereinbarungen mit…
…15 Abs. 2 WTFG so zu interpretieren ist, gibt nicht nur N. zu verstehen - dass sie Namen der Reiseveranstalter im Einspruch und in der Beschwerde (sohin nachträglich) bekanntgeben, sondern wird auch von anderen Plattformen, mit denen Wien in Kontakt steht derart weit interpretiert. Eine andere…
…Dezember 2002 an das für ihn zuständige Finanzamt eine Einkommensteuererklärung für 1997. Darin wurde ein Verlust von Einkünften aus Gewerbebetrieb in Höhe von -48.685,00 S ausgewiesen (Verlust aus der angestrebten Reiseveranstaltertätigkeit). b. Enthalten waren folgende Beilagen (1) Bestätigung WIFI betreffend Vorbereitungskurs auf die…
…Bw., sondern dafür, dass er den Entschluss zur Einkünfteerzielung erst im Jahr 2002 gefasst hat. (b) Wäre der Entschluss Reiseveranstaltungen durchzuführen schon 1997 (oder wie in der mündlichen Verhandlung behauptet 1996) gefasst worden, so wäre auch die rechtzeitige Erstellung von EAR zu erwarten gewesen. Wenn…
…Jänner 2001 bis 1. Dezember 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die Bw. ist eine in Italien ansässige Reiseveranstalterin. Mit Antrag auf Vergütung der Umsatzsteuer für nicht im Inland ansässige Unternehmer vom 12. Juni 2002 begehrte die Bw. unter gleichzeitiger Vorlage von…
… 23 UStG 1994 gilt für alle Unternehmer, die Reiseleistungen erbringen, ohne Rücksicht darauf, ob es sich um einen Reiseveranstalter, ein Reisebüro oder einen Unternehmer mit einer anderen Betätigung handelt. Rz 2944: Die gesetzliche Bestimmung des § 23 Abs. 1 UStG 1994 ist von Bedeutung für Erbringer…
…Er wird damit im Ergebnis wie ein Vermittler behandelt. Der Zweck der Vorschrift ist eine Vereinfachung der Besteuerung von Reisebüros und anderen Reiseveranstaltern, insbesondere im Hinblick auf eine Vereinheitlichung des Leistungsortes der Besteuerung und die Wahl der Marge als Besteuerungsgrundlage sollten Schwierigkeiten bei der Anwendung…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Angefochten sind die Körperschaftsteuerbescheide 2002 bis 2010 und die Anspruchszinsenbescheide 2002 bis 2008. Die Beschwerdeführerin erzielte in den beschwerdegegenständlichen Jahren 2002 bis 2010 Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus der Tätigkeit als Reiseveranstalter, Personenbeförderer und Reisebüro…
…Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe 1.) Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin vermietete ua. in den Monaten Jänner bis April 2014 und Dezember 2014 das Ferienhaus "Bezeichnung_A" (Anschrift Anschrift_B) an den Reiseveranstalter Unternehmen_A, Geschäftsführer Person_A (siehe Mietverträge vom 24. Mai…
…starten und enden in Deutschland. Die Kunden der Bf. sind bis auf wenige Ausnahmen Unternehmer (Reiseveranstalter). Die Bf. behandelt die Beförderung und Verpflegung der Passagiere auf dem österreichischen Streckenabschnitt sowie Landausflüge in Österreich ins Stift Melk und Schloss Schönbrunn als einheitliche, echt steuerfreie Leistungen gemäß…
…abgewiesen wurde. In ihrer Begründung verwies sie darauf, dass die Bf. nicht als Reiseveranstalterin gegenüber Reisenden auftrete und aus der Auflistung aller Eingangsrechnungen hervorgehe, dass ein nicht unbeträchtlicher Teil der Rechnungen Eintrittsberechtigungen wie Theater- und Musicalkarten betreffe. Auch wenn aus den Ausgangsrechnungen nicht ersichtlich sei…
…Verpflegung, Schipässen und Schiguiding. Die Mitglieder bezahlten den kompletten Reisepreis der Reisen an den BW. Da der BW hier als Reiseveranstalter auftrete, seien die Veranstaltungen nicht nach dem deutschen Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit, und müsse laut Vereinsrecht im Zweckbetrieb der Umsatzsteuer unterworfen werden (und sei eine Umsatzsteuererklärung…
…des Prüfungsberichtes über das Ergebnis der Außenprüfung der Jahre 2006 bis 2009 vom 8.6.2011 wurde ausgeführt, dass das geprüfte Unternehmen als Reiseveranstalter für Flusskreuzfahrten mit Kabinenschiffen zwischen der Nordsee und dem Schwarzen Meer Reiseleistungen an andere Unternehmer erbringe, die aus Beförderung und Unterbringung…
…BGBl. Nr. 279/1995 für das Jahr 2004 erfolgt mit € 1.119,67. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (in der Folge Bw.) ist als Reiseveranstalterin mit Sitz in X. tätig. Für das Jahr 2004 beantragte sie die Vorsteuervergütung im Zusammenhang mit in Österreich angefallenen Kosten für…
…die Zahlung des fraglichen Betrages an div. Reisebüros belegen. Einem beigelegten (undatierten) email ist zu entnehmen, dass der Bw bei einem Reiseveranstalter, der auf "Qualitätssprachkurse für Erwachsene und Schüler" spezialisiert ist, offenbar einen Aufenthalt in Neuseeland gebucht hat. Eine andere Reisebürorechnung weist als Leistungen einen…
…Vereinnahmung der Barbeträge) gegenüber den Gästen, den Behörden und den Reiseveranstaltern, die Verwaltung der Appartements von der Schlüsselverwaltung bis zur Reinigung und der administrativen Verarbeitung der Abrechnungen für die Eigentümer des Appartements. Beschwerden in Bezug auf den Aufenthalt (Reklamation) müssen die Gäste an erster Stelle…
…die für die Allgemeinheit von Interesse sei. Das könne daraus ersehen werden, dass sie seitens des Reiseveranstalters für jeden zugänglich sei. Die Kosten seien daher als solche der privaten Lebensführung iS des § 20 EStG 1988 nicht abzugsfähig. Dagegen wandte sich die Berufungswerberin mit Berufung und…