…Strittig ist, ob im vorliegenden Fall der Eigenkapitalabfall des Zeitraumes 2003 bei der Berechnung des begünstigten Gewinnes für 2004 zu berücksichtigen ist, oder aber in Folge Vorliegens eines Regelwirtschaftsjahres (2003) außer Betracht bleibt. Die Begünstigung des § 11a EStG 1988 wurde durch das BBG 2003, BGBl…
4.2.1.2.3 Körperschaften des öffentlichen Rechts Rz 234: Bei Körperschaften des öffentlichen Rechtes besteht ein Vergütungsanspruch ebenfalls nur für "Betriebe" im Sinne der Energiesteuerrichtlinie, im Wesentlichen somit für ihre Betriebe gewerblicher Art im Sinne des § 2 KStG 1988 (siehe KStR 20012013 Rz…
1. Österreichische Private Equity Kapitalgesellschaft Eine österreichische Private Equity Kapitalgesellschaft ("PE KapGes") mit Regelwirtschaftsjahr, die nicht den Status einer Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft iSd § 6b KStG 1988 hatte, hält per 31.12.2013 Anteile an inländischen Kapitalgesellschaften, internationale Schachtelbeteiligungen, Darlehen an Beteiligungsunternehmen sowie stille Beteiligungen und verfügt über…
…Folgejahre vorgesehen: Wurde die für die Festsetzung von Vorauszahlungen maßgebliche Steuerschuld unter Berücksichtigung eines vor dem 1. Jänner 2014 endenden Regelwirtschaftsjahres ermittelt und dabei für einen Arbeitnehmer oder einen ehemaligen Arbeitnehmer in einem oder mehreren Lohnzetteln ausgewiesene Bruttobezüge gemäß § 25 EStG 1988 (ohne Bezüge gem…
…184: entfällt Rz 185: Fällt die Rechnungslegungspflicht nach § 189 UGB weg, kann das Wirtschaftsjahr, für das keine Rechnungslegungspflicht mehr besteht, nur ein Regelwirtschaftsjahr zum 31. Dezember eines Jahres sein, sofern nicht die Fortführungsoption nach § 5 Abs. 2 EStG 1988 (siehe Rz 430b und Rz 430c…
…maßgeblich sind. Bei einem Regelwirtschaftsjahr können daher für die Monate Jänner bis Oktober 2025 Investitionen bis zu einem Höchstbetrag von 833.333 Euro dem regulären Investitionsfreibetrag zu Grunde gelegt werden und für die Monate November und Dezember 2025 Investitionen von bis zu 166.667 Euro…
…alle Wirtschaftsjahre, deren Bilanzstichtag nach dem Tag der Aufhebung liegen, keine Wertpapierdeckung für die Abfertigungs- und Pensionsrückstellung mehr erforderlich ist. Keine Wertpapierdeckung ist demnach erforderlich für das Regelwirtschaftsjahr 2006 und für solche abweichenden Wirtschaftjahre 2005/2006, deren Bilanzstichtag nach dem Tag der Aufhebung liegt. Für…
…Wurde die für die Festsetzung von Vorauszahlungen maßgebliche Steuerschuld unter Berücksichtigung des Ergebnisses eines vor dem 1. Jänner 2014 endenden Regelwirtschaftsjahres ermittelt und dabei für einen Arbeitnehmer oder einen ehemaligen Arbeitnehmer in einem oder mehreren Lohnzetteln ausgewiesene Bruttobezüge gemäß § 25 EStG 1988 (ohne Bezüge gemäß …
…Folgejahre vorgesehen: Wurde die für die Festsetzung von Vorauszahlungen maßgebliche Steuerschuld unter Berücksichtigung eines vor dem 1. Jänner 2014 endenden Regelwirtschaftsjahres ermittelt und dabei für einen Arbeitnehmer oder einen ehemaligen Arbeitnehmer in einem oder mehreren Lohnzetteln ausgewiesene Bruttobezüge gemäß § 25 EStG 1988 (ohne Bezüge gemäß …
…Wurde die für die Festsetzung von Vorauszahlungen maßgebliche Steuerschuld unter Berücksichtigung des Ergebnisses eines vor dem 1. Jänner 2014 endenden Regelwirtschaftsjahres ermittelt und dabei für einen Arbeitnehmer oder einen ehemaligen Arbeitnehmer in einem oder mehreren Lohnzetteln ausgewiesene Bruttobezüge gemäß § 25 EStG 1988 (ohne Bezüge gemäß …
…617,00 | Abzüglich Kürzungsbetrag (betrag D) | - 0,00 | Bemessungsgrundlage | Betrag E: 1,211.617,00 Für ein Regelwirtschaftsjahr (1.1.bis 31.12.2004) | Bemessungsgrundlage des Kalenderjahres 2004 | Betrag E 1,211.617,00 | X 10 % | Betrag…
… 15 Abs. 1 erster Satz VPDG das erste potentielle Berichtswirtschaftsjahr bereits ab dem 1.1.2016 beginnt, hatte - im Falle eines Regelwirtschaftsjahres - bis zum 31.12.2016 in Österreich erstmals eine Mitteilung im Sinne von § 4 VPDG zu erfolgen. Die Mitteilungspflicht für ebendiesen Zeitpunkt bestand…
…November liegt, keine Wertpapierdeckung für die Abfertigungs- und Pensionsrückstellung mehr erforderlich ist. Keine Wertpapierdeckung ist demnach erforderlich für das Regelwirtschaftsjahr 2006 und für solche abweichenden Wirtschaftjahre 2005/2006, deren Bilanzstichtag nach dem Tag der Aufhebung liegt. Für Wirtschaftsjahre, deren Bilanzstichtag vor dem Tag der Aufhebung…
…ungeachtet des tatsächlichen Zuflusses der Einkünfte nach dem 31. Dezember 2015 noch den besonderen Steuersatz in Höhe von 25% anzuwenden. Betriebsvermögensvergleich bei Regelwirtschaftsjahr Erstmalig ist der neue besondere Steuersatz für die Veranlagung 2016 anzuwenden. Aus den Grundsätzen der Bilanzierung entstehende Abgrenzungen der Einkünfte nach deren…
…dem Ablauf des zweiten Wirtschaftsjahres. Die Frist endet stets vier Jahre nach dem Beginn. Entsprechend § 108 Abs. 2 BAO endet die Frist daher bei einem Regelwirtschaftsjahr mit Ablauf des vierten Kalenderjahres, bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr mit Ablauf von vier Jahren, bemessen vom jeweiligen Bilanzstichtag. Maßnahmen…
…Prämienbescheid gemäß § 295 Abs. 3 BAO zu ändern. Beispiel: A (Auftragnehmer) mit Regelwirtschaftsjahr erhält von B mit abweichendem Wirtschaftsjahr (Bilanzstichtag 30.9) am 1.11.01 einen Forschungsauftrag; das Forschungsergebnis ist bis zum 30.6.02 von A an B zu liefern. A bezieht die…
…Materiellrechtlicher Anwendungsbereich von § 4 Abs. 12 EStG 1988 idF StRefG 2015/2016 Für Körperschaften mit Regelwirtschaftsjahr kam dem "Primat der Gewinnausschüttung" gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 idF StRefG 2015/2016 keine materiellrechtliche Bedeutung zu. Die Vorrangregelung für offene Ausschüttungen gegenüber Einlagenrückzahlungen nach dem StRefG…
…vorangegangenen Wirtschaftsjahres. In diesem Fall geht die Zuständigkeit mit dem ersten Tag des nächsten Wirtschaftsjahres auf das Finanzamt für Großbetriebe über. Beispiel: Am 3.11.2021 langt der länderbezogene Bericht des X-Konzerns betreffend das Wirtschaftsjahr 2020 (Regelwirtschaftsjahr) im Finanzamt für Großbetriebe ein. In diesem…
…25 EStG 1988, der den Betrag von 500.000 Euro pro Person und Wirtschaftsjahr übersteigt) für das gesamte Regelwirtschaftsjahr des Basisjahres im Rahmen der Steuervorauszahlung unsachlich ist. Die unterschiedliche Anwendung des Abzugsverbots im Rahmen der Steuervorauszahlung und der Veranlagung ist nicht unsachlich. Anders als im…
… 124b Z 253 lit. b EStG 1988 eine gänzliche und ausnahmslose Hinzurechnung der „nichtabzugsfähigen“ Beträge für das gesamte Regelwirtschaftsjahr des Basisjahres (12 Monate) vor. Eine Aliquotierung der Erhöhung für das Basiswirtschaftsjahr (hier etwa mit 10/12 des Wirtschaftsjahres 2012) ist nicht vorgesehen. Dass dies unberücksichtigt…