…Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH vom 20. November 2014, 2013/16/0085), wonach die Registrierungsadresse ein maßgebliches Indiz für den Aufenthalt darstelle. Die ursprüngliche Beschwerde galt gemäß § 253 BAO als gegen diese neuen Bescheide gerichtet. Mit Beschwerdevorentscheidungen vom 20. Juli 2017 wies die Abgabenbehörde die Beschwerde…
…daher nicht über vollständige IP-Adressen auf Ebene einzelner Transaktionen. Auf Grund einer Auswertung der Konzerngesellschaft XX International plc, die die Daten der Registrierungsadresse und der IP-Adresse ihrer Kunden verglich, ist lediglich bekannt, dass im Jahr 2011 im Durchschnitt die Abweichung 6,02% betrug…
…2016 Am 29. Februar 2016 wurde dagegen Beschwerde erhoben. Darin machte die Antragstellerin die Unrichtigkeit der Selbstberechnung geltend und begehrte die Berücksichtigung von Auslandsaufenthalten von Kunden mit österreichischer Registrierungsadresse, die Berücksichtigung von bestimmten, den Spielern zusätzlich zu den ausgezahlten Gewinnen gewährten Vergünstigungen (Boni) sowie die…
…Abweichung zeige, dass die von der belangten Behörde getroffene Feststellung, dass sämtliche Einsätze von Kunden mit österreichischer Registrierungsadresse an dem betreffenden Spiel vom Inland aus teilnehmen, faktisch nicht richtig sein könne. Diesen Ausführungen ist in mehrfacher Hinsicht entgegen zu treten: Die Schlussfolgerung der Bf., dass…
"[Vielspielerpunkte (Frequent Player Points): Vom Finanzamt wurden die Zuschüsse der Bf. für Pokerturniere (Add-Ons) abgezogen, da diese Beträge von der Bf. direkt in den Preispool der Pokerturniere einbezahlt wurden. Nicht abgezogen wurden die Vielspielerpunkte (Frequent Player Points), die die Bf. den Spielteilnehmern gewährt und…
…Verfassungsgerichtshof führt aus, spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen seien zur Beurteilung der Frage, ob das BFG bei der Bemessung der Glücksspielabgabe gemäß § 57 GspG zu Recht auf alle Spieleinnahmen von Kunden mit einer österreichischen Registrierungsadresse abstellte, insoweit nicht anzustellen. Weiters führt der Beschluss aus, der VfGH habe…
Zweitens ist dem Vorbringen der Bf. zu entnehmen, dass sie sehr wohl die IP-Adresse zum Zeitpunkt der Teilnahme des Spiels zuordnen kann und verwaltet. Die Abgabenbehörde hingegen verwaltet nicht die IP-Adressen der Spielteilnehmer. Die Bf. brachte vor, dass eine Darstellung in Papierform aus…
…VwGH 19.10.2006, 2006/14/0109). Der Bf. war bekannt, dass das Finanzamt auf Grund des - nach der oa. Judikatur geeigneten - Indiz "österreichische Registrierungsadresse" zur Überzeugung gelangt ist, dass der abgabepflichtige Tatbestand verwirklicht ist. Es wäre daher an der Bf. gelegen, seine gegenteilige Behauptung…
Bemessungsgrundlage gem. § 57 Abs. 2 GSpG 35.162,41 Euro x 40% = 14.064,96 Euro Berechnung April 2013 | Bemessungsgrundlage laut Selbstberechnung | Euro | 48.739,00 | Add-Ons für Pokerturniere lt. Tabelle zu Punkt 4.1. | | 2…
Der Einwand der Bf., für die Ermittlung des Tatbestandselementes "Teilnahme vom Inland aus" hätten sich weder die Anknüpfung an die Registrierungsadresse noch andere Indizien als tauglich erwiesen, steht im Widerspruch zum Erkenntnis des VwGH 20.11.2014, 2013/16/0085 das unmissverständlich zum gegenteiligen Ergebnis…
…somit das Kriterium "Teilnahme vom Inland aus" nicht erfüllt sei. Aufgrund der derzeitigen Vorgehensweise anhand des Indizienbeweises (Registrierungsadresse und IP-Adresse) fließe - wenn es sich um einen Kunden mit österreichischer Adresse, österreichischer Bankverbindung und österreichischer Mobiltelefonnummer handle - dieser Umsatz ungerechtfertigterweise dennoch in die Bemessungsgrundlage ein…
…Grund der Ungenauigkeit der Geolokalisierung (zB in Grenzgebieten, Abhängigkeit von der Art und Weise wieder Internetzugang erfolgt) dieses Indiz schwächer als das Indiz der Registrierungsadresse angesehen wird und daher dieses Indiz alleine nicht dazu geeignet erscheint, um zu einer für eine positive Feststellung erforderlichen Überzeugung…
…für konkrete, einzelne Fälle diesem Beweisergebnis entgegenstehende Indizien bekannt gegeben. Die durch das FA vorgenommene Festsetzung der Glücksspielabgaben auf Basis der Daten der Kunden mit Österreichischer Registrierungsadresse ist daher dem Grunde nach zu Recht erfolgt. 2.Zu den verfassungsrechtlichen Einwänden der Bf. Gemäß Art. 140…
…Grund der Ungenauigkeit der Geolokalisierung (zB in Grenzgebieten, Abhängigkeit von der Art und Weise wieder Internetzugang erfolgt) dieses Indiz schwächer als das Indiz der Registrierungsadresse angesehen wird und daher dieses Indiz alleine nicht dazu geeignet erscheint, um zu einer für eine positive Feststellung erforderlichen Überzeugung…
…Grund der Ungenauigkeit der Geolokalisierung (zB in Grenzgebieten, Abhängigkeit von der Art und Weise wieder Internetzugang erfolgt) dieses Indiz schwächer als das Indiz der Registrierungsadresse angesehen wird und daher dieses Indiz alleine nicht dazu geeignet erscheint, um zu einer für eine positive Feststellung erforderlichen Überzeugung…
…Grund der Ungenauigkeit der Geolokalisierung (zB in Grenzgebieten, Abhängigkeit von der Art und Weise wieder Internetzugang erfolgt) dieses Indiz schwächer als das Indiz der Registrierungsadresse angesehen wird und daher dieses Indiz alleine nicht dazu geeignet erscheint, um zu einer für eine positive Feststellung erforderlichen Überzeugung…
…der beiden Teilnehmer im Inland befindet. Die Feststellung der Teilnahme vom Inland aus kann insbesondere durch Prüfung der Registrierungsadresse (die beim Teilnehmer hinterlegte Wohnadresse) bzw. der IP-Adresse eines Teilnehmers erfolgen. Für konkrete Wettfälle kann dem Indiz der Registrierungsadresse bzw. IP-Adresse im Zeitpunkt der…
…zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Vorbemerkungen Streitpunkte waren in den Beschwerdeverfahren zunächst insbesondere: - Unionsrechts- und Verfassungskonformität der Glücksspielabgaben - Feststellbarkeit der "Teilnahme vom Inland aus" durch das Indiz Registrierungsadresse - Einordnung von Onlinepoker als elektronische Lotterie - Einbeziehung der den Spielern von der Bf. gewährten Boni in die Bemessungsgrundlage…
…Beweisrecht BAO § 167 Rz 74f). Wie bereits angeführt worden sei, sage aber eine österreichische Registrierungsadresse nichts darüber aus, wo sich ein User bei der konkreten Glücksspielteilnahme befunden habe. Ein registrierter User könne über jeden Internetzugang (von Österreich oder aus dem Ausland) auf das Angebot zugreifen…
…VwGH 19.10.2006, 2006/14/0109). Der Bf. war bekannt, dass das Finanzamt auf Grund des - nach der oa. Judikatur geeigneten - Indizes "österreichische Registrierungsadresse" zur Überzeugung gelangt ist, dass der abgabepflichtige Tatbestand verwirklicht ist. Es wäre daher an der Bf. gelegen, seine gegenteilige Behauptung…