…für die Zeit nach Antragsbewilligung grundsätzlich die im Bewilligungsbescheid angeführten Abgabenschuldigkeiten. Kommt es mit Berufungserledigung (volle Stattgabe) oder aus anderen Gründen nachträglich zum gänzlichen Wegfall der Abgabenschuld, so hat eine Aussetzungszinsenvorschreibung zu unterbleiben. Wird der ausgesetzte Abgabenbetrag infolge teilweise stattgebender Berufungserledigung oder eines sonstigen schuldmindernden…
…Einbringung ab 25. Juli 2001 gehemmt und damit für diese wenn auch rechtswidrig festgesetzte Abgabenschuld vorerst Zahlungsaufschub auf Grundlage des § 230 Abs. 6 BAO gegeben. Mit Bescheid vom 10. August 2001 wurde der gesamte antragsbetroffene Einkommensteuerbetrag 1995 sodann gemäß § 212a BAO ausgesetzt. Damit ist es…
…von Abgabenschulden stelle die Feststellung des ausgesetzten Betrages im Bescheid über die Aussetzung der Einhebung von Abgabenschulden die Grundlage für die mit weiterem Bescheid festzusetzenden Aussetzungszinsen dar (VwGH 15.1.1997, 95/13/0186; 21.7.1998, 98/14/0101). Die beantragte Aussetzung der Einhebung…
…2017 gemäß § 271 bis zur Entscheidung der gegenständlichen Vorlage ausgesetzt, da die Erledigung von dieser Grundsatzfrage abhängig ist. Im Hinblick auf die Aussetzungszinsen ist auszuführen, dass gemäß § 212a Abs. 9 BAO für Abgabenschuldigkeiten solange auf Grund eines Antrages auf Aussetzung der Einhebung, über den noch…
…Erlassung des Aussetzungsbewilligungsbescheides werde der Betrag der ausgesetzten Abgabenschuldigkeit mit Rechtskraftwirkung festgesetzt. Diese Feststellung gelte als Grundlage für die mit weiterem Bescheid vorzuschreibenden Aussetzungszinsen. Einwendungen gegen die Rechtswidrigkeit der ausgesetzten Abgabenschuld seien in einem Berufungsverfahren gegen den Abgabenfestsetzungsbescheid zu monieren. In der Berufung gegen den…
…des ausgesetzten Betrages im Bescheid über die Aussetzung der Einhebung von Abgabenschulden die Grundlage für die mit weiterem Bescheid festzusetzenden Aussetzungszinsen dar. Mit Beschwerde vom 22.7.2016 bekämpfte die Bf. den abweislichen Bescheid und brachte vor, dass die Beschwerden gegen die Festsetzungen der Aussetzungszinsen…
…von Abgabenschulden stelle die Feststellung des ausgesetzten Betrages im Bescheid über die Aussetzung der Einhebung von Abgabenschulden die Grundlage für die mit weiterem Bescheid festzusetzenden Aussetzungszinsen dar (VwGH 15.1.1997, 95/13/0186; 21.7.1998, 98/14/0101). Die beantragte Aussetzung der Einhebung…
…auf Weiteres ausgesetzt würde. Diesem Antrag wurde stattgegeben. Nunmehr erließ das Finanzamt am 26.11.2019 einen Bescheid mit welchem ausgesprochen wird, dass die Aussetzung des in Streit stehenden Betrages nunmehr ablaufe. Gegen diesen Bescheid richtet sich das vorliegende Rechtsmittel. 2. Inhaltliche Begründung der Rechtswidrigkeit …
…Bemessungsgrundlage für die Aussetzungszinsen der für die Aussetzung in Betracht kommende Abgabenbetrag, der im Antrag darzustellen (vgl. § 212a Abs. 3 BAO) bzw. die im Aussetzungsbescheid angeführte Abgabenschuldigkeit ist. Mit dem Bescheid über die Aussetzung der Einhebung wird der Betrag der ausgesetzten Abgabenschuldigkeiten mit Rechtskraftwirkung festgesetzt…
…und nicht entrichteten Einkommensteuernachforderungen die Einbringung ab diesem Zeitpunkt gehemmt und damit für diese wenn auch rechtswidrig festgesetzte Abgabenschuld vorerst Zahlungsaufschub auf Grundlage des § 230 Abs. 6 BAO gegeben. Mit Bescheid vom 5. Juni 1996 wurde der gesamte antragsbetroffene Einkommensteuerbetrag sodann gemäß § 212a BAO ausgesetzt…
…2002/14/0138, 24. Februar 1998, 97/13/0237). Hinsichtlich des Begehrens der Nachsicht von ausgesetzten Abgabenschuldigkeiten wurde ausgeführt, auch diesbezüglich liege weder eine sachliche noch eine persönliche Unbilligkeit vor. Auch aus Billigkeitsgründen käme eine Nachsicht schon deshalb nicht in Frage, da diese zum Erlöschen…
…sich eine Rechtswidrigkeit der Vorschreibung von Aussetzungszinsen für die gesamte Dauer des Berufungsverfahrens nicht herleiten, wenn dieses unangemessen lange gedauert habe. Mit Eingabe vom 2. Juni 2010 wurde unter Wiederholung des Berufungsvorbringens ein Vorlageantrag gestellt. Über die Berufung wurde erwogen: Die maßgeblichen Bestimmungen der Bundesabgabenordnung…
…allerdings eingeschränkt auf die Festsetzung der Aussetzungszinsen ein. Sie verwies darin wiederum auf die Rechtswidrigkeit der Grundlagenbescheide. Die Beschwerden gegen die Grundlagenbescheide wurden bereits mit Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes BFG vom 20.10.2017, RV/2100735/2016 abgewiesen. Rechtslage: Die maßgeblichen Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (=BAO) lauten…
…229a BAO zu beantragen. Nach dem festgestellten Sachverhalt war sich der Bf. der ausgesetzten Abgabenschuldigkeiten ohnedies bewusst. Insgesamt ist festzustellen, dass zumindest in den Jahren 1998, 2002, 2004, 2006, 2009, 2011, 2013 und 2014 Unterbrechungshandlungen seitens der belangten Behörde gesetzt wurden, die den streitgegenständlichen Abgaben…
…der Betrag der ausgesetzten Abgabenschuldigkeit mit Rechtskraftwirkung festgesetzt. Eine allfällige Unrichtigkeit des ausgesetzten Abgabenbetrages ist in einem Rechtsmittel gegen den Aussetzungsbescheid geltend zu machen (vgl. VwGH 15.1.1997, 95/13/0186). Dazu wird festgestellt, dass das Finanzamt mit Beschwerdevorentscheidung vom 22.2.2014 der…
…212 Abs. 2 zweiter Satz eingebrachten Antrag auf Aussetzung der Einhebung nicht stattgegeben wird, steht dem Abgabepflichtigen für die Entrichtung eine Nachfrist von einem Monat ab Bekanntgabe des den Antrag erledigenden Bescheides zu. (8) Zur Entrichtung oder Tilgung von Abgabenschuldigkeiten, deren Einhebung ausgesetzt ist, dürfen…
…Die Verfügung des Ablaufes anlässlich des Ergehens einer Berufungsvorentscheidung schließt eine neuerliche Antragstellung im Fall der Einbringung eines Antrages auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz (§ 276 Abs. 2 BAO) nicht aus. Zur Entrichtung oder Tilgung von Abgabenschuldigkeiten, deren Einhebung ausgesetzt sind…
…keine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides aufgezeigt. In einem Verfahren betreffend Aussetzungszinsen ist über die Rechtmäßigkeit jenes Abgabenbescheides, auf Grund dessen die Aussetzung der Einhebung von Abgabenschulden verfügt worden ist, nicht zu befinden. Bemessungsgrundlage für die Aussetzungszinsen ist die im Bescheid über die Aussetzung der Einhebung…
…212 Abs. 2 zweiter Satz eingebrachten Antrag auf Aussetzung der Einhebung nicht stattgegeben wird, steht dem Abgabepflichtigen für die Entrichtung eine Nachfrist von einem Monat ab Bekanntgabe des den Antrag erledigenden Bescheides zu. (8) Zur Entrichtung oder Tilgung von Abgabenschuldigkeiten, deren Einhebung ausgesetzt ist, dürfen…
…ausdrücklich vorgesehenen Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld stellt daher die Feststellung des ausgesetzten Betrages im Aussetzungsbescheid die Grundlage für die mit weiterem Bescheid vorzuschreibenden Aussetzungszinsen dar. Dass dieser als Zinsenbemessungsgrundlage herangezogene Einkommensteuerbetrag 1991 im Anlass auf rechtswidriger Vorschreibung basierte, steht der Rechtmäßigkeit des bekämpften…